Schweiger Rolf · Ständerat · 2008-03-12
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-03-12
Wortprotokoll
Ich bin Mitglied der Subkommission der UREK, die Ihnen einstimmig beantragt, diese Motion anzunehmen. Ich tue dies gerade auch deswegen, weil ich ein der Wirtschaft nahestehender Mensch bin und volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Überlegungen für mich eine wichtige Rolle spielen.
Ich versuche nun zu systematisieren, warum ich gesamtheitlich zur Beurteilung gekommen bin, die Motion sei anzunehmen:
1. Ist es überhaupt richtig, einen Ausweis einzuführen, der Aussagen über den Energieverbrauch bzw. die Energiesituation eines Hauses macht? Ich glaube feststellen zu dürfen, dass dies in unserem Rat weitgehend unbestritten sein dürfte. Es wird wahrscheinlich von allen von uns übereinstimmend anerkannt, dass im Marktgeschehen - und das Geschäft mit Immobilien, sei es Verkauf, sei es Miete usw., ist ein Marktgeschehen wie jedes andere auch - ein Ausweis mit Informationen darüber, wie sich eine Wohneinheit energetisch darstellt, einem Bedürfnis entspricht. Die Aussage, die ein solcher Ausweis macht, muss so einfach und so klar sein, dass sie in der gesamten Schweiz verstanden wird.
Es stellt sich die Frage: Ist dies nun eine Kompetenz ausschliesslich der Kantone oder eine solche des Bundes? Diese Frage scheint mir letztlich semantisch zu sein. Die Energiedirektoren der Kantone haben uns schriftlich mitgeteilt und auch mündlich gesagt, dass ihnen daran liegt, einen gesamtschweizerischen Energieausweis zu konzipieren. Die Arbeiten laufen, und es spricht sehr viel dafür, dass ihnen Erfolg beschieden ist. Wenn dem so ist, ist es doch selbstverständlich, dass der Energieausweis, der dann auch als gesamtschweizerisches Label zu betrachten ist, demjenigen entspricht, der von den Kantonen entworfen wurde. Nur dann, wenn die Kantone sich nicht einigen könnten und wir Gefahr laufen würden, in der Schweiz verschiedenste Energieausweise - nicht Energiebestimmungen - zu haben, müssten wir dafür sorgen, dass im Interesse des Gesamtmarktes Schweiz eine in der ganzen Schweiz für alle gleich verständliche Etikette existiert.
2. Zum Aufwand: Wenn es so wäre, dass der Aufwand auch nur ansatzweise in der von Herrn Germann erwähnten Grössenordnung liegen würde, wäre auch ich skeptisch. Dem ist aber nicht so. Der Ausweis hat über einige ganz wenige Punkte Auskunft zu geben und hat sich demzufolge auf einige wenige Aussagen zu fokussieren. Aufgrund von Erklärungen in der Kommission und von Abklärungen, die wir in der Kommission getroffen haben, kann ein Betrag von 500 Franken pro Wohneinheit als absolute Obergrenze genannt werden. Bei grösseren Gebäuden, bei denen mehrere Wohneinheiten bestehen, wird sich der Preis pro Wohneinheit massiv verändern. Es ist Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass nicht etwas extrem Perfektes in einer Art gemacht wird, dass es vor lauter Komplexität für den einfachen Mann überhaupt nicht mehr verständlich ist. Der Gebäudeenergieausweis muss eine Funktion erfüllen, nämlich die Funktion der Information des Marktes, und er hat sich darauf zu beschränken. Information ist eine Voraussetzung für ein funktionierendes Marktgeschehen.
3. Zur Frage des Obligatoriums: Wir dürfen doch nicht so blauäugig sein und sagen, wir würden mit dieser Etikette etwas Neues erfinden, das dem schweizerischen Recht völlig fremd sei. Versuchen Sie doch einmal, sich in verwandte Marktgegebenheiten und Marktgeschehnisse einzufühlen. Das Lebensmittelrecht wimmelt von Obligatorien, wonach gewisse, für den Konsumenten als wichtig erachtete Informationen dargestellt werden müssen. Bei den Autos ist eine Etikette, die eine Aussage über deren Energieverbrauch macht, etwas Selbstverständliches. Sie dient dazu, dass man sich überhaupt ein Bild darüber machen kann, welches Auto man kaufen will. Auch bei Sachen, die vom Rechtsgut [PAGE 133] her eine bedeutend kleinere Rolle spielen, sind Informationen wichtig. Wie viel Wert wird darauf gelegt - das, was ich jetzt sage, ist eher humoristisch zu verstehen -, ob eine bestimmte Mostsorte aus dem Mittelthurgau, von Seedamm-Hanglage, aus dem Nordthurgau oder weiss nicht woher kommt! Plötzlich sagt man: Das ist gut so. Warum soll das dann hier nicht so sein? Darum glaube ich: Wenn wir es verhältnismässig ausgestalten, ist die Gewährleistung dieser Transparenz im Marktgeschehen etwas Notwendiges - im Interesse des Marktes und subsidiär auch im Interesse der Energiepolitik.
Noch etwas zum Aufwand: Die Motion ist nicht so formuliert, dass sie gleichsam sagen würde, die Forderung eines Energieausweises für Gebäulichkeiten müsse im Sinne von "l'art pour l'art" erfüllt sein, sondern die Motion geht immer auf ganz konkrete Bereiche ein. Ich versuche diese Bereiche darzustellen. Die Motion sagt: Wenn ein Haus neu gebaut oder wenn ein Haus umfassend umgebaut wird, soll am Ende, als Resultat, ein Energieausweis ausgestellt werden. Administrativ entsteht da überhaupt kein Aufwand. In allen Baubewilligungen, bezüglich Neubauten und bezüglich Umbauten, sind Vorschriften und Auflagen bezüglich der energetischen Belange enthalten. Jeder Neubau und jeder umfassende Umbau erfährt am Schluss eine Baukontrolle. Das Ergebnis dieser Baukontrolle ist so klar, dass darauf aufbauend sofort eine Etikette ausgestellt werden kann.
Wir haben gesagt, dass ein Energieausweis dann sinnvoll und richtig, ja notwendig ist, wenn Marktgeschehen spielt, also beim Verkauf bzw. bei der Miete eines Hauses oder einer Wohneinheit. Wir haben hierfür eine Frist von 15 Jahren vorgesehen. Es ist doch nun für jedermann - von welcher politischen Richtung er auch herkommt - richtig zu sagen: Diese Information über die energetischen Gegebenheiten eines Kauf- oder Mietobjektes, sprich eines Hauses, ist für den Kauf- bzw. den Mietentscheid bedeutsam und hat demzufolge für beide Teilnehmer am Marktgeschehen eine wichtige und bestimmende Funktion. Überall dort, wo keine dieser Voraussetzungen, die ich jetzt genannt habe, erfüllt ist, zum Beispiel bei allen Einfamilienhäusern, die ich weder vermiete noch umbaue, braucht es einen solchen Energieausweis nicht.
Zum administrativen Aufwand: Ich habe bereits gesagt, bei der Erstellung von Bauten und bei einem umfassenden Umbau sei die Administration ja an sich schon vorhanden, indem Baukontrollen durchgeführt würden. Beim Verkauf und bei der Vermietung ist es doch gar nicht notwendig, dass eine administrative Kontrolle darüber verfügt, ob nun bei einem Vertragsabschluss eine solche Etikette vorliegen muss oder nicht. Das kann doch Gegenstand des Privatrechtes sein. Es ist dann einfach eine privatrechtlich einzuhaltende Bestimmung. Wenn sie nicht eingehalten wird, fehlt ein notwendiges Element des Vertragsabschlusses. Das heisst nicht, dass da Tausende von Gemeindeverwaltungen nichts anderes zu tun haben, als überall nachzusehen, ob eine Etikette vorliegt oder nicht. Wir haben Tausende von vergleichbaren Fällen in privaten Rechtsbereichen, bei denen das Vorhandensein gewisser Voraussetzungen eben Gegenstand des entsprechenden Privatrechtes ist und nicht einer öffentlichen Kontrolle untersteht, sondern allenfalls gerichtlich auf privatrechtlichem Weg geltend gemacht werden kann.
Zusammenfassend:
1. Ein obligatorischer Energieausweis ist etwas Vernünftiges. Er motiviert. Als Sekundäreffekt, nebst dem, dass er für das Marktgeschehen positiv ist, weckt er Anreize, sich eben auch energetisch gut zu verhalten und sich dadurch eine bessere Marktposition zu verschaffen.
2. Die Motion ist ausgewogen, indem sie nicht etwas vorschreibt, was ohne jegliche Zielrichtung ist und eine "l'art pour l'art"-Situation schafft, sondern es ist auf ganz bestimmte Bereiche fokussiert.
3. Wenn es vernünftig gemacht wird - und das ist zu verlangen -, dann sind auch die kostenmässigen Aufwendungen äusserst bescheiden. Der Administrativaufwand ist ebenfalls äusserst bescheiden, wenn er in der Weise konzipiert wird, wie ich das nun darzustellen versucht habe.
Das sind meine Gründe, warum diese Motion angenommen werden kann. Das hat nichts mit Ausbau des Staates, nichts mit Vermiesung der Kantone usw. zu tun, sondern es ist etwas, was effizient etwas zu bewirken vermag, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.