Bieri Peter · Ständerat · 2008-03-12
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-03-12
Wortprotokoll
Es ist für mich als Agronom nicht so einfach, hier in juristischer Hinsicht Detailfragen zu klären. Für mich als Bürger ist das einfach unerklärlich: Jemand übertritt im Ausland Verkehrsvorschriften; dafür wird ihm dort der Führerausweis entzogen; das wird in die Schweiz gemeldet, sodass vielleicht festgestellt werden kann, dass er in der Schweiz schon zweimal einen ähnlichen Tatbestand erfüllt hat und damit in dieser Sache vorbelastet ist. Der Unterschied besteht nun darin: Wenn wir hier dem Antrag Bürgi - gemäss Nationalrat - zustimmen, erhält die Person drei Monate Ausweisentzug. Wenn man hingegen die vorgängigen Übertretungen in der Schweiz berücksichtigt, erhält er zwei Jahre Ausweisentzug. Das ist eine eklatante Differenz bei der Ahndung des gleichen Tatbestandes!
Herr Bürgi, Sie müssen mir erklären, wie Sie diesen Unterschied zwischen drei Monaten und zwei Jahren - für das gleiche Vergehen! - rechtfertigen. Das ist die Frage eines Nichtjuristen an einen Juristen. (Heiterkeit) Für mich ist klar, dass wir hier konsequent auf der Linie bleiben müssen, auf der die Kommission mit der Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates gefahren ist. Das war ein Wort eines normalen Nichtjuristen. (Heiterkeit)