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David Eugen · Ständerat · 2008-03-13

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-13

Wortprotokoll

Ich möchte mich auch zu dieser Vorlage äussern, weil das Problem seinerzeit, als diese Krise - so möchte ich jetzt einmal sagen - um das Landesmuseum ausgebrochen war, in der Kommission behandelt wurde, und ich durfte damals auch in dieser Subkommission [PAGE 151] mitarbeiten. Ich möchte dem Bundesrat dafür danken, dass er die wesentlichen Probleme, die damals bestanden haben, einer doch grundsätzlichen Lösung zuführt, nämlich indem jetzt die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klar geregelt ist. Das Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Situation, die wir bisher gehabt haben. Insbesondere die Verquickung der Kompetenzen in der Verwaltung einerseits und extern dann im Landesmuseum andererseits hat meiner Meinung nach wesentlich zur unglücklichen Entwicklung beigetragen.

Ich möchte aber doch drei Punkte herausgreifen, die mir wichtig scheinen - ich bitte auch den Kommissionspräsidenten und den Bundesrat, dazu vielleicht noch etwas Näheres auszuführen -:

1. Es geht einmal um die Frage der Geschäftsleitung und -führung. Ich teile die Meinung von Kollege Gutzwiller, die er eben ausgeführt hat. Wenn wir eine engagierte Ausstellungspolitik wollen, muss die Geschäftsleitung oder vor allem der Chef des Museums eine klare Kompetenz und Handlungsspielraum haben, um auch etwas zu machen, das nachher künstlerisch ausstrahlt. Handlungsspielraum heisst auch, dass man akzeptieren muss, dass eine Direktion künstlerische Dinge macht, die nicht allen Leuten passen und über die nicht einfach immer demokratisch in irgendwelchen Gremien abgestimmt wird. Denn bei der Kunstentwicklung müssen Einzelpersonen, die auch eine grosse Ausstrahlung haben, eine wichtige Funktion wahrnehmen können; das muss man einfach akzeptieren. Insofern bin ich etwas kritisch gegenüber dem kollektiven Führungsorgan, das im Gesetz vorgesehen ist. Offenbar soll in dieser Geschäftsleitung unter mehreren Personen abgestimmt werden, was man jetzt machen soll. Es ist im Gesetz nicht klar dargelegt, ob am Schluss doch der Direktor das letzte Wort hat, ob jetzt etwas gemacht oder nicht gemacht wird. Ich finde, das müsste geklärt werden. Selbstverständlich kann man das noch auf der unteren Stufe einer Geschäftsordnung klären, aber mir scheint das einfach wichtig zu sein für eine klare künstlerische Führung des Nationalmuseums.

2. Wer entscheidet - das war auch ein Teil der Krise - über Investitionen und den Unterhalt bei Liegenschaften? Das Gesetz gibt darüber nicht ohne Weiteres Auskunft. Ich finde, da müssten im operativen Bereich doch beträchtliche Kompetenzen angesiedelt werden. Natürlich gibt es Limiten, aber ich finde, die operative Leitung muss - natürlich immer im Rahmen des Budgets - auch über Investitionen in einem beträchtlichen Umfang entscheiden können. Das beziehe ich jetzt insbesondere auf die Ankaufs- und Ausstellungspolitik. Es geht darum, was man da für Mittel einsetzt und wo man sie einsetzt. Ich finde, wir sollten das nicht an die Verwaltung delegieren, sondern es im Bereich der künstlerischen Leitung des Museums ansiedeln.

3. Der letzte Punkt, den ich herausgreifen möchte, ist die Verwendung der erarbeiteten Reserven. Es steht ja im Gesetz, und das finde ich richtig, dass das Museum den Auftrag hat, neben den öffentlichen Mitteln auch selber Mittel zu erarbeiten, insbesondere mit Ausstellungen. Da muss man diesen Leuten, damit sie motiviert bleiben, aber auch die Möglichkeit geben, diese Mittel zu verwenden, also z. B. Reserven zu bilden, die dann in eine weitere Ausstellung im darauffolgenden Jahr investiert werden können. Es wäre falsch, wenn man sagen würde: Ihr habt jetzt mehr Mittel erarbeitet; weil ihr besser gearbeitet habt, senken wir jetzt die öffentlichen Beiträge. Das würde die Motivation, etwas zu leisten, völlig abtöten.

Mit diesen drei Punkten möchte ich einfach Hinweise geben, in dem Sinne, dass man das Gesetz nachher im Detail so anwendet und die Detailregelungen so macht, dass auf der operativen Ebene, mit der entsprechenden Verantwortung verbunden, Handlungsspielräume gegeben sind. Wenn man mit dem Direktor nicht mehr einverstanden ist, muss man ihn halt absetzen; aber es ist falsch, jemanden zu wählen und ihm dann alle Kompetenzen zu beschneiden und durch übergeordnete Verwaltungsorgane und Museumsräte jedes Detail aus der Hand zu nehmen.

Ich möchte noch ein Wort zum Namen "Schweizerisches Nationalmuseum" sagen; wir haben das schon im letzten Durchgang angesprochen. Ich selber muss ehrlicherweise sagen, dass ich mit diesem Namen eigentlich kein Problem habe, im Gegenteil: Ich finde, dass er durchaus auch Selbstbewusstsein und Eigenständigkeit ausstrahlt. Wir dürfen und sollen ein "Nationalmuseum" haben. Der Begriff umschliesst für mich, auch im Sprachverständnis, insbesondere alle drei Landesteile. Wir haben ja auch einen "Nationalrat". Zum Wort "national" dürfen und müssen wir in der deutschen Sprache stehen. Ich möchte auch sagen: Ich wehre mich dagegen, dass politische Gruppen auf der rechten Seite alle nationalen Symbole beanspruchen und für sich pachten. Das ist etwas, was uns allen gehört, auch Wörter wie "national", die Landesflagge und die Landeshymne. Das gehört allen und nicht nur bestimmten politischen Kreisen. In dem Sinne kann ich mich also durchaus mit dem Begriff "Nationalmuseum" anfreunden, und ich finde, dass wir ihn im Gesetz belassen sollten.