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Bürgi Hermann · Ständerat · 2008-03-13

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-03-13

Wortprotokoll

Hier muss ich noch eine Bemerkung machen: Dem Gesetzestext und auch den Ausführungen in der Botschaft zu Artikel 13 ist zu entnehmen, dass die Absicht besteht, bezüglich der Überprüfung der Finanzen des Schweizerischen Nationalmuseums eine externe Revisionsstelle einzusetzen, welche vom Bundesrat gewählt wird. In der Kommission haben wir uns darüber unterhalten, ob dies richtig und nötig sei - nicht zuletzt unter finanziellen Gesichtspunkten - oder ob hier nicht von vornherein die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsstelle einzusetzen sei. Nachdem wir zur Kenntnis genommen haben, dass die Lösung, die hier vorgeschlagen [PAGE 161] wird, in Übereinstimmung mit dem Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates steht, haben wir auf eine Änderung verzichtet.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das Schweizerische Nationalmuseum als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes auch in Zukunft der Finanzaufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle untersteht. Dies ergibt sich aus Artikel 8 Absatz 1 Litera d und aus Artikel 8 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes. Damit steht fest, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle auch in Zukunft beim Schweizerischen Nationalmuseum Prüfungen nach Finanzkontrollgesetz durchführen kann.