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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-18

Wortprotokoll

Bei Absatz 6 von Artikel 11 handelt es sich nicht um eine redaktionelle Angelegenheit, sondern um eine für die Aufgabenerfüllung durch die BKP wichtige Sache. Es ist dem Bundesrat daran gelegen, dass hier eine vollzugstaugliche Formulierung gefunden wird. Ich habe in beiden Räten und in beiden Kommissionen die tatsächlichen und auch die rechtlichen Gründe dargelegt, welche gegen das von Ihrer Kommission erstmals übernommene Anliegen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten sprechen. Der Bundesrat hat schon in der Botschaft umfassend dargelegt, weshalb er gegen die vom Datenschutzbeauftragten verlangte Ausdehnung der nachträglichen Meldepflicht der BKP ist und weshalb nicht die BKP für verdeckte Beschaffungsvorgänge verantwortlich sein kann, welche Drittbehörden in den Kantonen oder auch im Ausland vorgenommen haben. Sie sind über das offensichtliche redaktionelle Versehen informiert, das dem Umstand zugrunde liegt, dass die den Umfang der Meldepflicht zu Recht einschränkenden und deshalb unverzichtbaren Worte "durch die BKP" nur in der Begründung der Botschaft zu finden sind.

Ich habe heute Morgen an der Sitzung Ihrer Kommission für Rechtsfragen zur Differenzbereinigung ein Beispiel dargelegt. Ich werde es Ihnen jetzt nicht darlegen, weil es viel zu viel Zeit bräuchte. Ich möchte nur kurz zusammenfassen, was man damit aufzeigen kann. Wenn wir die drei Worte "durch die BKP" nicht hineinnehmen, dann wird es zu einer grossen Rechtsunsicherheit kommen. Zum einen ist das darum der Fall, weil man im Ausland oft nicht bereit ist, Auskünfte über irgendwelche Operationen, die im Ausland durchgeführt wurden, zu geben - nicht zuletzt auch darum, weil im Ausland andere Datenschutzvorschriften bestehen als bei uns, und auch darum, weil die Zuständigkeiten der Justiz immer wieder anders geregelt sind.

Ein weiter Punkt: Die Meldepflicht, die damit statuiert würde und die man wahrnehmen müsste, würde dazu führen, dass sich verschiedene ausländische Betroffene mit der Tatsache konfrontiert sähen, nicht informiert zu werden. Man würde sie darauf verweisen, dass sie die Informationen im Ausland holen müssten; das ist sehr unbefriedigend. Es würde auch dazu führen, dass man Schwierigkeiten hätte, das den Betroffenen zu erklären.

Im Weiteren ist es so, dass - zumindest uns - kein anderes Land bekannt ist, das über verdeckte Datenbeschaffungen im Ausland Auskunft gibt.

Schliesslich würde es - Herr Luginbühl hat darauf hingewiesen - zu einer unnötigen und systemwidrigen Normenkollision zwischen den Normen der Kantone und den Normen des Bundes kommen und damit auch zu einer erschwerten Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in diesem Bereich.

Ich möchte Sie darum bitten, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

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