Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-03-18
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-03-18
Wortprotokoll
Das Datenschutzgesetz setzt die beiden Begriffe "Personendaten" und "Daten" gleich, da nur Personendaten Datenschutz erfordern. Das BPI regelt aber auch andere Daten - Sachdaten, Geschäfts- und Metadaten - im automatisierten Polizeifahndungssystem (Ripol). Die Begriffsverwendung nach Datenschutzgesetz kann also für das vorliegende Gesetz nicht gelten. Deswegen kam denn die Redaktionskommission auch zum Schluss, dass der Begriff "Personendaten" nur in den Fällen verwendet werden sollte, in denen ausschliesslich von Personendaten gesprochen wird. Entsprechend hat die Verwaltung vorgeschlagen, zur Präzisierung den Begriff "Personendaten" in den Artikeln 6 Absatz 1, 11 Absatz 1 und 14 Absatz 3 durch den Begriff "Daten" zu ersetzen. Es ist selbstverständlich weiterhin korrekt, den ursprünglichen Begriff "Personendaten" zu verwenden. Die Fassung, wie sie Ihre Kommission vorschlägt, ist aber klarer als die, die vom Bundesrat vorgeschlagen wurde.