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Maissen Theo · Ständerat · 2008-03-18

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-18

Wortprotokoll

Wenn man die Entstehung und den Werdegang der Spielbanken betrachtet, ist vorerst festzuhalten, dass man es damit ursprünglich vor allem auch den Tourismusgebieten ermöglichen wollte, ihr Angebot an touristischen Aktivitäten und Attraktivitäten auszudehnen. Gleichzeitig bestand die Absicht - und dieser Wunsch hat sich dann ja auch erfüllt -, damit Einnahmen für die Finanzierung der AHV zu generieren. Es hat sich aber sehr rasch gezeigt, dass bei den vorgesehenen Belastungen durch den Staat Betriebe mit weniger als 10 Millionen Franken Umsatz aufgrund der recht hohen Fixkosten nicht überlebensfähig sind. So haben denn auch verschiedene Spielbanken in den Tourismusgebieten den Betrieb einstellen müssen. Die Casinos siedelten sich in erster Linie in der Nähe der Zentren an, und zwar, wie man feststellen darf, mit Erfolg.

Mit der parlamentarischen Initiative Brändli wurde beabsichtigt, den kleinen Betrieben in den touristischen Regionen das Überleben zu ermöglichen. Deshalb verlangte sie, dass der Bundesrat die Kompetenz zur Reduktion der Abgaben dieser Betriebe erhalten solle. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine Verlängerung der im Gesetz vorgesehen Frist für Reduktionen um drei Jahre, eine Kommissionsminderheit verlangte eine Verlängerung um vier Jahre.

Das war 2006. In der Folge bot der Bundesrat der Kommission an, Alternativen zu einer Gesetzesrevision zu prüfen; und die Kommission trat, wie wir gehört haben, auf dieses Angebot ein. Die Behandlung des Geschäftes verzögerte sich dann aber bis auf den heutigen Tag. Der Bundesrat änderte die Vorschriften über die Öffnungszeiten der erwähnten Betriebe, was zu Einsparungen führen kann.

Aufgrund dieser Verordnungsänderung empfiehlt die Kommission nun die Abschreibung der parlamentarischen Initiative, mit der Begründung, sie sei teilweise erfüllt.

Wie ist die Situation nun zu beurteilen? Aufgrund der Stellungnahme des Bundesrates und aufgrund des Kommissionsbeschlusses ist ein Festhalten an dieser parlamentarischen Initiative wohl aussichtslos. Nun muss ich allerdings feststellen, dass auf diese Frage zurückgekommen werden sollte, wenn sich die Erwartungen des Bundesrates in Bezug auf die von ihm vorgenommenen Verordnungsänderungen nicht erfüllen. Ich danke deshalb dem Bundesrat dafür, dass er die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgt. Wenn sich die Erwartungen, die man an diese Verordnungsänderung knüpft, nicht erfüllen sollten, dann gehe ich davon aus, dass sich der Bundesrat bereiterklärt, diese Frage neu zu prüfen.

Zusammenfassend kann ich Folgendes festhalten: Im Moment macht es keinen Sinn, an der parlamentarischen Initiative festzuhalten, vor allem, wenn man davon ausgehen darf, dass die Entwicklung vom Bundesrat verfolgt wird und er allenfalls dann wieder aktiv wird, wenn die Erwartungen hinsichtlich der Verordnungsänderung gemäss meinen Ausführungen nicht bestätigt würden.