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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-03-19

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-03-19

Wortprotokoll

Wie Herr Stadler sagt, ist es richtig, dass wir lernen müssen, mit einem Risiko umzugehen. Aber dabei wollen wir es nicht bewenden lassen, deswegen beantragen wir auch die Annahme seiner Motion. Wir können relativ genau beziffern, wie viele Schäden wir durch richtige Präventionsmassnahmen verhindern können. Das sind unglaubliche Verhältniszahlen. Bei jedem Kredit, der in späteren Jahren vielleicht einmal auf Sie zukommen wird, gilt es, diesen Grundsatz immer wieder zu zeigen. Leider sieht man das dann immer erst, nachdem sich wieder eine Naturkatastrophe ereignet hat. Aus diesen Gründen erarbeiten wir hier ein Konzept und beantragen die Annahme der Motion.

Wir sind in Verhandlungen mit der Privatassekuranz, aber auch mit den kantonalen Gebäudeversicherungen über den "Naturkatastrophenfünfer". Es geht dabei um die Idee, dass ähnlich wie beim Prinzip der Gebäudeversicherung ein Betrag in der Grössenordnung von fünf Rappen als Versicherungssumme bezahlt wird, die dann bei Grossschäden, die durch Naturkatastrophen verursacht worden sind, erstens für die Schadensbegleichung, zweitens aber auch für die Prävention eingesetzt wird. Im Moment ist die Assekuranz davon noch nicht so wahnsinnig begeistert, aber wenn wir es mit den Gebäudeversicherungen machen würden, dann könnte es eher klappen. Wir sind hier also an der Arbeit.

Es gibt eine andere Schiene, die wir auch prüfen - ich weiss nicht, wie verlässlich sie ist -, das ist die Teilzweckbindung bei der CO2-Abgabe. Das geht jetzt dieses Jahr in Vernehmlassung. Aus dieser Teilzweckbindung könnte man eben nicht nur Gebäudesanierungen bezahlen, sondern auch Präventionen gegen solche Schäden. Das ist die Adaptation, also ein wichtiger Teil der praktischen Klimapolitik. Wenn das ab 2012 budgetwirksam werden könnte, dann gäbe es noch im Jahre 2009 einen Antrag des Bundesrates.

Was die dritte Rhonekorrektion betrifft, so kostet sie nach jetzigen Berechnungen etwa eine Milliarde Franken, wovon 65 Prozent der Bund bezahlen muss. Hier wollen wir Ihnen noch dieses Jahr eine Sonderbotschaft unterbreiten.