Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-03-19
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-03-19
Wortprotokoll
Bei aller Sympathie für das Anliegen, das Kollege Inderkum in seiner Motion formuliert, habe ich mich trotzdem entschieden, Ihnen heute diesen Ordnungsantrag zu unterbreiten.
Herr Kollege Inderkum verlangt eine Erhöhung der Obergrenze des Wasserzinses, die Einführung eines Speicherzuschlages und die Indexierung der Obergrenze für Wasserzinse. Er begründet diese Forderung damit, dass der durchschnittliche Strompreis heute mehr als viermal so hoch sei wie bei der letzten Wasserzinserhöhung von 1997. Ausserdem weist Herr Kollege Inderkum zu Recht darauf hin, dass im liberalisierten Markt die Regulier- und Ausgleichsenergie eine hohe Bedeutung habe und dass daraus eigene Märkte entstanden seien. Dies erklärt die zunehmende Bedeutung von Speicherenergie. Allein in den letzen drei Jahren ist der Preis pro Megawattstunde um rund 10 bis 15 Euro gestiegen.
Diese hohe Bedeutung der Wasserkraft als Spitzen- und Regelenergie hat aber nicht nur positive Auswirkungen, nämlich höhere Preise, sondern sie hat auch negative Auswirkungen. Nicht von ungefähr schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser", dass aufgrund des heutigen Zustandes der Gewässer "ein grosser Handlungsbedarf besteht". Der Bundesrat erwähnt, dass bei 25 Prozent der Wasserkraftwerke mit einer Leistung von mindestens 300 Kilowatt schwallartige Abflussschwankungen in den darunterliegenden Gewässern erzeugt würden. Das ist dieser sogenannte Schwall und Sunk. Das hat nicht nur für den Lebensraum von Tieren und Pflanzen negative Auswirkungen, sondern führt zu einer Verdichtung des Flussbettbodens und verhindert die natürliche Versickerung. Auch der natürliche Geschiebehaushalt ist heute gemäss Bundesrat bei über 40 Prozent der untersuchten Fliessgewässer stark reduziert. Die Folgen sind unter Umständen gravierend, indem mit einer Absenkung des Grundwassers gerechnet werden muss, und wenn sich Geschiebe ansammelt, sind Überschwemmungen die Folge.
Ich möchte jetzt nicht noch mehr ins Detail gehen, aber es ist mir ein Anliegen, Ihnen aufzuzeigen, dass sich die Frage der Wassernutzung in einem hochkomplexen Zusammenhang bewegt. Es gibt eine ganze Anzahl von Zielkonflikten. Es gibt unterschiedlichste Interessen. Es geht um sehr viel Geld, und zwar wenn wir von Sanierungen sprechen, aber natürlich auch, wenn wir an die Erlöse denken, die mit der Nutzung von Wasserkraft verbunden sind.
Ihre UREK befindet sich seit einiger Zeit mitten drin in diesen Diskussionen. Wir haben ja bekanntlich entschieden, dass wir der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen wollen. Wir sind daran, Lösungen zu erarbeiten, um die Probleme mit Schwall und Sunk sowie mit dem Geschiebehaushalt in den Griff zu bekommen. Wir wollen die Revitalisierung der Gewässer vorantreiben, und wir sind selbstverständlich auch daran, Lösungen zu erarbeiten, wie diese Vorhaben zu finanzieren sind.
Es liegen bereits verschiedene Varianten auf dem Tisch. Selbstverständlich kommen nur Lösungen infrage, die mit der Bundesverfassung zu vereinbaren sind; selbstverständlich werden unsere Vorschläge dann auch den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.
Ich bin der Meinung, dass wir deshalb die Frage des Wasserzinses in diesen grösseren Zusammenhang stellen sollten. Da Ihre Kommission ja wirklich daran ist, diese Fragen umfassend anzuschauen, beantrage ich Ihnen, diese Motion zur Prüfung Ihrer Kommission zuzuweisen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mit meinem Ordnungsantrag das Anliegen von Herrn Kollege Inderkum und der Gebirgskantone weder einfach verhindern noch auf die lange Bank schieben will. Ich verstehe es, wenn die Gebirgskantone jetzt einfach mal ihren Wasserzins erhöhen wollen; aber wir können es uns meines Erachtens nicht leisten, eine solche Frage unabhängig von den anderen Fragestellungen, die alle auf dem Tisch sind, heute zu beantworten. Ich müsste aus diesen Gründen die Motion Inderkum heute ablehnen, obwohl ich, wie ich zu Beginn meines Votums gesagt habe, Sympathien für seinen Vorstoss habe.
Ich bitte Sie deshalb, meinen Ordnungsantrag in diesem Sinne zu unterstützen.