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Briner Peter · Ständerat · 2008-04-28

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-04-28

Wortprotokoll

Ich glaube, ich mache von dieser Freiheit, die der Herr Präsident erwähnt hat, Gebrauch; ich muss dann auch nur einmal sprechen.

Für mich ist klar: Der bilaterale Weg mit der EU muss weitergeführt werden, und es ist logisch, die Personenfreizügigkeit auf die zwei neuen Länder auszudehnen. Das vom Bundesrat ausgehandelte Übergangsregime, die Regelungen gegen Missbräuche bei der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversicherung, ist bei konsequenter Anwendung gut. So kann die Zuwanderung, sofern sie stattfindet, schrittweise kontrolliert werden. Auf der wirtschaftlichen Seite beträgt unser Aussenhandelsüberschuss mit diesen Ländern gegenwärtig mehr als eine halbe Milliarde Franken pro Jahr; es sind also wichtige Länder, die hier dazukommen. Ich glaube, dass ich auf weitere Feststellungen zur Ausgangslage verzichten kann, nachdem Herr Bischofberger und der Kommissionspräsident, Herr Dick Marty, das ausgezeichnet gemacht haben.

Bei der Frage, wie wir die Personenfreizügigkeit, die bilateralen Abkommen am besten absichern können, erinnere ich mich an die sehr lebhafte Debatte zu meiner diesbezüglichen Interpellation vor ungefähr einem Jahr in diesem Rat. Das Konzept unseres Vertragswerkes mit der EU verlangt immer wieder Anpassungen, die bei uns demokratisch, das heisst mit Referendumsmöglichkeit, legitimiert werden müssen; das lässt sich nicht umgehen, das gehört zu unserem System. Dazu ist die grösstmögliche Transparenz notwendig. Es gibt für beide Versionen, also für die Verknüpfung der Vorlagen oder für die Version mit zwei Einzelvorlagen, gute Gründe. Die sind für den Fall der Verknüpfung von Herrn Marty schon erklärt worden. Auf der Transparenzebene wären aber auch noch andere Argumente anzuführen, die sich auch der Bundesrat zu eigen gemacht hat. Im Grunde genommen handelt es sich doch um zwei Beschlüsse, die rein zufälligerweise zeitlich zusammenfallen. Jeder Anschein, man wolle dem Bürger die Antwort vereinfachen, könnte uns doch als Trick ausgelegt werden. Das möchte ich nicht. Es wird begründet, man könne zu Bulgarien und Rumänien gar nicht Nein sagen, weil alles zusammengehört. Auf diese Argumentation werden wir bei der nächsten Erweiterung wieder stossen, bei Kroatien beispielsweise, später vielleicht auch bei Mazedonien.

Natürlich geht es bei alledem um eine Risikoanalyse. Wenn wir schon eine Risikoabwägung machen wollen, dann scheint es mir ein Riesenrisiko zu sein, alles auf eine Karte zu setzen und dann allenfalls wirklich vor dem Nichts zu stehen. Wir sind gut beraten, wenn wir in dieser Sache dem Bundesrat folgen. Schliesslich geht es auch darum, dem Stimmbürger den Anspruch auf eine unverfälschte Willenskundgebung zu gewährleisten.

Ich gehe in meiner Beurteilung davon aus, dass unser Souverän, Frau und Herr Schweizer, genau weiss, worüber er hier abstimmt. Es geht um zwei Beschlüsse, die zwar kausal und inhaltlich zusammenhängen, aber formell nicht zusammengehören; die zeitliche Koinzidenz ist zufällig. Dies setzt in Anbetracht der hohen Bedeutung der Personenfreizügigkeit mit allen Ländern der EU ganz klar eine zweifache Zustimmung voraus. Das ist das, was wir alle hier wollen, nehme ich an. Wer das nicht so sieht - auch das darf man in unserem Land -, der trägt dann allerdings eine sehr hohe Verantwortung; damit spreche ich auch eventuelle Referendumskomitees an. Eine solche Verantwortung möchte ich nicht tragen.

Nicht unterstützen kann ich dann hingegen den zweiten Antrag der Minderheit Reimann auf Seite 19 der Fahne, nämlich die Sistierung des zweiten Bundesbeschlusses über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien. Die Verknüpfung mit einer verbindlichen Erklärung der EU, die schweizerische Souveränität, insbesondere auch in Steuerfragen, nicht weiter infrage zu stellen, beinhaltet meiner Meinung nach einen fatalen Irrtum. Wir lassen uns doch von niemandem, gerade auch nicht von der EU, unsere Souveränität definieren. Souverän sind wir selbst. Dazu brauchen wir keine Garantien.

Ich beantrage Ihnen also, auf die Vorlage einzutreten, die zwei Beschlüsse separat dem Volk vorzulegen, wie es der erste Antrag der Minderheit Reimann will, die beiden Beschlüsse aber gleichzeitig zur Abstimmung zu bringen.