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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2000-11-30

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-11-30

Wortprotokoll

Man kann zur Frage des Tempos der Marktöffnung unterschiedliche Meinungen haben. Es geht aber nicht an, dass die Vorteile der nun beschlossenen und aus meiner Sicht zu langsamen Marktöffnung den gefangenen Verbraucherinnen und Verbrauchern - das sind die privaten Haushalte und die KMU - vorbehalten werden können.

Die SP-Fraktion begrüsst deshalb Absatz 1 Buchstabe c, wie er vom Ständerat eingebracht worden ist. Buchstabe c verpflichtet die Versorgungsunternehmen, die preislichen Vorteile der schrittweisen Liberalisierung an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher weiterzugeben, die keinen Anspruch auf direkte Durchleitung haben. Es handelt sich hier um eine Konsumentenschutzbestimmung zugunsten der privaten Haushalte und der KMU.

Der Antrag der Minderheit Lustenberger ist aus unserer Sicht abzulehnen. Er ist ökonomisch und ökologisch falsch. Er schafft innerhalb der Gruppe der gefangenen Kundinnen und Kunden eine neue Kategorie. Zum einen diskriminiert er die privaten Haushalte, zum andern aber auch all jene KMU, die nicht zu den energieintensiven gehören. Er arbeitet weiter mit einem unbestimmten Rechtsbegriff, der praktisch nicht vollziehbar ist, wie auch die Kommissionsberatung gezeigt hat. Er führt schlussendlich dazu, dass die privaten Haushalte nochmals diskriminiert werden. Das ist aus unserer Sicht das Gravierende.

Ich bitte Sie deshalb, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Das dürfte nicht zuletzt auch in einer Volksabstimmung - falls es zu einem Referendum kommt - von Bedeutung sein.