Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2008-05-26
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-26
Wortprotokoll
Im Rahmen der Aussprache mit der Vorsteherin des EJPD war unter vielem auch der Fortgang der Umsetzung der Effizienzvorlage 2 Gegenstand der Verhandlung. Ich werde mich darauf konzentrieren.
Vollzogen wurde bis heute die vermehrte Ausrichtung auf grosse Delikte, unter diesen vor allem auf die Wirtschaftsdelikte. Die geforderte direkte Verantwortlichkeit des Bundesanwalts, dass sich dieser für diese Fälle zuständig fühle, wurde nach Aussagen der Departementschefin damit erreicht. Die neue instrumentelle Ausrüstung der Bundesanwaltschaft wurde durch Bildung zweier Ausschüsse geschaffen: Der operative Ausschuss des Bundesanwalts prüft jeden neu eintreffenden Fall auf die Zuständigkeit des Bundes. Weil gewünscht wird, dass die Bearbeitung der Fälle vermehrt in Form von gesteuerten Projekten erfolgen und sich nicht als Endlosstory hinziehen soll - weil man zum Beispiel auf Rechtshilfeergebnisse warten muss -, wurde der zweite Ausschuss, der sogenannte Steuerungsausschuss, geschaffen. Er soll Meilensteine setzen und Kräfte steuern. Der Ausschuss arbeitet mit der Bundeskriminalpolizei zusammen.
Ferner sind die Schnittstellen zwischen Bundesamt für Justiz und Bundesanwaltschaft, die im Bereich Rechtshilfe bestanden, weitgehend geklärt, und die Zuständigkeiten sollen jetzt geregelt sein. In der Bundesanwaltschaft wird ein internes Prüfsystem aufgebaut: Es soll mit einem Controlling festgestellt werden, welche Verfahren zu welcher Zeit abzuschliessen oder einzustellen sind.
Auch die Bundeskriminalpolizei wurde durch die Effizienzvorlage 2 reorganisiert. Der Chef der Bundeskriminalpolizei hat jetzt 18 Direktunterstellte, auf die ganze Schweiz verteilt. Departementsseitig wird immerhin zugestanden, dass die Führung dadurch sehr schwierig werden wird. Hingegen wurden kritische Ansätze in Fragen an die Departementschefin von dieser entweder nicht erkannt oder einfach nicht aufgenommen. Auf die Frage nach Zustand und Stimmung innerhalb der BKP lautete die beschwichtigende Antwort: Die Bundeskriminalpolizei funktioniert sehr gut. Immerhin wurde zuerkannt, dass im Bereich Ermittlung ein personelles Defizit besteht.
In der Aussprache stand auch der Bundesanwalt, Herr Beyeler, für Auskünfte zur Verfügung. Dem Bundesanwalt muss man insofern ein Kränzlein winden, als er klar hinter seiner Mannschaft steht, auch wenn er dabei vor lauter Kollegialität die wahren Probleme negiert. Die Erfinder des sogenannten H-Komplotts im Umfeld der Untersuchungen der GPK-Subkommission EJPD unter Frau Meier-Schatz waren ja die stellvertretenden Bundesanwälte Nicati, Fels und Fabbri, welche in die in Stuttgart erhobenen Dokumente Verdachtsmomente hineininterpretierten. Zum Beispiel sagten sie aus, nicht als Vermutung, sondern als Tatsache, dass mindestens drei Autoren an diesen Papieren mitgewirkt hätten, aufgrund der Schriften. Und es gab Interpretationen von Abkürzungen und Initialen. Zum Beispiel priesen die forschen Ermittler wunschkonform das Kürzel "Burg", das offenbar für einen Journalisten namens Bürgin steht, der Subkommission als "Schloss Rhäzüns" an.
Herr Beyeler stellte sich vor seine Crew und deren erwiesenen Fehlleistungen, die heute unbestritten sind. Er machte geltend, die Vertreter der Bundesanwaltschaft hätten ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Nach meiner bescheidenen Auffassung, die in der Kommission nicht besprochen wurde, muss demnach in der Bundesanwaltschaft das Wissen sehr eng- und das Gewissen sehr weitmaschig sein.
Schutz und Schirm auf der ganzen Linie erhielten die bundesanwaltlichen Ankläger und deren Klageschriften und Beweismittel, die von Richtern und den Medien als ungenügend kritisiert worden waren. Herr Beyeler parierte meine diesbezüglichen Fragen nach zusätzlichem Ausbildungsbedarf mit folgenden Hinweisen - in Zeitnot zitiere ich nur einzelne Sätze -: "Sie müssen genau hinhören, wer was und weshalb kritisiert. Lassen Sie sich nicht durch die Medienarbeit beirren. Es wurde sehr gute Arbeit geleistet. Ich habe die Anklageschrift selber angeschaut. Wir sind uns der Problematik bewusst. Es gab keine Leerläufe. Ich bestreite das. Es ist nicht eine Frage der Ausbildung, sondern wahrscheinlich eine Frage der Wahrnehmung."
Und meine Schlussfolgerung aus dieser Diskussion mit dem Bundesanwalt lautet: ohne Einsicht keine Chance auf Verbesserung - "affaire à suivre!"