Bänziger Marlies · Nationalrat · 2008-05-26
Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-05-26
Wortprotokoll
Die Finanzkommission beriet die Staatsrechnung 2007 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2008 an der Sitzung vom 5. und 6. Mai, nachdem ihre Subkommissionen die Rechnungen der einzelnen Departemente sowie der Behörden und Gerichte geprüft hatten. Die Finanzkommission stimmt dem Antrag des Bundesrates auf Genehmigung der Rechnung ohne jede Änderung zu; darum haben Sie auch keine Fahne zu diesem Geschäft vorliegen. Weil es Minderheitsanträge zu Nachtragskrediten gibt, haben Sie aber zum Nachtrag I eine Fahne erhalten. Der Berichterstatter französischer Sprache, Herr Graber, wird Ihnen die Einnahmenseite der Rechnung und das Ergebnis der Finanzierungsrechnung erläutern, während ich mehr die Ausgabenseite beleuchten werde.
Vorweg: Eintreten auf die Rechnung und Eintreten auf den Nachtrag I sind gemäss Artikel 74 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes obligatorisch.
Einige Vorbemerkungen: Für das Jahr 2007 wurde der Voranschlag erstmals nach den Regeln des neuen Rechnungsmodells erarbeitet, und die Rechnung wurde in Anlehnung an die internationalen Rechnungsregeln (Ipsas) gelegt. Dies gewährleistet eine transparente Rechnungslegung und eine qualitativ höher stehende Finanzberichterstattung als bis anhin, auch wenn nicht ganz alle internationalen Vorgaben übernommen werden konnten. Die Finanzkommission wurde im Jahr 2007 zu den sich stellenden Fragen zum neuen Rechnungsmodell und zur Rechnungslegung nach Ipsas konsultiert. Die Umstellung des Modells hat zur Folge, dass Vergleiche zu den vergangenen Jahren zum Teil schwierig sind, da sich teilweise auch die verwendeten Begriffe verändert haben. So wurde zum Beispiel der Schuldenbegriff an die internationalen Normen angepasst, was dann einen Einfluss auf die Lesbarkeit des Ergebnisses im Bereich der Schulden hat. Dieses Problem bei der Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr stellt sich aber nur dieses eine Mal.
Zur Rechnung 2007 selbst: Die Rechnung 2007 schliesst in der ordentlichen Finanzierungsrechnung erheblich besser ab als budgetiert: Statt einem budgetierten Überschuss in der Höhe von 904 Millionen Franken hat sich ein solcher von 4,127 Milliarden ergeben. Die Departemente haben eine grosse Ausgabendisziplin an den Tag gelegt. Aus den Departementen resultieren nämlich Minderausgaben in der Höhe von rund 1,1 Milliarden Franken gegenüber dem Budget. Das hat dann zu einer leichten Senkung der Ausgabenquote des Bundes von 10,8 auf 10,6 Prozent geführt. Verglichen mit dem Vorjahr wachsen die Ausgaben um 3 Prozent. Das Ausgabenwachstum des Bundes liegt damit deutlich unter demjenigen der Gesamtwirtschaft.
Einen grossen Anteil am guten Rechnungsergebnis haben die Einnahmen. Die ordentlichen Einnahmen beliefen sich nämlich auf 58,092 Milliarden Franken statt wie budgetiert auf 56,011 Milliarden Franken. Das Finanzierungsergebnis unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben hingegen schliesst mit einem Defizit von [PAGE 502] 2,157 Milliarden Franken negativ ab. Der Grund dafür sind die ausserordentlichen Ausgaben in der Höhe von rund 7 Milliarden. Es handelt sich dabei um die Überweisung des Bundesanteils am Golderlös der Schweizerischen Nationalbank an den Ausgleichsfonds der AHV. Diese Transaktion ist eigentlich die ausgleichende Transaktion zur ausserordentlichen Einnahme aus dem Jahr 2005, darum ist sie insgesamt haushaltneutral und erhöht die Bundesschulden nicht. Den ausserordentlichen Ausgaben stehen ausserordentliche Einnahmen von 754 Millionen Franken aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien gegenüber.
Die Erfolgsrechnung zeigt den Saldo aus dem priorisierten Wertverzehr und Wertzuwachs, also Aufwand und Ertrag, und damit die Veränderung der vermögensmässigen Situation des Bundeshaushalts. Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Jahresergebnis von 4,34 Milliarden Franken ab. Der Mehrertrag von 2,1 Milliarden ist zu einem wesentlichen Teil auf die Zunahme der Equity-Werte der namhaften Beteiligungen zurückzuführen, welche zu einem im Voranschlag nicht geplanten Buchgewinn geführt haben.
Im Rahmen der Umstellung auf das neue Rechnungsmodell musste auch ein Restatement der Bilanz vorgenommen werden. Auch hierzu wurde Ihre Finanzkommission im Jahre 2007 konsultiert. Der Bundesrat beantragt bei Artikel 1 des Bundesbeschlusses I über die Eidgenössische Staatsrechnung 2007 die Genehmigung der Eröffnungsbilanz. Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Eröffnungsbilanz zu genehmigen.
Die Bruttoschulden des Bundes betragen nun etwa 120 Milliarden Franken, was einer Verschuldungsquote von 23,8 Prozent des BIP entspricht. Die Bruttoschulden des Bundes haben sich gegenüber dem Vorjahr um absolut 4208 Millionen Franken respektive 3,4 Prozent verringert. Vergleicht man die Zahlen allerdings mit jenen der Rechnung 2006, so sieht man, dass es nur 2,6 Milliarden Franken weniger sind. Das hat mit der vorher genannten neuen Definition des Schuldenbegriffs zu tun. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes sowie die Sonderrechnungen des FinöV-Fonds, der ETH sowie der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geprüft und empfiehlt deren Genehmigung ohne jede Einschränkung.
Im Rahmen der Kommissionsberatungen wurden insbesondere Personalfragen, die Auswirkungen der Entlastungsprogramme 2003 und 2004 auf die einzelnen Ämter und deren Aufgabenerfüllung sowie die Aufgabenüberprüfung diskutiert. Festgestellt hat die Finanzkommission, dass sich im Rahmen des letzten Jahres sehr viele Überstunden angehäuft haben, praktisch über sämtliche Departemente verteilt, und hier ein Handlungsbedarf besteht. Die Finanzkommission wird laufend über den Stand der Dinge informiert werden. Die Kommission hat des Weiteren festgestellt, dass bei den Leistungsverrechnungen, den internen Verrechnungen nach diesem neuen Rechnungsmodell, noch Justierungen nötig sind, dass aber gerade diese internen Leistungsverrechnungen grundsätzlich das Ressourcenbewusstsein der Verwaltung erhöht haben. Nicht zu unterschätzen und hier deutlich anzumerken ist aber, dass gerade die Erarbeitung dieser internen Leistungsverrechnungen einen unglaublich grossen Initialaufwand bedeutet hat, was sich durchaus wieder in der angehäuften Anzahl Überstunden niedergeschlagen haben kann.
In der FK wurden dann Lösungsansätze diskutiert, und es wurde mit dem Finanzdepartement besprochen, inwieweit hier eine einheitliche Regelung betreffend die Art der Überstunden gehandhabt werden soll und inwieweit hier neue Modelle eingeführt werden sollen, damit die ganze Bundesverwaltung einen einheitlichen Umgang sowohl mit Überstunden wie auch mit überfälligen Ferienansprüchen finden kann. Die Anzahl der angehäuften Überstunden kann ganz deutlich auch einen Einfluss auf die Aufgabenerfüllung haben. Darum ist es ein Anliegen der FK, hier ein Auge darauf zu haben.
Alle Subkommissionen der Finanzkommission konnten feststellen, dass die Verwaltung Ausgabendisziplin geübt hat. Die FK dankt der Verwaltung sowie den Behörden und Gerichten für den sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern. Ein Wort hier noch zu den Unterlagen, die der FK zur Verfügung gestellt worden sind: Als Neuling in diesem Rat war ich tief beeindruckt und überrascht über die Transparenz und die Vielfalt und die Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen, die den Kommissionsmitgliedern auch eine Prüfung der Rechnung und ein transparentes Verständnis der ganzen Bundesfinanzen ermöglichen. An dieser Stelle sei der Verwaltung gerade auch für diese Transparenz ermöglichenden und guten Unterlagen ganz herzlich gedankt!
Die Kommission beantragt Ihnen die Genehmigung der Rechnung des Bundes sowie die Genehmigung der Sonderrechnungen - einstimmig bzw. mit einigen Gegenstimmen.
Ich komme zum Nachtrag I zum Voranschlag 2008: Der Bundesrat beantragt Zustimmung zu Nachtragskrediten in der Höhe von 227,8 Millionen Franken. Davon entfallen 184,7 Millionen Franken auf Aufwandkredite und 43,2 Millionen Franken auf Investitionskredite. 182 Millionen der beantragten Aufwandkredite sind finanzierungswirksam. Der verbleibende Betrag von 2,7 Millionen entfällt auf die Aufstockung von internen Leistungsverrechnungen - Informatikleistungsbezüge - und erscheint damit nicht im Bundesbeschluss. Alle Subkommissionen haben Zustimmung zu den Nachtragskrediten beantragt. Zwei Minderheitsanträge aus den Subkommissionen EDA und VBS werden ins Plenum gebracht, weshalb wir in der Detailberatung darauf zurückkommen werden.
Gemäss Artikel 55 des Parlamentsgesetzes berichten die Finanzkommissionen einmal jährlich über die Hauptergebnisse ihrer Arbeit. Wie bereits in den vergangenen Jahren erstattet Ihnen die Kommission auch dieses Jahr im Rahmen der Behandlung der Staatsrechnung kurz mündlich Bericht.
Die Hauptgeschäfte waren wie immer die Beratung des Budgets, der Nachträge und der Rechnung. Diese wurden jeweils durch die für jedes Departement bestehenden Subkommissionen vorberaten. Die Kommission selber führte acht ordentliche Sitzungen plus die konstituierende Sitzung im Dezember durch. Die sieben Subkommissionen trafen sich zu 34 ordentlichen Sitzungen für die Vorberatung von Budget und Rechnung sowie zu ihrer Informationssitzung. Wesentliche weitere Geschäfte neben Budget und Rechnung waren die Konsultation zum neuen Rechnungsmodell und zum Restatement der Bilanz, Mitberichte an Legislativkommissionen, etwa zur Immobilienbotschaft VBS, zum Bericht des Bundesrates zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben - dem sogenannten Corporate-Governance-Bericht -, zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011. Im Rahmen des finanzpolitischen Seminars befasste sich die Kommission mit der Koordination im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit sowie mit der Wirkung von Steuerbefreiungen bei Ansiedlungen. Zudem wurde die Kommission regelmässig über die Ergebnisse der Sitzungen der Finanzdelegation und der Neat-Aufsichtsdelegation orientiert.
In all ihren Tätigkeiten versucht die Finanzkommission den Aspekt der Finanzierbarkeit und auch des langfristig sorgsamen Umgangs mit den Bundesmitteln in die politische Diskussion zu bringen, denn es nützt nichts, viele flüssige Geldmittel zur Verfügung zu haben, ohne die Aufgaben zu kennen, die damit gelöst werden sollen. Ebenso - das zeigt diese Rechnung hier - macht es keinen Sinn, viele Aufgaben zu haben, aber dann zum Beispiel die personellen Ressourcen nicht zu haben, um diese Aufgaben auch erfüllen zu können.
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.