Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · 2008-05-26
Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-26
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte und insbesondere ihre gemeinsam tagenden Subkommissionen Gerichte befassten sich im vergangenen Jahr vor allem mit der Fusion des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes, einer ersten Bilanz nach einem Jahr der Neuorganisation, mit den Erfahrungen mit der neuen Rechtsgrundlage des Bundesgerichtsgesetzes, das seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, mit der Einrichtung und dem Funktionieren des Controlling-Verfahrens, mit der nach wie vor bestehenden Informatikproblematik der eidgenössischen Gerichte sowie insbesondere mit der [PAGE 520] parlamentarischen Oberaufsicht und der damit verbundenen Abgrenzung gegenüber der Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichtes über das Bundesstraf- und das Bundesverwaltungsgericht. Weiter befassten sich die Kommissionen auch mit der Geschäftslast des Bundesgerichtes und der erstinstanzlichen Gerichte. Wir haben im Frühjahr einen Besuch beim Bundesgericht in Lausanne durchgeführt und dort auch mit den Präsidenten der erstinstanzlichen Gerichte Gespräche geführt.
Zum Controlling-Verfahren am Bundesgericht: Die Arbeitsgruppe "Controlling Bundesgericht" der beiden Subkommissionen erarbeitete ein Konzept, das im Moment in der Umsetzung ist. Ein erstes Ergebnis daraus ist im Geschäftsbericht in den ausführlichen Statistiken ersichtlich. Der Programmierungsaufwand war grösser als erwartet, sodass der Abschluss dieser Einrichtungen des Controllings für die zweite Hälfte dieses Jahres vorgesehen ist.
Zur Fusion von Bundesgericht und Eidgenössischem Versicherungsgericht ist zu sagen, dass sich diese Organisation bewährt. Dieses erste Jahr des fusionierten Gerichtes ist in erfreulicher Weise angelaufen. Die Einschätzungen sind sowohl in Lausanne als auch in Luzern positiv. Der gesetzgeberische Entscheid, das Bundesgericht an zwei Standorten anzusiedeln, hat jedoch auch seinen Preis. Die Führungs- und Leitungsaufgaben der Dienstchefs an zwei Standorten sind etwas zeitaufwendiger als beim Betrieb an einem Ort. Ebenso ist infolge der Distanz ein Ressourcenausgleich zwischen den beiden Standorten relativ schwierig zu vollziehen. Es herrscht ein gutes Betriebsklima, und die Mitarbeitenden an den beiden Standorten gehen in gegenseitiger Akzeptanz miteinander um. Die Neuorganisation brachte an beiden Orten Veränderungen. Die unterschiedlichen Kulturen scheinen sich derzeit gut miteinander zu verweben. So wurden auch gewisse Erfahrungen vom einen Ort an den anderen transferiert und umgekehrt. Wir haben weiter vom Bundesgericht eine Liste über die Nebenbeschäftigungen und die dabei eingenommenen Honorare erhalten. Es hat sich gezeigt, dass sich diese Aktivitäten und ihr Entgelt in vertretbarem Rahmen halten.
Betreffend Erfahrungen mit dem neuen Bundesgerichtsgesetz, das seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, gehe ich auf folgende drei speziellen Punkte ein.
1. Zum Zugang zum Bundesgericht: Hauptziel des neuen Gesetzes war es ursprünglich, das Bundesgericht zu entlasten. Obwohl eine abschliessende Würdigung nach noch nicht ganz eineinhalb Jahren schwierig ist, zeigen die Zahlen, dass die Beschwerdeflut nicht oder kaum abgenommen hat. Es zeigt sich somit, dass der ursprüngliche Hauptzweck dieses Gesetzes nicht erreicht werden konnte, die Fallzahlen liegen in der gleichen Höhe wie zuvor.
2. Weiter regelt das Bundesgerichtsgesetz neu das Verfahren mit der sogenannten Einheitsbeschwerde. Diese Arbeit verläuft an sich gut. Es besteht jedoch ein grosser Koordinationsaufwand, der die Abteilungspräsidenten fordert.
3. Zur Organisation: Neben der Fusion zwischen Lausanne und Luzern wurden auch die neuen Führungsstrukturen organisiert. Als Hauptelement erfolgte eine Stärkung der Verwaltungskommission im administrativen Bereich. Damit wurden die übrigen Richterinnen und Richter von administrativen Aufgaben entlastet. Diesbezüglich hat sich das neue Gesetz bewährt.
Zusammenfassend werden die Erfahrungen mit dem fusionierten Bundesgericht und dem neuen Bundesgerichtsgesetz positiv gewertet, mit der Ausnahme der erwähnten Tatsache, dass sich die Beschwerdeflut nicht reduziert hat.
Die Oberaufsicht des Parlamentes, vertreten durch die Geschäftsprüfungskommissionen, gestaltet sich wie bis anhin in einer guten Art. Es hat eine offene Aussprache stattgefunden, und sämtliche erfragten Informationen wurden transparent erteilt. Noch nicht optimal ist offensichtlich die Aufsichtstätigkeit des Bundesgerichtes betreffend die beiden erstinstanzlichen Gerichte des Bundes, nämlich das Bundesstraf- und das Bundesverwaltungsgericht. Diese Aufsicht muss sich noch einpendeln, und die Kommunikation zwischen den erstinstanzlichen Gerichten und dem Bundesgericht muss verbessert werden. Die Erfahrung zeigt, dass diese Neuorganisation, welche auf der unteren Ebene der Mitarbeitenden gut funktioniert, noch etwas Zeit braucht, um sich richtig zu etablieren. Die Angemessenheit des Umganges und das Einpendeln zwischen Aufsicht in engerem Sinn und Zusammenarbeit, Informationsaustausch, Suche nach Organisationsvereinfachung und Synergien müssen weitergeführt werden und haben wohl ihren Idealzustand noch nicht erreicht. Wir haben aber festgestellt, dass die daran beteiligten Personen guten Willens sind und engagiert an Verbesserungen arbeiten.
Zur Geschäftslast lässt sich berichten, dass diese anhand des internen Controllings per Ende März bekannt ist. Die altrechtlichen Rechtsmittel verschwinden nach und nach, sodass künftig nur noch Einheitsbeschwerden zu behandeln sind, was sich wohl auf die Prozessdauer auswirken wird. Die durchschnittliche Prozessdauer des fusionierten Bundesgerichtes beträgt 155 Tage; im Vorjahr betrug sie in Lausanne etwas über 100 Tage und in Luzern knapp 300 Tage.
Das Gespräch mit dem Präsidenten des Bundesstrafgerichtes hat gezeigt, dass die Strafkammer 2007 mehr Eingänge zu verzeichnen hatte. Neu ist die Zuständigkeit im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen seit 2007, die in einer zweiten Beschwerdekammer abgehandelt wird. Beim Bundesstrafgericht zeigten sich denn auch keine weiteren Probleme.
Diskutiert wurde über die Aufsicht des Bundesstrafgerichtes über die Bundesanwaltschaft und das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt. Die Aufsicht durch die erste Beschwerdekammer wird im gleichen Verfahren wie bei der Rechtsprechung ausgeübt. Beim Eingang eines Geschäftes im Bereich der Aufsicht wird in der ersten Beschwerdekammer ein Referent bestimmt, der die nötigen verfahrensleitenden Massnahmen einleitet und das Geschäft in die Kammer bringt, sobald es spruchreif ist. Die Kammer entscheidet. An der Struktur der Inspektionen bei den Teams der Bundesanwaltschaft muss noch gearbeitet werden.
Zum Geschäftsbericht 2007 des Bundesverwaltungsgerichtes Folgendes: Auch mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes führten die Kommissionen ein Gespräch. Dabei zeigte sich, dass die grössten Probleme bei der Informatikfrage, der Geschäftslast und der Aufsicht zu orten sind. Im Jahr 2007 fällte das Bundesverwaltungsgericht 7500 Urteile; das bei niedriger Anfechtungsquote, was für eine gute Akzeptanz der Rechtsprechung spricht. Leider hat sich aber die Geschäftslast gegenüber dem letzten Jahr trotzdem nicht wesentlich reduziert, liegt doch die Zahl der pendenten Fälle noch immer bei 8000 und ist das angestrebte Ziel von 3500 bis 4000 pendenten Fällen noch weit weg. Das Bundesverwaltungsgericht ist an zwei Standorten tätig, was die Arbeit verkompliziert. Der Umzug nach St. Gallen wird sich zeitlich verzögern und wohl auch personell noch Probleme verursachen, die zu lösen sind. Die grössten Pendenzen liegen diesbezüglich in den Abteilungen, welche Asylrechtsfälle behandeln; dagegen weisen die Abteilungen I, II und III keine überdurchschnittlichen Pendenzen auf.
Aus Zeitgründen habe ich mich auf diese wenigen Angaben beschränkt und bitte Sie, auf den Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes einzutreten und diesen zu genehmigen.