Lexipedia

Fehr Lisbeth · Nationalrat · 2000-11-30

Fehr Lisbeth · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-30

Wortprotokoll

In meiner Interpellation bin ich vom gesetzlichen Rahmen für die Heroinabgabe im geänderten Betäubungsmittelgesetz ausgegangen. Dort wird festgehalten: "Der Bundesrat legt die periodische Überprüfung der Therapieverläufe fest, namentlich auch im Hinblick auf das Ziel der Drogenabstinenz." Vor diesem Hintergrund befriedigt mich die Antwort des Bundesrates nur teilweise.

Zwar wird positiv hervorgehoben, dass das Leben ohne Drogen das Ziel jedes Behandlungsangebotes im Suchtbereich sei. So habe auch die heroingestützte Behandlung das Ziel, die Betroffenen mittel- und langfristig in die Drogenabstinenz zu führen. Es scheint, dass diese Aussage, verglichen mit der Realität, doch sehr idealisierend ist. Zum einen haben nicht alle Behandlungsangebote im Suchtbereich ein Leben ohne Drogen zum Ziel. So wird z. B. in den Unterlagen der Arbeitsgemeinschaft für risikoarmen Umgang mit Drogen (Arud), welche auch Heroinabgabeprojekte betreibt, dieses Ziel mit keinem Wort erwähnt. Vielmehr geht es dort um eine langfristige risikoarme Einnahme von Drogen. Zum andern ist die Vernetzung zwischen den Drogenprogrammen und den abstinenzorientierten Theorien noch wesentlich zu verbessern, vor allem in Bezug auf Information und Motivation für abstinenzorientierte Programme. Grundsätzlich wird es auf die Grundhaltung und die Grundbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Front ankommen, ob Abstinenz als Ziel thematisiert wird. Ich denke, dass hier mehr Kontrolle vonnöten wäre. Es darf nämlich nicht sein, dass Teilnehmer an Abgabeprogrammen berichten, ihnen sei der gewünschte Übertritt in ein abstinenzorientiertes Programm eher erschwert als erleichtert worden, um sie im Abgabeprogramm zu behalten. Die Antwort des Bundesrates entspricht deshalb in der Praxis keiner Selbstverständlichkeit.

Es ist deshalb zu verlangen, dass alle Institutionen den regelmässigen und transparenten Nachweis ihrer Bemühungen zur motivierenden Information über abstinenzorientierte Alternativen und zur Vernetzung mit entsprechenden Einrichtungen und Angeboten erbringen.

Was die wissenschaftliche Erfolgskontrolle betrifft, ist sicherzustellen, dass die notwendigen finanziellen Mittel wirklich zur Verfügung stehen. Wenigstens die alljährliche, langfristige Weiterbeobachtung aller Patienten, welche an Heroinprogrammen teilnehmen oder teilgenommen haben, müsste gewährleistet werden. Nur so können objektive und solide Resultate hinsichtlich der psychosozialen Stabilisierung, aber auch hinsichtlich der Entwicklung zur Abstinenz hin gewonnen und veröffentlicht und auch Konsequenzen für die Verbesserung der Behandlungsqualität gezogen werden. Es ist zu hoffen, dass die heroingestützte Behandlung nicht bei vielen Patienten zu einer langjährigen Dauerbehandlung führt.

Die letzte Frage der Interpellation bezieht sich auf die unerwünschten bzw. gefährlichen Nebenwirkungen einer kontrollierten Heroinabgabe: Die Auflistung dieser Gefahren macht deutlich, dass die kontrollierte Abgabe von Heroin auch künftig nur in spezialisierten Einrichtungen erfolgen sollte und nicht, wie es gewisse Kreise anstreben, auf breiter Basis, analog zur Methadonabgabe in jeder Hausarztpraxis. Dies ist auch wichtig, um die psychosozialen Begleitbemühungen sicherzustellen.

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, dies nochmals zu bekräftigen und sich auch zur Erfolgskontrolle bei der Heroinabgabe zu äussern.