Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-05-27
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-05-27
Wortprotokoll
Es ist in diesem Artikel ja vorgesehen, dass die Bundesversammlung bei einem Grossschaden eine Regelung erlassen kann; es wird wahrscheinlich ein Bundesbeschluss sein. Dort werden dann die konkreten Einzelheiten geregelt. Die Idee von Herrn Nussbaumer ist durchaus diskussionswürdig, aber es ist absolut nicht gesagt, dass man das jetzt schon vorbestimmen muss. Wenn es einmal so weit ist, können die Folgen des Grossereignisses und alle Umstände, die dazu geführt haben, berücksichtigt werden. Die dannzumalige Bundesversammlung hat alles in der Hand, um das richtig und allenfalls auch im Sinne von Herrn Nussbaumer zu regeln.