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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2008-05-27

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-27

Wortprotokoll

Wir sind jetzt im Gesetzesteil angekommen, wo es um die nuklearen Grossschäden geht, also um jene Schäden, die es gar nicht gibt, weil nie etwas passiert, wenn man der Logik von Herrn Messmer folgt. Das Schadenausmass übersteigt bei einem Grossschaden die Haftungssummen, wie wir sie vorhin bei Artikel 8 diskutiert haben. Die Frage, ob wir dann alle noch Lust haben, in diesem Haus als Bundesversammlung eine weiter gehende Entschädigungsordnung zu erlassen, lassen wir doch lieber beiseite. Jedenfalls hätten wir dann eine grosse Zahl von Opfern und Geschädigten, wir hätten sozusagen unser Land ruiniert. Nein, sagen wir es genauer: Die Inhaber von Kernanlagen hätten dann unser Land ruiniert.

Nun legen wir in Artikel 25 fest, was in einer solchen Entschädigungsordnung stehen könnte. Logisch: Der Bund könnte zahlen. Nun wissen Sie aber, dass die Kernanlagen der Schweiz meistens über Kantonswerke finanziert werden. Ich komme aus einem Kanton, in dem die Bevölkerung und das Kantonsparlament mehrfach deutlich gemacht haben, dass sie keine Kernanlagen wollen. Ich erachte es deshalb als richtig, dass bei einem Grossschaden nicht nur der Bund zusätzliche Beiträge leisten kann, sondern speziell auch die Kantone, welche durch ihre Beteiligung an diesen Kraftwerkmonstern ihren Beitrag zum Grossschaden geleistet haben. Es ist eine Kann-Formulierung: Der Bund kann als zusätzlicher Beitragszahler vorgesehen werden; aber auch den Kantonen, welche indirekt Inhaber solcher "grossschädigenden" Kernanlagen sind, sollte es erlaubt werden, ihren Beitrag an die dannzumal nicht gedeckten Schadenkosten erbringen zu dürfen.

Wenn Sie für wirtschaftliche Fairness sind und die enorme Begünstigung der Kernanlageninhaber vom Anfang bis sozusagen zum bitteren Ende infrage stellen, dann stimmen Sie dieser Kann-Formulierung bzw. dem Antrag der Minderheit zu.