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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2008-05-27

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-27

Wortprotokoll

Gemäss dem Antrag der Minderheit würden Unternehmen oder Unternehmensgruppen, welche den Betreiber auf direkte oder indirekte Weise kontrollieren, ebenfalls für allfällige Schäden haften. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Der Antrag ist sowohl aus rechtlichen wie auch aus politischen Gründen nicht sinnvoll. So haften bei uns die Aktiengesellschaften nur im Rahmen des Aktienkapitals. Das sogenannte Durchgriffsrecht, wie es der Minderheitsantrag fordert, ist dem Wesen unserer Aktiengesellschaften fremd; Herr Lustenberger und auch Herr Bundesrat Leuenberger haben das klar formuliert. Bereits nach der bisherigen Gesetzesgrundlage, aber auch nach den internationalen Übereinkommen ist die Haftung auf den Inhaber der Anlage kanalisiert, und als Inhaber der Anlage gilt derjenige, welcher in der Bewilligung als Inhaber auch genannt wird.

Der Minderheitsantrag hat aber neben der rechtlichen auch noch eine politische Komponente. Unsere Kernkraftwerke sind zu einem grossen Teil zumindest indirekt im Eigentum der Kantone. Es ist kaum anzunehmen, dass die an KKW beteiligten Kantone für allfällige Schäden haftbar gemacht werden wollen, zudem wäre dies auch ungerecht. Von der einheimischen Stromproduktion profitieren nämlich auch diejenigen Kantone, welche nicht an KKW beteiligt sind.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, den Antrag der Minderheit abzulehnen.