Lexipedia

Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2008-05-27

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-27

Wortprotokoll

Dass die Atomenergie erhebliche Risiken birgt und ein grosses Schadenpotenzial beinhaltet, wurde heute bereits mehrfach ausgeführt. Diese Dimension hat auch die internationale Gemeinschaft dazu bewegt, dieses internationale Abkommen zu entwickeln. Die Erfahrungen von Tschernobyl haben dazu geführt, dass man die minimale Deckungssumme erhöhen wollte. Ich frage Sie aber: Was nützt die unbegrenzte Haftung eines Inhabers einer Kernanlage, wie wir sie nach wie vor im Gesetz haben, wenn er sich bei einem grösseren Ereignis aus dem Staub machen kann? Es ist dann einfach keine Vermögenssubstanz mehr vorhanden, um die Schadenhaftung zu übernehmen.

Die Minderheit will der Gesetzesidee, wonach der Inhaber einer Kernanlage ohne betragsmässige Begrenzung haftet, mehr Substanz verleihen. Es ist klar: Wenn als Inhaber einer Kernanlage nur die Betreibergesellschaft verstanden wird, interessiert es die Muttergesellschaft nicht mehr, wenn etwas passiert ist. Die Muttergesellschaft wird mit der Verabschiedung dieses Gesetzes eigentlich aus der Verantwortung entlassen. Wenn Sie aber der Minderheit zustimmen, wird richtigerweise auch die Muttergesellschaft oder ein Kanton in die Haftungspflicht einbezogen.

Zentral ist in diesem Gesetz, dass Haftung und Deckungssumme kongruent sind. Versicherungstechnisch wird dann die begrenzte Deckungssumme verlangt, aber die Haftung bleibt unbegrenzt. Die Minderheit will hier Klarheit schaffen und wehrt sich dagegen, dass mit organisatorischen Tricks die "unbegrenzte" Haftung so tief wie möglich gehalten wird. Wenn Sie der Minderheit zustimmen, stellen Sie sich auch gegen die Wettbewerbsverzerrung und gegen eine unnötige ökonomische Privilegierung der Atomenergienutzung.

Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, der Minderheit zuzustimmen.