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Bäumle Martin · Nationalrat · 2008-05-27

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-27

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der Minderheit der CVP/EVP/glp-Fraktion, welche im Wesentlichen die Vertreterinnen und Vertreter der Grünliberalen und der EVP umfasst.

1. Die heutigen Versicherungssummen decken nicht annähernd die möglichen Folgekosten ab. Die potenziellen Schäden eines KKW-Unfalls wie in Tschernobyl werden auf über 4500 Milliarden Schweizerfranken geschätzt, und Hochrechnungen der Schäden nach Tschernobyl - hochgerechnet auf das BSP, die Bevölkerungsdichte bzw. die Wirtschaftsdichte der Schweiz - ergeben noch höhere Summen. Das Restrisiko, so klein es auch sein mag, wird heute vom Staat abgedeckt und wird nicht verursachergerecht den Risikoträgern belastet. Damit wird im Markt die Kernenergie gegenüber anderen Energieträgern seit Jahrzehnten bevorzugt bzw. subventioniert.

2. Eigentlich müsste ein Unternehmen, welches eine Nuklearanlage betreibt, sich gegen mögliche maximale Schäden versichern. Es wurde aber auch in der Kommission klar, dass sich die Mehrheit aus ideologischer Liebe zu den Kernkraftwerken dieser Debatte gar nicht stellen will. Diese Haltung wird weltweit gedeckt. Müssten Investoren und Betreiber - wie notabene jeder Kleingewerbler oder normale Unternehmer - eine volle Versicherung abschliessen, würde wohl kaum mehr ein Kernkraftwerk gebaut werden. Erstens gibt es keinen Rückversicherer, welcher auch nur annähernd solche Summen versichern möchte oder könnte. Zudem wären zweitens solche Versicherungen wohl so teuer, dass schon heute fast alle Formen der Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie günstiger und vor allem viele Effizienzmassnahmen wirtschaftlich wären. Es sind also die Befürworter der KKW, welche mit indirekten Subventionen die marktwirtschaftlich rentable technologische Erneuerung in der Schweiz und weltweit seit über zwanzig Jahren blockieren und dies offensichtlich weiterhin tun wollen.

3. Es stellt sich aber auch die grundsätzliche Frage, ob eine Technologie überhaupt tragbar ist, deren Risiken nicht versicherbar sind, deren Versicherungspflicht und -summe rein politisch festgelegt werden und bei der beim Eintreten eines GAU die Existenz der Schweiz kaum mehr gegeben wäre, weil die Volkswirtschaft ein solches Ereignis gar nicht verkraften könnte - Herr Killer, es gäbe dann überhaupt keine Wirtschaft mehr. Bei einem AKW ist das Restrisiko also sozusagen das Risiko, welches uns den Rest gibt. Ich empfehle übrigens allen Gläubigen der Kerntechnologie einen Besuch in Tschernobyl und Umgebung und eine Fahrt mit dem Industriezug in die Sperrzone.

4. Auch ein Vergleich mit den Gaskraftwerken muss hier gemacht werden, haben wir doch in diesem Rat beschlossen, dass Gaskraftwerke richtigerweise CO2-abgabepflichtig sind oder sich nur mit einer vollen Kompensationspflicht davon befreien können. Sie finanzieren damit ihr Klimarisiko. Wenn Sie also heute die Minderheitsanträge ablehnen, setzen Sie sich dem Verdacht aus, dass Sie aus rein ideologischen Gründen KKW weiterhin indirekt subventionieren wollen, indem Sie das Restrisiko dem Staat belassen.

5. Auch die Frage des Atommülls ist ungelöst. Die Folgen allfälliger Restrisiken des Atommülls werden letztlich Tausenden von nachfolgenden Generationen aufgebürdet, weil geologische Tiefenlager nach einer gewissen Zeit nicht mehr als versicherungspflichtige Kernanlagen gelten sollen. Wir wissen aber alle, dass Altlasten, zum Beispiel in der Chemie, entstanden sind; ich erinnere an Kölliken. Wir kennen die Probleme, die wir heute, nach knapp dreissig Jahren, damit haben. Wir wissen auch, welche Kosten auf die Firmen und, wenn diese nicht mehr existieren, letztlich auf den Steuerzahler zukommen. Deshalb wäre eine angemessene Risikovorsorgedeckung für Altlasten der Atomtechnologie zu schaffen, um diese im heutigen Energiepreis zumindest einigermassen im Sinne einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr abzubilden.

Zum Schluss: Eintreten ist auch für die Grünliberalen und für die EVP unbestritten. Wir unterstützen aber den Rückweisungsantrag der Minderheit. Damit sollen die konkreten Risiken und Folgeschäden berechnet werden, und daraus soll die neue, höhere Haftungssumme berechnet werden. Da konkrete Risikoabschätzungen und Kostenberechnungen fehlen, müsste eine solche Erhebung in einem demokratischen Land eigentlich selbstverständlich sein. Bei einer Ablehnung der Minderheitsanträge werden die Grünliberalen dieses Thema aber weiter bearbeiten. Eine Rahmenbewilligung für ein neues Kernkraftwerk oder eine Verlängerung der Betriebsdauer der bestehenden ist für die Grünliberalen ohne Erhöhung der Haftpflicht auf mindestens 500 Milliarden Franken pro Anlage undenkbar. Aber auch der Strombezug aus dem Ausland müsste analogen Kriterien standhalten.

Die Vorlage bringt zwar insgesamt aus der Sicht der Minderheit zu wenig, ist aber immerhin eine minimale Verbesserung gegenüber dem Status quo. Deshalb werden auch Grünliberale und EVP letztlich der Vorlage zustimmen. Zu den Minderheitsanträgen werde ich mich in der Detailberatung nochmals äussern.