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Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2008-05-27

Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-27

Wortprotokoll

Wenn Sie die Vernehmlassungsresultate in der Botschaft gelesen haben, dann wissen Sie, dass schon mehrmals über die sogenannte richtige Haftpflichtdeckungssumme gestritten wurde. Vor mehr als einem Jahr haben Sie in diesem Rat ja auch über die Deckungssumme von 500 Milliarden Franken für Atomkraftwerke diskutiert und diese abgelehnt. Sie werden das auch heute tun. Es ist bereits damals argumentiert worden, man wolle nicht über das europäische Minimum der Deckungssumme hinausgehen. Das Minimum ist bei einer Technologie, welche unsere Lebensgrundlagen zerstören kann, aber eine schlechte Zielgrösse. Der Bundesrat und die Mehrheit wollen dennoch auch heute bei diesem Gesetzesartikel auf einem Minimalistenkurs bleiben, dies im Gegensatz zur bisherigen Praxis der schweizerischen Gesetzgebung im Bereich der Kernenergiehaftung. In unserem Land lag die Kernenergiehaftpflicht bis heute immer über dem Minimum. Als international 540 Millionen Franken das Minimum waren, schrieben wir eine Haftungssumme von 1 Milliarde Franken vor.

Was Sie heute mit dieser Gesetzesrevision machen und mit dem Mehrheitsantrag durchsetzen wollen, ist darum nichts anderes als ein Rückschritt. Damit schreiben wir nur das [PAGE 545] absolute internationale Minimum in unser Gesetz; weiter hinunter darf man gar nicht mehr gehen. Dabei wäre es klar, Herr Lustenberger: Auch dieses internationale Übereinkommen würde höhere Haftungsbeträge und sogar eine gänzliche Aufhebung der betragsmässigen Begrenzung zulassen. Wir fallen also, wenn wir der Mehrheit folgen, bei der Deckungssumme für diese Hochrisikotechnik auf das Minimum zurück. Ich sage bewusst "Hochrisikotechnik", denn wenn das Risiko dieser Technik kalkulierbar wäre, könnte man einen möglichen Schadenfall versichern. Haftungs- und Deckungsumfang wären dann kongruent, was ganz normal wäre. Aber Sie wissen es: Keine private Versicherung bietet das für Atomkraftwerke an, und darum möchten Sie sich an der Versicherungswirtschaft orientieren. Wenn Private eine angemessene Haftungssumme bei einer anscheinend so kleinen Eintretenswahrscheinlichkeit nicht versichern, sollte man die Finger von solchen Kraftwerkmonstern lassen. Dass nicht mit einer anständigen Deckungssumme versichert wird, bestätigt eigentlich nur, dass diese Technik im Extremfall nicht beherrschbar ist und dass die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt dramatisch und tragisch sind. Das erkennt erschreckenderweise die Mehrheit der Kommission nicht, und sie verschliesst sich auch einer sorgfältigen Analyse des möglichen Schadenumfanges.

Die Minderheit II will sich demgegenüber aufgrund des vorhandenen Wissens wenigstens einigermassen anständig verhalten und weiter auf dem bisherigen Pfad der schweizerischen Atomhaftpflichtpolitik bleiben. Die Schweiz soll aus einer Position der Verantwortung heraus wenigstens bei den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen in der internationalen Spitzengruppe bleiben. Mit einer Deckungssumme von 3,75 Milliarden Franken, wie sie die Minderheit II beantragt, erreichen wir das. Auf 3,75 Milliarden lautete ursprünglich auch der Antrag des zuständigen Departementes, bevor der Bundesrat dem Druck der Atomenergiebranche nachgab und zuerst auf 2,25 Milliarden und dann sogar auf das internationale Minimum von 1,8 Milliarden Franken hinunterging.

3,75 Milliarden, 50 Milliarden, 500 Milliarden Franken - ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Deckungssummenminimalisten in diesem Saal, das ist eine Auswahl. Es ist eine politische Auswahl. Wenn die Summe hoch ist, wirft man uns vor, wir wollten das Aus der Atomenergie bewirken. Wenn die Summe massvoll ist wie bei meinem Minderheitsantrag, dann wird es als Basarlösung abgetan. Man hat uns vorgeworfen - auch heute in dieser Debatte -, wir benützten diese Gesetzesrevision, um die Grundsatzfrage zu stellen: Für oder gegen die Atomenergie? Die Kernenergiehaftpflicht ist Teil der Atomenergiepolitik, und wenn man die Frage hier nicht stellen darf, dann weiss ich nicht, wo man sie stellen soll.

Es ist aber auch immer möglich - das möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen -, sich nicht im Graben der eigenen Überzeugung zu verkriechen, sondern einen fairen Antrag, wie ihn die Minderheit II stellt und wie ihn eben auch der Bundesrat oder das Departement ursprünglich vorschlug, zu prüfen. Das ist ein Antrag, der praktikabel, politisch massvoll und nicht absurd ist. Mein Minderheitsantrag auf eine Deckungssumme von 3,75 Milliarden Franken zielt in die richtige Richtung, weil die offensichtliche Wettbewerbsverzerrung des Mehrheitsantrages ansatzweise korrigiert wird.

Stimmen Sie darum dem Antrag der Minderheit II zu, und die Schweiz bleibt ihrem bisherigen Kurs in der Kernenergiehaftpflicht-Politik treu. Politische Entscheide, welche sich im Schadenfall zugunsten der Bevölkerung auswirken, sind gut, und darum danke ich Ihnen auch im Namen der Schweizer Bevölkerung für Ihre Unterstützung.