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Bäumle Martin · Nationalrat · 2008-05-27

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-27

Wortprotokoll

Ich erlaube mir zuerst noch eine Vorbemerkung zu den Aussagen von Herrn Bundesrat Leuenberger zum vorherigen Antrag der Minderheit: Er hat ihn verkannt. Es geht um Folgendes - ich wiederhole mein Beispiel von Tschernobyl -: Wenn ein fünfjähriges Kind, das heute in Behandlung ist, in 25 Jahren Kinder hat, so wären diese von der heutigen Haftungsregelung genau nicht mehr betroffen. Dann spielt die Seediskussion keine Rolle mehr. Genau diese Generation wäre mit der Frist von 60 Jahren berücksichtigt gewesen. Ihre Aussage ist in diesem Punkt nicht korrekt. Genau diese Personen, die in 20 Jahren an Erbfolgeschäden leiden werden - das ist heute schon absehbar -, würden nicht mehr in diese Haftung eingeschlossen werden. Das ist falsch.

Ich komme zum Antrag, die Haftungssumme auf 500 Milliarden Franken zu erhöhen. Es wurde schon gesagt: Einer parlamentarischen Initiative mit dem gleichen Inhalt sei keine Folge gegeben worden, es seien keine neuen Argumente hinzugekommen. Ich muss ehrlich sagen: Ich habe auch keine neuen Argumente dagegen gefunden. Man weicht dem Problem aus.

Es wurde in der Eintretensdebatte auch gesagt, der Fall Tschernobyl sei nicht vergleichbar, weil es sich um eine völlig andere Anlage handle. Diese Aussage ist falsch. Richtig ist, dass Tschernobyl nicht vergleichbar ist; es handelt sich um eine etwas andere Technologie. Aber die Kernproblematik ist dieselbe. Nicht die Technologie ist gescheitert, sondern letztlich waren die Menschen, die in Tschernobyl eine Fehlmanipulation vorgenommen haben, die Ursache für den Unfall. Somit ist er mit den Fällen vergleichbar, die bereits vorgekommen sind. Ich erinnere an Harrisburg in den USA. Dort ging es letztlich auch nicht um ein technisches, sondern um ein menschliches Problem. Ich erinnere an die Wiederaufbereitungsanlage Windscale, die dann in "Sellafield" umgetauft wurde, damit man den Namen nicht mehr erwähnen muss. Ich erinnere auch an das jüngste Beispiel, Forsmark in Schweden, einem Land, das durchaus vergleichbare Sicherheits- und Ausbildungsstandards hat wie die Schweiz. Trotzdem gingen wir dort wegen menschlichen Versagens relativ nahe an einem GAU vorbei. Die Vergleichbarkeit ist also grundsätzlich gegeben, auch wenn technologische Unterschiede bestehen und unsere Kernkraftwerke in ihren Sicherheitsstandards glücklicherweise tatsächlich deutlich besser sind. Trotzdem wurden in den Achtzigerjahren Reaktoren vom Typ Tschernobyl von unseren Kernkraftwerkbetreibern als absolut sicher bezeichnet; das war aber vor dem Unfall.

Nun geht es aber darum, mit diesen 500 Milliarden Franken Haftungssumme lediglich 10 Prozent der maximal möglichen Schadensumme festzulegen. Damit sind wir auf der sicheren Seite, auch wenn wir uns nicht ganz einig sind, ob es 4300 oder 5000 Milliarden sein könnten. Ein Schaden in der Höhe von 500 Milliarden Franken ist - leider - sicher zu erwarten.

Die andere Seite betrifft die Marktfrage: Schätzungen ergeben, dass in einem solchen Fall die Kilowattstunde aus Atomstrom rund 5 bis 10 Rappen teurer wäre als heute. Das heisst mit anderen Worten: Heute wird jede Kilowattstunde Atomstrom wegen der Nichtübernahme dieser Risiken mit 5 bis 10 Rappen subventioniert. Würden wir das auf die Maximalsumme umrechnen, sprächen wir von 25 bis 50 Rappen pro Kilowattstunde. Ich habe es in der Eintretensdebatte gesagt: Für diesen Betrag können Sie praktisch jede Technologie und jede Effizienzmassnahme marktfähig gestalten. Mit dieser indirekten Subventionierung stellen Sie sich dem Markt nicht. Wenn Sie nicht bereit sind, diese Zahlen klar einzusetzen, zeigen Sie damit an, dass Sie an dieser Technologie, die eigentlich nicht marktfähig ist, festhalten wollen. Da gilt auch die Kritik an einem Schweizer Alleingang nicht; es wäre seit Jahren an unserem Land, international dafür zu sorgen, dass die gleichen Werte auch international gelten. Denn es ist klar: Egal, wo ein solcher Unfall geschieht, betroffen sind immer Menschen, und die Folgekosten tragen wir mit. Denn auch wir tragen heute die Folgekosten von Tschernobyl indirekt mit, dadurch, dass wir auch dort Aufräumarbeiten und Folgekosten im Bereich der Ernährung usw. mitfinanzieren.

Es lag uns in der Kommission auch eine sogenannte Studie vor; erstaunlicherweise - oder eben nicht - hat sie keiner der Referenten in diesem Saal erwähnt. Warum auch? Diese Studie war erstens wegen ihrer Zusammenhanglosigkeit praktisch unverständlich und zweitens wissenschaftlich [PAGE 546] fragwürdig. So kam sie infolge eines Rechnungsfehlers plötzlich auf ganz andere Zahlen, sodass sie nicht einmal von der Kommission angenommen wurde. Nur schon deswegen sind mindestens diese 500 Milliarden Franken, die eigentlich unbestritten sind - ich habe auch nicht gehört, dass die 4000 Milliarden als Maximalsumme bestritten worden wären -, in einer Haftpflichtversicherung einzuschliessen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit III (Weibel) - 500 Milliarden - zuzustimmen, eventualiter einem Gesamtbetrag von 3,75 Milliarden, der absolut tragbar ist, und letztlich allenfalls einem Betrag von 2,25 Milliarden, weil das immerhin besser ist als gar nichts.