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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-05-27

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-05-27

Wortprotokoll

Mit seinen letzten Worten hat der Kommissionssprecher mich hinsichtlich des Kollegialprinzips gekitzelt. Ich hüte mich natürlich davor, mich hier reizen zu lassen, und bestätige lediglich, dass wir im Rahmen des luftverkehrspolitischen Berichtes tatsächlich auch im Bundesrat über einen solchen Lärmfonds diskutiert haben. Wir sind aber aus finanzpolitischen Überlegungen zum Schluss gekommen, dass der Bund hier nicht Bank spielen will. Die betroffenen Flughäfen sollen und können sich die nötigen Kredite anderweitig beschaffen. Wir befürchten - wir geben das ganz ehrlich zu - eine zu grosse finanzielle Belastung des Bundes. Die Absicherung bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen ist aus Sicht des Bundesrates eine Sache des Standortkantons. Die ganze übrige Gesetzgebung mit den Landesflughäfen basiert ja auf den Standortkantonen. Der Kanton Zürich hat gezeigt, dass er in der Lage ist, hier eine Lösung zu finden. Er hat zusammen mit dem Flughafen Zürich eine solche Lösung getroffen.

Beachten Sie bitte, dass der Luftverkehr zwar für die nationale Wirtschaft von grosser Bedeutung ist, die Kompetenzen aber bei den Flughäfen, nicht beim Bund liegen. Sie liegen nach wie vor bei den Standortkantonen. Das heisst, wenn es etwa darum geht, eine Piste zu verlängern, kann es im Kanton Zürich sogar zu einem Referendum und einer Volksabstimmung kommen. Der Bund kann es nicht erzwingen, es ist nicht wie bei den Rohrleitungen oder bei den Autobahnen. Der Bund kann keine Expropriationen vornehmen. Und solange er das nicht kann, solange er also diese nationale Aufgabe nicht mit eigenen Mitteln durchsetzen kann, soll er [PAGE 553] nicht als Bank herangezogen werden und den Lärmfonds nicht selber finanzieren.

Das hat den Bundesrat dazu bewogen, diese Motion nicht zur Annahme zu beantragen.