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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2008-05-28

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28

Wortprotokoll

Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist kein bilateraler Vertrag wie alle anderen bilateralen Verträge, die wir abgeschlossen haben; es ist ein ganz spezieller bilateraler Vertrag, es ist ein veritabler Sonderfall. Warum? Zum einen aus inhaltlichen Gründen: Das Personenfreizügigkeitsabkommen garantiert die Niederlassungsfreiheit der Menschen in der Schweiz und in Europa; dies ist eines der wichtigsten persönlichen Grundrechte und als solches auch eine tragende Säule der europäischen Volkswirtschaften. Es ist auch ein Sonderfall aus formellen Gründen, weil das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht nur zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossen wird, [PAGE 573] sondern jeder einzelne EU-Mitgliedstaat dazu auch Ja sagen muss. Es ist ein Sonderfall wegen der Guillotineklausel, die damit verbunden ist. Das heisst, wenn wir das Personenfreizügigkeitsabkommen ablehnen, entfällt auch eine ganze Serie von anderen wichtigen bilateralen Verträgen, und dann liegt das gesamte, mühsam aufgebaute bilaterale Vertragswerk zertrümmert am Boden.

Ein weiterer Grund, warum das Personenfreizügigkeitsabkommen ein Sonderfall ist: Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist ein Politikmodell, weil es die Politik der aussenpolitischen Öffnung mit einer Politik der innenpolitischen Reformen verknüpft. Konkret: Die Personenfreizügigkeit wird verknüpft mit den flankierenden Massnahmen zum Schutz der einheimischen Arbeitsbedingungen. Diese beiden Teile - Personenfreizügigkeit und flankierende Massnahmen - sind wie siamesische Zwillinge. Sie sind untrennbar miteinander verbunden; sie bringen mehr Freiheit, aber sie bringen auch mehr Schutz vor Missbräuchen.

Ich möchte an dieser Stelle eine ganz deutliche Warnung aussprechen an die Adresse all jener, die versuchen, die flankierenden Massnahmen auszuhebeln oder aus ihnen einen Papiertiger zu machen - beispielsweise durch einen laschen Vollzug oder wie es im Kanton Zürich passierte: Kaum war der Gesamtarbeitsvertrag im Baugewerbe nicht mehr in Kraft, senkten die Behörden des Kantons Zürich den Mindestlohn im Baugewerbe um 10 Prozent. Das ist das Spiel mit dem Feuer. Das ist Gift. Das darf man nicht machen. Die Personenfreizügigkeit ist ohne flankierende Massnahmen nicht zu haben. Freiheit ist ohne Schutz vor Missbräuchen in unserem Land nicht mehrheitsfähig. Ich appelliere an die Arbeitgeber, sich bei der Gestaltung der Löhne und Arbeitsbedingungen korrekt zu verhalten. Und ich appelliere an die Kantone, für einen korrekten Vollzug der flankierenden Massnahmen zu sorgen. Denn das ist die beste Methode, um in der Bevölkerung die Akzeptanz für die Personenfreizügigkeit zu erhöhen.

Mehr Akzeptanz erzielen wir aber auch, wenn wir endlich aufhören, die EU zu verteufeln. Wenn wir mit der EU einen Pakt abschliessen, ist es nicht der Pakt mit dem Teufel. Natürlich hat die Europäische Union Mängel. Das ist uns allen bekannt. Aber sie hat viel mehr Qualitäten und Stärken. Sie steht für Frieden. Sie steht für Demokratie, für Rechtsstaatlichkeit, für Wohlstand, für ein sozialstaatliches Gesellschaftsmodell, für eine Aussenpolitik, die sich an den Menschenrechten orientiert, und für einen ausgeprägten Minderheitenschutz. Das ist die EU, aber das ist doch auch die Schweiz: Das alles sind auch für uns zentrale Werte und Ziele. Uns verbindet mit der Europäischen Union viel mehr, als uns von ihr trennt. Das ist wirtschaftlich so, das ist politisch so - und das ist gut so.

Ich schliesse mit einem Zitat von Willy Brandt. Willy Brandt hat einmal gesagt: "Es wird zusammenwachsen, was zusammengehört." Die Schweiz gehört zu Europa.

Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist im Moment das wichtigste Bindeglied zwischen der Schweiz und Europa. Es ist Zeit, dass wir aus dem Provisorium eine definitive Lösung machen und die Personenfreizügigkeit weiterführen, wie es Ihnen beantragt ist.

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