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Fehr Mario · Nationalrat · 2008-05-28

Fehr Mario · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28

Wortprotokoll

Unser Konzept ist dasjenige, diese beiden Vorlagen im Sinne des klaren Entscheides des Ständerates zu verknüpfen. Eine solche Verknüpfung der beiden Vorlagen ist weder unlauter noch juristisch nicht vertretbar. Der APK lag ein Schreiben des Bundesamtes für Justiz vor, das klar festhält, dass aus juristischer Sicht die Entscheide über die Weiterführung und die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens entweder in einem oder in zwei Beschlüssen gefasst werden können und dass die Wahl der Form des Beschlusses primär ein politischer sei. So ist es denn auch.

Ich frage Sie zunächst: Könnten Sie sich vorstellen, dass es in einem Vertrag, den die Schweiz mit einem anderen Staat oder eben auch mit der EU abschliesst, Klauseln gäbe, gemäss denen auf lange Frist einzelne Kantone schlechtergestellt wären als andere? Sie würden mit Nein antworten. So etwas wäre nicht zulässig, und alle würden das auch verstehen. Wieso aber, wenn die Schweiz es nie akzeptieren könnte, dass es eine Ungleichbehandlung gäbe, sollte dann die EU dies zulassen? Sie würde das nie und nimmer machen, und ich finde, sie hat Recht. Es gibt nur eine Personenfreizügigkeit. Diese Personenfreizügigkeit ist mit allen 27 Staaten der EU zu vereinbaren. Es gibt keine Trennung in eine Personenfreizügigkeit mit 25 Staaten und in eine solche mit Rumänien und Bulgarien, die dann eben nicht gewährt würde.

Von daher wäre eine doppelte Frage, die den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgelegt würde, eigentlich eine Scheinfrage. Es wäre eine Scheinabstimmung, es wäre in einem gewissen Sinne auch ein Stück weit eine Salamitaktik. Etliche von ihnen könnten ja meinen, zunächst einmal werde dann die Personenfreizügigkeit mit den 25 anderen EU-Staaten gewährt und dann könne man irgendwie noch nachverhandeln, es gebe irgendwie in einem zweiten Schritt dann schon ein Ja zur Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien. Es gibt jedoch keinen Raum für Nachverhandlungen, und wenn wir alt Bundesrat Blocher hier einmal ganz ausdrücklich loben, loben müssen, dann müssen wir ihn für die Art und Weise, wie er diese Verhandlungen mit Bulgarien und Rumänien geführt hat, loben. Er hat grosszügige Übergangsfristen herausgeholt: sieben Jahre, sogar erst nach Inkrafttreten; Kontingente; Inländerbevorzugung; eine aktive Kontrolle derjenigen, die bei uns arbeiten kommen wollen; er hat darüber hinaus noch eine dreijährige Ventilklausel herausgeholt. Bundesrat Blocher hat so verhandelt, dass es ab Inkrafttreten für zehn Jahre - für zehn Jahre! - Schutzbestimmungen für unseren Arbeitsmarkt geben würde. Diese Vereinbarungen sind, ehrlich gesagt, sogar noch besser als diejenigen, die wir in einem ersten Paket mit den zehn EU-Staaten, die per 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, herausgeholt haben. Von daher können Sie davon ausgehen, dass es kein besseres Verhandlungsergebnis gibt.

Wenn es aber nichts mehr zu verhandeln gibt, dann müssen Sie den Menschen in diesem Land ganz ehrlich sagen: "Es gibt diese Personenfreizügigkeit - und nur diese. Wenn ihr diese Personenfreizügigkeit nicht wollt, dann wollt ihr auch die bilateralen Verträge nicht. Wenn ihr aber diese Personenfreizügigkeit wollt, dann müsst ihr sie auf alle 27 EU-Staaten ausdehnen." Von daher ist es ein Gebot der politischen Ehrlichkeit, der Fairness und der Aufrichtigkeit, heute diese Frage dem Schweizervolk vorzulegen: "Wollt ihr die Personenfreizügigkeit mit der gesamten EU, oder wollt ihr sie nicht?"