Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2000-12-04
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-04
Wortprotokoll
Bereits 1998 hat sich der Bundesrat mit der Umsatzabgabe beschäftigt, daher mag es heute erstaunen, dass er uns nun zwei Jahre später mit einem Dringlichkeitsbeschluss konfrontiert. Wir befinden uns heute in einem sehr engen Korsett. Wir haben einen verfassungsmässigen Auftrag: Wir müssen, gemäss Artikel 165 der Bundesverfassung, Dringlichkeitsrecht sprechen und können daher nicht alles tun, was wünschbar ist. Die CVP-Fraktion anerkennt dennoch den Handlungsbedarf, beurteilt jedoch die Ausgangslage differenzierter als die Kommissionsmehrheit und bis vor kurzem - d. h. letzte Woche - auch der Bundesrat. Wir erachten eine gezielte Entlastung bei der Umsatzabgabe zur Erhaltung und Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz als notwendig und sind daher auch für Eintreten.
Dennoch stellen wir fest, dass die postulierten Entlastungen des Finanzplatzes wohl den Kriterien des Finanzleitbildes entsprechen mögen, aber in diesem Umfang, wie es Ihnen eine Mehrheit der Kommission beantragt, kaum gerechtfertigt sind. Wir sind zwar mit dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit einig, dass eine fiskalische Benachteiligung der inländischen Banken zu vermeiden ist, und stimmen daher einer Änderung von Artikel 19 Absatz 3 zu; dies auch deshalb, weil wir den "financial drain" und den "brain drain" vermeiden wollen. Angesichts der Tatsache, dass die Banken ab kommendem Frühjahr an ausländischen Börsen mit inländischen Aktien handeln können, stimmen wir dem Dringlichkeitsbeschluss für diesen Artikel zu. Somit ist auch sichergestellt, dass die Kooperation der Schweizer Börse mit der Londoner Börse Virt-x unter optimalen Bedingungen starten kann. Auch kann sichergestellt werden, dass das Clearing und das Settlement über schweizerische Systeme mit höchstem Qualitätsstandard abgewickelt werden. Damit verbunden ist denn auch der Erhalt von wertvollen Arbeitsplätzen in unserem Land.
Wir beurteilen aber die Entlastung institutioneller Anleger anders als die Kommissionsmehrheit. Daher unterstützt die CVP-Fraktion als Maximallösung höchstens die Abschaffung der Stempelabgabe für ausländische Anleger, damit diese auch in Zukunft einen Anreiz für die Abwicklung ihrer Geschäfte in der Schweiz erhalten. Denn die Entlastung der ausländischen institutionellen Anleger wird es den schweizerischen Banken ermöglichen, die Vermögen der von ihnen im Ausland errichteten Anlagefonds uneingeschränkt aus der Schweiz heraus zu verwalten. Wir machen daher auch einen Unterschied zwischen den inländischen und den ausländischen institutionellen Anlegern. Die Befreiung der ausländischen institutionellen Anleger ist ein wirtschaftspolitischer Entscheid zugunsten des Finanzplatzes.
Wir sind aber mit dem Ständerat der Meinung, dass die inländischen institutionellen Anleger - wie die öffentliche Hand, die Lebensversicherer, die Sozial- und Vorsorgeversicherer - nicht entlastet werden sollen, namentlich nicht mit einem Dringlichkeitsbeschluss. Damit unterstützen wir die Minderheit I (Raggenbass) - im Wissen, dass diese Anleger neu als Effektenhändler behandelt werden und somit auch keine Umgehung der Umsatzabgabe möglich ist. Die vom Ständerat erarbeitete Lösung erlaubt es, den sensiblen und abwanderungsgefährdeten Bereichen entgegenzukommen. Mehr lässt der finanzpolitische Spielraum des Bundes heute gar nicht zu.
Dazu kommt, dass der Finanzplatz Schweiz nach wie vor Vorteile bietet, mit welchen die Aufrechterhaltung der Stempelabgabe für inländische Anleger wettgemacht werden kann; ich nenne die Stichworte Bankgeheimnis und fehlende Kapitalgewinnsteuer. Wir können gegenwärtig keine weiter gehende Lösung unterstützen, auch weil wir spätestens seit der Budgetdebatte von letzter Woche wissen, dass die anderen angekündigten Steuerreformpakete - Stichworte: Familienbesteuerung, Wohneigentum - unbegreiflicherweise auf einen späteren Zeitpunkt vertagt wurden.
Wir werden daher keineswegs Hand zu mehr bieten. Vielmehr erwarten wir, dass der Bundesrat dem Parlament in diesen Bereichen nun unverzüglich mindestens die entsprechenden Botschaften vorlegt. Denn es kann nicht angehen, dass wir stets die finanz- und wirtschaftspolitischen Anliegen vorziehen und danach die gesellschafts- und familienpolitischen Anliegen vernachlässigen.
Faktisch bildet die heutige Umsatzabgabe zusammen mit der Vermögenssteuer eine Art Kompensation der fehlenden Kapitalgewinnsteuer. Wenn nun ein Teil dieser Umsatzabgabe aus diesem Konzept herausgebrochen wird, findet unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit eine nicht zu rechtfertigende Steuerentlastung statt. Ich möchte deshalb festhalten, dass wir die Steuerausfälle auf ein Minimum beschränken wollen, dies nicht zuletzt auch weil wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass aus Gerechtigkeitsgründen solche Steuerausfälle überhaupt nicht entstehen dürften oder sollten.
Wir erwarten daher, dass die Einnahmenausfälle innerhalb des Finanzsektors kompensiert werden. Da diese Kompensation auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden muss, verlangen wir vom Bundesrat, dass er dem Parlament auch eine entsprechende Vorlage unterbreitet. Unsere Zustimmung zur Dringlichkeit wird also davon abhängen, welche Lösung unser Rat vorzieht. Denn die CVP-Fraktion ist in der heutigen Finanzsituation und angesichts der Tatsache, dass wir mit Dringlichkeitsrecht operieren, nicht willens, zusätzliche Steuerentlastungen vorzunehmen.
Wir bitten Sie, der Kommissionsminderheit I (Raggenbass) zuzustimmen.