von Graffenried Alec · Nationalrat · 2008-05-29
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-05-29
Wortprotokoll
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das ist der Spruch, den ich jeweils meinen Klientinnen und Klienten gesagt habe, wenn ihr Anliegen zwar berechtigt war, es aber halt nicht möglich war, dieses Recht mit vernünftigem Aufwand vor Gericht durchzusetzen. Das ist etwas, was man den Leuten nur schlecht erklären kann. Der Sinn unserer Gerichtsverfahren liegt heute leider meistens nicht mehr darin, Streitigkeiten direkt zu regeln. Vielmehr helfen die Gerichtsverfahren, eben auch für den Alltag und den Geschäftsverkehr Regeln aufzustellen, die dann angewendet werden. Für den einzelnen Streitfall sind unsere Gerichtsverfahren hingegen leider oft zu langsam, zu teuer, zu umständlich.
Am schwierigsten ist das für Anwältinnen und Anwälte, wenn sie in einem fremden Kanton prozessieren müssen. Realistischerweise muss man eigentlich darauf verzichten. Der Ausgang ist einfach zu unsicher. Man stützt sich besser auf eine Vertretung vor Ort. In anderen Kantonen zu prozessieren ist heute ein fast untragbares Risiko. Die Gegenanwältinnen und -anwälte machen sich einen Spass daraus - die jassen an den Wochenenden ja mit den Richtern -, den fremden Fötzel durch Ausnützen von Finessen des eigenen Prozessrechts nach Noten in die Pfanne zu hauen. Das kann kein Zustand sein. 26 unterschiedliche Prozessordnungen erschweren und verkomplizieren es, im Gerichtsverfahren zu seinem Recht zu kommen. Diese Nachteile betreffen natürlich nicht nur Private, Mieterinnen und Mieter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber, sondern natürlich auch national und international tätige Firmen, die eben nicht nur an einem Ort prozessieren. Diese Vorlage stärkt daher die Rechtssicherheit im Allgemeinen und sorgt auch für stabile Verhältnisse für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Deswegen unterstützen wir die Vorlage grundsätzlich und sind für Eintreten.
Wenn die kantonalen Zivilprozessordnungen vereinheitlicht werden sollen, dann stellt sich die Frage, wie und nach welchem System die neue Schweizerische Zivilprozessordnung ausgestaltet werden soll. Auch hier gilt es, die Rechtssicherheit im Auge zu behalten. Wir müssen uns daher für die Detailberatung die grundlegenden Prinzipien vor Augen halten, nach denen dieses Gesetz ausgestaltet werden soll:
1. Es gilt, Mass zu halten. Man könnte jetzt profitieren von dieser Revision und vieles gleich ändern, aber wir nehmen mit dieser Reform bereits einen Systemwechsel vom Recht der Kantone zu einem einheitlichen Bundesrecht vor. Gleichzeitig haben wir auch noch die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts und - möglicherweise auch noch fast gleichzeitig - die Revision des Erwachsenenschutzrechts, was auch mit formellen Änderungen einhergehen wird. Wir verlangen also den Kantonen sehr viele organisatorische Änderungen ab, und man sollte deshalb die Änderungen für die Kantone nicht allzu weit treiben. Es ist also jetzt nicht der Zeitpunkt, um die Reform durch weitere Forderungen, beispielsweise zur Gerichtsorganisation, allzu stark zu überladen. Daher wurde auch auf die Einführung von gewissen Neuerungen im jetzigen Zeitpunkt verzichtet.
2. Zur Kontinuität: Es geht um eine grosse Reform, die von den Kantonen mit grossem Aufwand umzusetzen ist. Wir müssen daher darauf achten, dass wir nicht Kompliziertes schaffen. Kompliziertes schaffen sollte man sowieso nicht ohne Not. Wir müssen aber auch darauf achten, dass wir die Kontinuität wahren und dass wir die bewährten Instrumente des Schweizerischen Zivilprozessrechts integrieren. Auch das gebietet uns die Rechtssicherheit, damit die Judikatur nahtlos funktioniert. Wir müssen natürlich auch integrieren, was wir in den letzten Jahren im Mietrecht eingeführt haben, und dürfen auch hier jetzt nicht Rückschritte oder Änderungen des Rechts vornehmen. In diesem Sinne werden wir die Anträge der SP-Fraktion in der Detailberatung unterstützen.
3. Wir müssen einen einfachen und niederschwelligen Zugang zum Gericht beibehalten. Wir müssen diesen Schritt benützen, um uns gut zu überlegen, wie wir den Zugang zum Gericht ausgestalten wollen, wie hoch wir die Hürden bauen wollen, bis jemand zu seinem Recht kommt. Wir haben in den Kantonen teilweise sehr einfache und rasche Verfahren, und wir sollten jetzt nicht allzu kompliziert werden. Der Zugang zur ersten Instanz ist heute schon oft mit Hindernissen gespickt; lassen wir uns also auch leiten von einfachen und raschen Verfahren, vor allem bei der ersten Instanz. Auch Rechtsunkundige sollen ein einfaches Verfahren selber bewältigen können und sollen nicht durch ein hinterhältiges Prozessrecht daran gehindert werden. Das ist in unseren Kantonen eine Tradition, und wir sollten uns an diese Tradition halten, ob das nun Friedensgerichte sind oder Schlichtungsstellen. Es ist für uns Grüne wichtig, dass solche niederschwellige, bürgernahe Angebote bestehen bleiben und aufrechterhalten werden können.
4. Wir verstärken die Möglichkeit, autonome und einvernehmliche Lösungen zu finden. Es ist heute Mode geworden, dass man Urteile der ersten Instanz sowieso nicht mehr gelten lässt und dass man jederzeit und möglichst alles mindestens bis vor Bundesgericht weiterzieht. Eine Prozessordnung sollte den Trend zur Rechthaberei nicht noch verstärken, sondern diesem entgegenwirken. Aus diesem Grund wurde versucht, die aussergerichtliche Einigung - die Einigung vor den Schlichtungsstellen und die Mediation - zu stärken. Diese Instrumente sollen dafür sorgen, die Autonomie der Parteien, einen Konflikt beizulegen, zu steigern. Damit kann die Zivilprozessordnung auch einen Beitrag zu einer friedlichen Gesellschaft leisten. Tragen auch wir etwas dazu bei, dass es in diese Richtung geht.
Die grüne Fraktion bittet Sie also, auf dieses Geschäft einzutreten und in der Detailberatung die Leitlinien, die ich erläutert habe, im Auge zu behalten.
Zum Rückweisungsantrag aus den Reihen der SVP kann ich es kurzmachen: Eigentlich ist es ja keine Rückweisung, sondern ein Antrag auf Nichteintreten, weil ja der Kernpunkt der Vorlage zurückgewiesen werden soll. Es ist aber eben der Witz dieser Vorlage, dass das Prozessrecht vereinheitlicht wird. Wenn Sie das nicht wollen und Rückweisung beantragen, haben Sie den Witz nicht verstanden. Die Vorlage verlöre ihren Sinn. Ich möchte Ihnen aber noch etwas zu bedenken geben. Ich habe Ihnen vorher gesagt, dass gleichzeitig die Vereinheitlichung des Strafprozessrechtes laufe - den Erwachsenenschutz könnte man auch noch einbeziehen -; die Kantone sind bereits daran, ihre Organisationen der neuen Prozessordnung anzupassen. Es ist eine einheitliche Inkraftsetzung auf das Jahr 2010 vorgesehen. Die Anpassungen sind bei den Kantonen bereits sehr weit fortgeschritten. Wenn Sie jetzt hier einen Rückzieher machen, schaffen Sie auch aufseiten der kantonalen Organisationen sehr grosse Probleme. Ich kann nur für den Kanton Bern sagen, dass die Anpassungsgesetzgebung eigentlich bereits vorliegt und dass man sich bereits organisatorisch und logistisch - mit Raumbelegungen usw. - auf diese Reorganisation vorbereitet. Wir sollten darauf achten, es zu schaffen und das einheitliche Inkrafttreten des gesamten Prozessrechtes nicht zu gefährden.
Ich danke Ihnen, obschon Sie nicht sehr zahlreich anwesend sind, für Ihre Aufmerksamkeit.