Fluri Kurt · Nationalrat · 2008-05-29
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-29
Wortprotokoll
Der Schengen-Besitzstand wurde im Bereich des Schengener Informationssystems (SIS), das ist das gemeinsame Fahndungssystem der Schengen-Staaten, weiterentwickelt; die Weiterentwicklungen passen die Rechtsgrundlagen des SIS an. Es handelt sich einerseits um Verbesserungen des Systems der ersten Generation, andererseits gehören die Rechtsgrundlagen des Systems der zweiten Generation dazu, welches das System der ersten Generation, auch in der geänderten Form, ablösen wird, sobald es technisch operationell ist.
Der für das SIS relevante Schengen-Besitzstand ist seit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens mehrfach weiterentwickelt worden, um Verbesserungen am alten System zu ermöglichen und um die Rechtsgrundlagen für das System der zweiten Generation zu schaffen. Die Schweiz ging bei der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens davon aus, dass sie sich später direkt an das System der zweiten Generation anbinden werde. Aufgrund der Verspätungen muss nun aber eine technische Übergangslösung vorgenommen werden, die den neuen Mitgliedstaaten eine Anbindung an das System der ersten Generation und den Zugriff darauf ermöglicht.
Der Bundesrat hat sich dazu entschieden, sich ebenfalls an der Übergangslösung zu beteiligen und sich damit an dieses System anzubinden. Deshalb sind heute sowohl die Rechtsgrundlagen für das System der ersten Generation als auch jene für das System der zweiten Generation relevant. Die Details in Zusammenhang mit den fünf Noten, die ausgetauscht wurden, sind Ihnen vom Berichterstatter französischer Sprache erläutert worden. Ich möchte deshalb bloss noch auf die Frage des Datenschutzes, die sich nicht allein aufgrund der Fahne beantworten lässt, im Detail eingehen.
Es ist zu sagen, dass die Schweiz auch punkto Datenschutz in allen Gremien vertreten ist und damit den gleichen Status wie ein Vollmitglied der EU geniesst. Unser Datenschutzbeauftragter kann in allen Gremien aktiv sein und sich dort mit dem Datenschutz befassen. Er nimmt jeweils an den Konferenzen der Datenschutzbehörden der EU teil, er kann auch jederzeit intervenieren, Massnahmen anordnen und kontrollieren, ob das System den Anforderungen des schweizerischen Datenschutzes genügt. Aufgrund dieser Situation hat der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte beispielsweise darauf verzichtet, sich an unseren Kommissionssitzungen zu beteiligen, weil die Vorlage aus seiner Sicht unbedenklich ist.
Die Kommission ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und hat sie mit 10 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen genehmigt. Der Ständerat hat die Vorlage einstimmig und ohne Änderung beschlossen. Sie sehen nun auf der Fahne ein Nichteintretensantrag, der im Nachhinein aufgetaucht ist. Man hat das zugelassen in der Annahme, dass die Kommissionsmitglieder, die am Schluss bei der Gesamtabstimmung den Entwurf nicht angenommen haben, eigentlich ein Nichteintreten wollten. Man wollte sich da nicht in Formalismus üben und hat deswegen zugelassen, dass aus dieser Ablehnung ein Nichteintretensantrag formuliert wurde. Über das Nichteintreten haben wir uns in der Kommission nicht näher unterhalten, und wir sind nun gespannt auf die Begründung des Nichteintretensantrages.
Aber die Mehrheit der Kommission bittet Sie, auf das Geschäft einzutreten und die Vorlage ohne Änderung gutzuheissen.