Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-02
Wortprotokoll
Kinder aus dem Ausland können entweder für Ausbeutungszwecke - sexuelle Ausbeutung oder Ausbeutung der Arbeitskraft -, zwecks Entnahme eines Körperorgans oder dann zum Zweck der illegalen Adoption rekrutiert und gehandelt werden. Soweit Kinderhandel zum Zweck von Ausbeutungsverhältnissen vorliegt, handelt es sich um eine nach Artikel 182 StGB verbotene Handlung, die von den Strafverfolgungsbehörden in jedem Fall geahndet wird, und zwar unabhängig davon, ob mit dem Herkunftsland Personenfreizügigkeit besteht oder nicht.
Der Bundesrat hat in jüngster Zeit eine Reihe von Anstrengungen unternommen, um Menschenhandel und insbesondere Kinderhandel zu bekämpfen. Dazu gehörten unter anderem der stetige Ausbau der internationalen polizeilichen Kooperation mit den Herkunftsländern. Zudem wurden auf Mitte des Jahres 2007 in der Abteilung Koordination der Bundeskriminalpolizei das Kommissariat Menschenhandel, Menschenschmuggel sowie das Kommissariat Pädophilie, Pornografie personell um insgesamt fünf Stellen aufgestockt, um die Zusammenarbeit mit dem Ausland zu verbessern. Schliesslich ist seit Anfang 2008 ein rumänischer Polizeiattaché in Bern stationiert, damit die kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei und den Polizeikorps der Kantone unmittelbarer und effizienter erfolgen kann.
Werden Kleinkinder und Neugeborene zum Zweck der illegalen Adoption entführt oder gegen den Willen ihrer Eltern weggeschafft, so liegen ebenfalls strafbare Handlungen vor. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Schweiz als auch Rumänien das Haager Adoptionsübereinkommen ratifiziert haben. Ziel dieses Übereinkommens ist es, Schutzvorschriften einzuführen, damit internationale Adoptionen zum Wohl der Kinder stattfinden und die Entführung und der Verkauf von Kindern sowie der Handel mit ihnen verhindert werden. Eine Adoption in der Schweiz ist also nur möglich und rechtlich gültig, wenn die Voraussetzungen für eine Adoption im Herkunftsland erfüllt werden. Um den Handel mit Kindern einzuschränken, hat Rumänien ein Moratorium für Adoptionen rumänischer Kinder im Ausland erlassen und damit einen gültigen Vollzug der Adoption von Kindern rumänischer Herkunft in der Schweiz verunmöglicht.