Schenk Simon · Nationalrat · 2008-06-02
Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-02
Wortprotokoll
Im Hinblick auf die Entwicklung der Dopingbekämpfung und nach der Gründung der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) wurde im März 2003 an der Weltkonferenz gegen Doping in Kopenhagen beschlossen, ein internationales Übereinkommen gegen Doping zu schaffen. Es geht darum, die Regierungen betreffend Dopingbekämpfung in die Pflicht zu nehmen und mit dem Welt-Anti-Doping-Programm der Wada zu harmonisieren. Aus diesem Grund hat die Unesco innert kürzester Zeit eine internationale Konvention gegen Doping im Sport geschaffen, welche die Bestimmungen des Welt-Anti-Doping-Programms aufnimmt und die Verantwortlichkeiten der Staaten regelt. Die Delegiertenversammlung der Unesco hat die Konvention am 19. Oktober 2005 einstimmig angenommen. Sie trat am 1. Februar 2007 in Kraft. Gegenwärtig sind bereits rund 80 Staaten der Konvention beigetreten. Die Konvention lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum bei der Umsetzung.
Ein Punkt ist aber besonders erwähnenswert: In Zukunft erfolgt die Vergabe von Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen nur noch an Länder, die der Konvention beigetreten sind. Aus dieser Sicht ist ein Beitritt der Schweiz unerlässlich. Ich denke diesbezüglich nicht unbedingt an die Olympischen Spiele, aber Weltmeisterschaften haben wir in verschiedensten Sportarten immer wieder in unserem Land. Ein Betritt ist für unser Land mit keinen Problemen und keinen finanziellen Folgen verbunden. Die Schweiz erfüllt mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung die Anforderungen der Unesco-Konvention ohne irgendwelche Vorbehalte.
Betreffend Arbeitsteilung zwischen den staatlichen Organen und den Sportverbänden gilt folgender Grundsatz: Die Sportverbände sanktionieren Vergehen der Sportler, der Staat sanktioniert Vergehen im Umfeld des Sports. Entsprechend haben die Sportverbände in der Dopingbekämpfung den Vorrang vor den staatlichen Organen.
Die Konvention bildet eine solide Grundlage für den nationalen Gesetzgeber. Sie besteht aus 43 Artikeln, zwei integralen Anlagen und drei Anhängen. Die zentralen Punkte sind die folgenden:
1. Die Verfügbarkeit von verbotenen Substanzen und Methoden, einschliesslich Massnahmen gegen deren Handel, wird eingeschränkt.
2. Dopingkontrollen im eigenen Land und zur Unterstützung des nationalen Dopingkontrollprogramms werden erleichtert.
3. Finanzielle Beiträge an Sporttreibende und ihr Umfeld werden eingestellt, wenn sie gegen die Dopingbestimmungen verstossen haben.
4. Information und Beschriftung von Nahrungsergänzungsmitteln werden verbessert.
5. Die Dopingprävention wird besser unterstützt.
Die Strafbestimmungen in der schweizerischen Gesetzgebung werden mit dem neuen Sportförderungsgesetz so oder so verschärft. Im Vordergrund steht die Bestrafung des Umfelds von Dopingsündern. Im Zusammenhang mit der Totalrevision des Bundesgesetzes vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport wird sich das Parlament ganz sicher noch sehr intensiv mit der Dopingbekämpfung beschäftigen müssen.
Einen wichtigen Schritt hat die Schweiz in den letzten Wochen vollzogen. Die Arbeiten für die Schaffung einer nationalen Agentur für die Dopingbekämpfung sind abgeschlossen. Swiss Olympic, der Dachverband des Schweizer Sports, hat an der letzten Sitzung die Gründung der Stiftung Antidoping Schweiz abgesegnet. Die Stiftung unter dem Präsidium der ehemaligen Skirennfahrerin Corinne Schmidhauser wird ihre Arbeit demnächst, am 1. Juli 2008, aufnehmen.
In der Schweiz haben bekanntlich rund dreissig internationale Sportverbände, das Internationale Olympische Komitee und das Europabüro der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada) ihren Sitz. Auch deshalb hat die Schweiz eine entsprechend grosse Verantwortung, in der Dopingbekämpfung die internationalen Anforderungen zu erfüllen. Die Konvention ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer international einheitlichen Dopingbekämpfung und insbesondere auch ein Signal an die nationalen und internationalen Sportverbände, dass die Schweiz ihre Verantwortung in der Dopingbekämpfung wahrnimmt.
Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat am 23. Mai 2008 einstimmig beschlossen, Ihnen zu empfehlen, die Konvention zu ratifizieren. Diese Empfehlung deckt sich auch mit dem Beschluss des Ständerates, welcher den Beitritt zur Unesco-Konvention gegen Doping ebenfalls einstimmig gutgeheissen hat.
Im Namen der in dieser Sache geschlossenen WBK bitte ich Sie, den Beitritt zur Unesco-Konvention gegen Doping gutzuheissen.