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AB 84568

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-02

Wortprotokoll

Die Fraktion der SVP wird den Antrag der Mehrheit zu Artikel 41 Absatz 3 unterstützen. Wenn wir den Antrag der Mehrheit unterstützen, dann sagen wir damit nicht, dass wir gegen eine Ausbildung im Ausland sind, wenn das zwingend notwendig ist. Wir sind aber dezidiert der Meinung, dass man diese Formulierung, so, wie sie jetzt der Bundesrat vorschlägt, nicht braucht. Wir sind der Meinung, dass die bestehende Gesetzesgrundlage genügt, in der es in Artikel 41 Absatz 3 heisst: "Der Bundesrat legt die Ausbildungsdienste sowie deren Dauer und Unterstellung fest; er bestimmt, wer daran teilnimmt." Genau mit diesem Artikel und diesem Absatz wird seit etwa vierzig Jahren gerechtfertigt, dass die Luftwaffe im Ausland trainiert; und es hat von unserer Seite noch nie jemand gesagt, dass die Luftwaffe nicht im Ausland trainieren dürfe. Wir kennen die Probleme, und es wäre unsinnig, hier ein Verbot auszusprechen. Aber wir wollen, dass der Bundesrat im Rahmen der bestehenden Gesetzestexte eben auch die Verantwortung übernimmt und prüft, wo diese Einsätze notwendig sind oder nicht.

Mit solchen Formulierungen, wie sie jetzt vom Bundesrat vorgeschlagen werden - es heisst da: "wenn das Ausbildungsziel nicht im Inland erreicht werden kann" -, begründe ich Ihnen auch die Ausbildung einer Füsiliergruppe im Ausland, wenn es sein muss. Es ist doch schlichtweg so, dass man versucht, hier - und jetzt komme ich auf die Formulierung und die Sichtweise des verehrten Herrn Kommissionssprechers Segmüller zu sprechen - für das, was man will, und für das, was man bei der letzten Abstimmung über die Militärgesetzrevision verpasst hat, nachträglich die Absolution zu erhalten. Darum geht es bei dieser Formulierung. Wir sind der Meinung, dass das nicht nötig ist und dass dies auf Verordnungsstufe geregelt werden kann.

Denken Sie bitte auch daran: Jede Ausbildung, die von Schweizer Soldaten im Ausland gemacht wird, ist ein Teil mehr, bei dem die Schweizer Bevölkerung die Armee nicht sieht. Wir sind der Meinung, dass es unter Umständen auch wichtig ist, dass die Schweizer Bevölkerung sieht, dass wir noch eine Armee haben, dass diese Armee Flugzeuge, Panzer, Artillerie und Infanterie hat und sich nicht nur auf einem [PAGE 692] Boot auf dem Lago Maggiore oder dem Luganersee befindet, Herr Bundesrat. Dieses Sehen, das gehört auch in unserem Land zu diesem Einsatz. Das ist mit ein Grund, weswegen wir der Meinung sind: Wo immer möglich, sollte die Ausbildung hier stattfinden. Das ist die Regel. Bei den Ausnahmen geben wir Ihnen auf Verordnungsstufe sehr gerne die Kompetenz, das dort zu regeln und nicht in diesem Gesetz.

Ich bitte Sie, hier die Mehrheit zu unterstützen.