Segmüller Pius · Nationalrat · 2008-06-02
Segmüller Pius · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-02
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung sei mir erlaubt: Ich vermute, man hat mich zum Kommissionssprecher gewählt, weil ich wegen meines persönlichen Werdegangs als Experte für heilige und unheilige Allianzen angesehen werde.
Das vorliegende Geschäft eignet sich für derartige Spiele jedoch überhaupt nicht. Es geht im ersten Teil wesentlich - etwas salopp gesagt - um eine Aufräumaktion im Militärgesetz. Nach dreizehn Jahren werden Begrifflichkeiten angepasst und Formulierungen bereinigt. Lassen Sie mich das an einem Beispiel darstellen: Die neue Bundesverfassung spricht bekanntlich nicht mehr von "Wehrpflicht", sondern in Artikel 59 von der Pflicht, "Militärdienst" zu leisten. Dementsprechend ändern wir die Begriffe im Gesetz von "wehrpflichtig" zu "militärdienstpflichtig". Im zweiten Teil schaffen wir die gesetzliche Grundlage für die Datensammlungen und den Datenschutz im VBS.
Es liegt nun ein Nichteintretensantrag Pfister Theophil vor. In der Kommission war das Eintreten auf beide Geschäfte unbestritten. Sie beschloss Eintreten auf die Revision des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung mit 21 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen; beim Entwurf zum Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme waren es 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Unserer Ansicht nach steht einer Behandlung dieses Geschäftes nichts im Wege.
Lassen Sie mich die Grundzüge der Vorlage skizzieren. Die vorliegende Revision des Militärgesetzes ist nach zahlreichen Teilrevisionen eine Bereinigung der Entwicklungen seit Inkrafttreten 1996. Es ist eine grundsätzliche Revision des Militärgesetzes nach den themenspezifischen Revisionen der vergangenen Jahre. Wir haben in der Zwischenzeit zahlreiche Teilrevisionen und Armeereformen erlebt. Hier geht es nun nicht um eine weitere Veränderung der Armee, sondern um die Konsolidierung der gesetzlichen Grundlage. Dem entspricht die Konsolidierung der Armee als Ganzes, welche der Chef der Armee ausdrücklich will; wir begrüssen das mehrheitlich.
Inhaltlich definiert die Vorlage den Genehmigungsprozess bei Friedensförderungs- und Assistenzdiensten. In diesem Punkt hat die Kommission einer nachträglichen Genehmigung vonseiten des Parlamentes zwar zugestimmt, die Frist dafür jedoch deutlich verkürzt. Der Bundesrat stellte zudem ein Obligatorium für Ausbildungen im Ausland zur Diskussion, was die Mehrheit unserer Kommission ablehnt. In die Revision sind auch gesellschaftliche Veränderungen eingeflossen, so die Diskussion um den Missbrauch der persönlichen Waffe und die Rekrutierung von Militärdienstpflichtigen mit einer Vorstrafe. Hier schafft die Vorlage Klarheit und zusätzlich zum Ausschluss aus der Armee neu die Möglichkeit einer Degradation, wie sie in den meisten Armeen der Welt bekannt ist.
Das neue Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme ist ebenfalls eine Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen. Die Armee verfügt über zahlreiche Datensysteme mit teilweise besonders schützenswerten Personendaten. Das Gesetz schafft eine formale Rechtsgrundlage und definiert, wer welche Daten sammeln und wie verwenden darf. Das VBS hat bei deren Erarbeitung auf die Unterstützung des EJPD zählen können. Dieses Bundesgesetz kann als Beispiel für den aktuellen Stand des Datenschutzes gelten.
Wir werden zu einigen erwähnten Punkten wichtige und richtungsweisende Diskussionen führen, aber für ideologische Grabenkämpfe ist diese Vorlage gänzlich ungeeignet. Sie aktualisiert und erneuert, konsolidiert und festigt die gesetzliche Grundlage der Armee.
Ich bitte Sie namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.