Lexipedia

Hurter Thomas · Nationalrat · 2008-06-02

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-02

Wortprotokoll

Ich spreche vor allem zum Antrag der Minderheit III: In dieser Bestimmung geht es um die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Bundesrat und Parlament beim Einsatz der Armee für den Friedensförderungsdienst. Die SVP-Fraktion begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, die Anzahl der Armeeangehörigen, deren Einsatz die Bundesversammlung genehmigen muss, von 100 auf 30 zu reduzieren. Indessen sehen sowohl der Entwurf des Bundesrates als auch der Antrag der Kommissionsmehrheit und der Minderheit I eine Ausdehnung der bewilligungsfreien Frist vor; zudem soll in dringlichen Fällen die Genehmigung für bewilligungspflichtige Einsätze im Nachhinein eingeholt werden können.

Die Minderheit III - und damit die SVP-Fraktion - beantragt Ihnen, dass jeder Einsatz von mehr als drei Wochen Dauer vorgängig von der Bundesversammlung genehmigt werden muss. Einsätze bis zu drei Wochen sind meistens kurzfristige Einsätze, die von Spezialisten der Armee ausgeführt werden können. Diese können nach wie vor stattfinden und brauchen auch keine Bewilligung. Bei Einsätzen, die länger als drei Wochen dauern, geht es indes nicht mehr nur um kurzfristige Kriseninterventionen, sondern um ein längerfristiges Engagement im Ausland. [PAGE 701]

Die Minderheit III möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass alle längerfristig angelegten Friedensförderungseinsätze vorgängig vom Parlament legitimiert werden. Das Parlament darf in solchen Fällen nicht mehr einfach vor ein Fait accompli gestellt werden. Assistenzdienste wie Hilfeleistungen und Bewältigung von Katastrophen sind von diesem Antrag nicht betroffen, da die Assistenzdienste ab Artikel 67 geregelt werden.

Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, den Minderheiten II und III zuzustimmen.