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Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-06-02

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-06-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Glanzmann), das heisst den Entwurf des Bundesrates, zu unterstützen.

Vorweg: Was die Rechte des Parlamentes anbelangt, ist die Fassung hier in Ihrem Sinne verbessert, denn die Limite von 100 Angehörigen der Armee wird auf 30 reduziert; Sie haben früher als bisher eine Interventionsmöglichkeit. Allerdings wird jetzt in zwei Bereichen der Praktikabilität Rechnung getragen: Das eine ist die Einsatzdauer, und das andere ist die Genehmigung.

Zur Einsatzdauer: Sie haben da nicht Unrecht, wenn Sie sagen, wir könnten die Zukunft nicht voraussehen - Sie ja auch nicht. Auch Sie können nicht sagen, wie das jetzt in drei Wochen oder in sechs Monaten aussehen wird. Viel wichtiger ist, dass man sich über seine Kontrollfunktion die ordnungsgemässe Führung und Begleitung dieser Truppe, auch die Lagebeurteilungen, die gemacht werden, gelegentlich rapportieren lässt. Das tun wir ja auch. Der Bundesrat hat in der vergangenen Zeit von sich aus schon bewilligte Einsätze wieder aufgehoben und Soldaten zurückgeholt, obwohl er die Kompetenz gehabt hätte, diese viel länger beispielsweise in Afghanistan zu lassen.

Der Bundesrat hat damit bewiesen, dass er diese Lagebeurteilungen permanent macht und auch entsprechend handelt, wenn er das für richtig hält. Deshalb ist es auch ein Akt der parlamentarischen Praktikabilität, dass Sie sich einmal dazu äussern, ob ein Einsatz in einem entsprechenden Gebiet überhaupt bewilligt wird, dass aber die Zeit und der Zeitablauf doch von sekundärer Bedeutung sind. Denn letztlich können drei Monate so richtig oder so falsch sein, wie es sechs Monate oder drei Wochen sind.

Ferner geht es um die Bewilligungspflicht. Wir schlagen vor, dass ein Einsatz der Truppen spätestens in der übernächsten ordentlichen Session nach seinem Beginn zu genehmigen ist, wenn der Bundesrat ihn in dringlichen Fällen vorziehen musste. Weshalb die übernächste Session? Wenn der Einsatz in der ersten Woche der Session stattfindet, so ist nach Ihren Regeln das Vorliegen einer Botschaft nicht mehr möglich, weil sie so vorgelegt werden muss, dass das Büro sie in die Kommissionen weisen kann, dass diese sie behandeln können und sie anschliessend in den Räten traktandiert werden kann. Also ist auch das nicht irgendeine Vertuschungsabsicht - das wäre ohnehin nicht möglich -, sondern es ist ein Akt der Praktikabilität. Deshalb glauben wir, dass das eine vernünftige Regelung ist.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit I zu unterstützen und das Geschäft so zu erledigen.

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