Hany Urs · Nationalrat · 2008-06-02
Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-02
Wortprotokoll
Mit der Schaffung der Spezialfinanzierung Luftverkehr will der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtsystems Schweiz stärken. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aus den Erträgen der Mineralölsteuer auf Inlandflügen - ich betone: nur auf Inlandflügen! - von etwa 44 Millionen Franken sind vergleichsweise gering. Der Ständerat hat die Vorlage am letzten Montag zwar angenommen, hat aber in Artikel 86 Absatz 3bis Buchstabe b eine Differenz zu unserem Rat geschaffen, indem er dem Bundesrat folgte und auch Beiträge an hoheitliche Security-Massnahmen ermöglicht hat. Der Nationalrat folgte in der Frühlingssession der KVF-NR und beschloss, Beiträge aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr nur an nichthoheitliche Security-Massnahmen vorzusehen.
Ich erlaube mir nun, den Unterschied zu erklären, weil doch einige Ratsmitglieder mich gefragt haben, worin denn der Unterschied genau liege. Hoheitliche Sicherheitsmassnahmen sind Tiger- und Fox-Einsätze: Tiger-Einsätze sind Sicherheitsmassnahmen durch polizeiliche Spezialisten in der Luft, und Fox-Einsätze sind Sicherheitsmassnahmen durch polizeiliche Spezialisten beim Flugzeug am Boden. Diese Massnahmen werden heute durch Bund und Kantone organisiert und bezahlt. Nichthoheitliche Sicherheitsmassnahmen sind die Passagier- und Gepäckkontrollen oder die Sicherung der Flugzeuge. Diese Kosten werden heute durch die Flughafenbetreiber bezahlt, welche diese Kosten den Fluggesellschaften und somit den Passagieren verrechnen oder verrechnen können.
Mit grossem Mehr hat die KVF-NR aus folgenden Gründen Festhalten beschlossen:
1. Die Sicherheitsmassnahmen zur Abwehr krimineller oder terroristischer Aktionen gegen den Luftverkehr haben das Ziel, das Einschmuggeln von Terroristen, Waffen und Sprengstoff oder das Entführen von Flugzeugen zu verhindern. Solche Aufgaben können auch nicht mit den Aufgaben der Bahnpolizei, wie es der Ständerat getan hat, verglichen werden. Es sind klar staatlich-polizeiliche Aufgaben, sie dürfen nicht aus der Spezialfinanzierung Luftfahrt bezahlt werden.
2. Die Erträge aus der Mineralölsteuer kommen nur aus dem Verbrauch von Treibstoff auf Inlandflügen. Die hoheitlichen Sicherheitsmassnahmen und deren Kosten kommen aber weitgehend nur bei internationalen Flügen zum Tragen. Folglich ist es korrekt, wenn bereits auf Stufe Verfassung zwischen hoheitlichen und nichthoheitlichen Sicherheitsmassnahmen unterschieden wird.
Im Namen der CVP/EVP/glp-Fraktion bitte ich Sie, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.