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Malama Peter · Nationalrat · 2008-06-03

Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat als oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes bestimmt die Ziele und die Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten; die Bundesverwaltung wirkt bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mit. Gemäss Artikel 146 des Parlamentsgesetzes unterbreitet der Bundesrat zu Beginn der Legislaturperiode der Bundesversammlung eine Botschaft über die Legislaturplanung - nun für die Periode 2007-2011 - sowie den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Legislaturplanung.

Die Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007-2011 gliedert sich in eine Bilanz der Legislaturplanung 2003-2007, auf welche eine Lageanalyse folgt, in der die Herausforderungen für die Legislaturperiode 2007-2011 dargelegt sind. Daraus ergibt sich ein Handlungsbedarf, der ausdifferenziert wird in die Schwerpunkte, die sogenannten fünf politischen Leitlinien, und in 16 Ziele der politischen Agenda des Bundesrates für die Legislaturperiode 2007-2011. Jedem dieser 16 Legislaturziele sind die notwendigen Massnahmen zugeordnet. Total 71 Massnahmen zählt die Legislaturplanung 2007-2011. Diese sind kurz erläutert und sind mit Hinweisen auf die massgeblichen Indikatoren versehen, die der Überprüfung der Zielerreichung dienen. Anschliessend wird in der Botschaft im Kapitel über den Legislaturfinanzplan der Finanzbedarf für die Legislaturperiode ausgewiesen. Der Finanzplan ist mit dem Legislaturplan sachlich und zeitlich verknüpft. Nach der parlamentarischen Beratung werden die politischen Schwerpunkte der Legislaturplanung 2007-2011 der Schweizer Bevölkerung mittels einer Publikation kommuniziert.

Vor vier Jahren, als sich das Parlament erstmals bei der Legislaturplanung einbringen konnte, scheiterte der Versuch, sich auf Vierjahresziele zu einigen, an den Extrempositionen von SVP und SP nach einer sechzehnstündigen Debatte. Daher wurden zwischenzeitlich Vorkehrungen getroffen, um nicht erneut einen Scherbenhaufen zu riskieren: Diesmal darf sich das Parlament zwar wieder aussprechen, kann das Programm aber nicht mehr ablehnen. Eintreten auf das Geschäft ist obligatorisch; entsprechend wird es auch keine Gesamtabstimmung wie vor vier Jahren geben. Somit kann dieses Geschäft diesmal nicht mehr durchfallen. Auch eine Schlussabstimmung gibt es nicht und damit auch keine zweite Möglichkeit, den Bundesbeschluss doch noch [PAGE 708] abzulehnen. Im Weiteren gibt es nicht wie üblich bis zu je drei Lesungen in Nationalrat und Ständerat, bevor es dann zur Einigungskonferenz kommt, sondern nur noch je eine Lesung. Die Einigungskonferenz wird in beiden Räten zu jeder Differenz einzeln einen Einigungsantrag unterbreiten, über welchen die Räte in der dritten Sessionswoche dann einzeln zu entscheiden haben. Wird der Antrag nicht in beiden Räten angenommen, wird der entsprechende Punkt aus dem Legislaturprogramm gestrichen.

In der nun anstehenden Beratung können keine Anträge mehr gestellt werden; die Antragsfrist ist am 5. Mai abgelaufen. Vom Antragsrecht wurde rege Gebrauch gemacht: Insgesamt hat die Kommission während der vier Beratungstage über 116 Anträge behandelt. Total werden in der bevorstehenden Debatte 25 Mehrheits- und 59 Minderheitsanträge behandelt.

Wir haben nun über die wichtigsten Ziele und davon abgeleitet über die entsprechenden Massnahmen zu entscheiden, die unser Land, unsere Schweiz, vorwärtsbringen sollen. Das verlangt von uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern Grösse, ein hohes Verantwortungsbewusstsein und ebenso ein hohes Demokratieverständnis. Nicht alles, was in den Parteiprogrammen geschrieben steht, ist geeignet, zur Zielsetzung der Nation erhoben zu werden. Gefordert waren und sind alle: der Bundesrat, wir damals bei der Kommissionsberatung und Sie heute im Rat. Es geht darum, Prioritäten zu setzen, nicht auf Extrempositionen zu beharren, nicht immer das Maximale zu fordern, sondern nur das einzufordern, was politisch machbar und mehrheitsfähig ist, um unser Land, unsere Schweiz, vorwärtszubringen. Wenn Sie heute zu einzelnen Minderheitsanträgen Nein sagen, sagen Sie im Rat nicht zwingend Nein zu deren Inhalten, sondern Nein zu deren Aufnahme als nationale Ziele.

Wenn man sich mit einem strategischen Planungsprozess erfolgreich auseinandersetzen will, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: erstens eine realistische Ausgangslage, zweitens eine gemeinsame, breitabgestützte und messbare Zielsetzung und drittens eine Beschränkung auf das wenige Wichtige bei den Schwerpunkten, den Zielen und den davon abgeleiteten Massnahmen. Während die ersten beiden Punkte in der Kommission nicht zu grossen Diskussionen Anlass gaben, waren umso mehr die fünf politischen Leitlinien, sämtliche 16 Ziele, aber auch die 71 Massnahmen Gegenstand der intensiven, jedoch stets fairen und mehrheitlich auch konstruktiven politischen Auseinandersetzung.

Als Erstes befasste sich die Kommission mit den Anträgen der SVP-Fraktion sowie der SP-Fraktion auf Rückweisung. Rückweisungsanträge sind bei diesem Geschäft möglich, wenn sie mit einem konkreten Auftrag verbunden sind, was bei beiden Anträgen der Fall ist. Die SVP-Fraktion und die SP-Fraktion sind beide klar politisch mit der Stossrichtung der bundesrätlichen Legislaturplanung nicht einverstanden. Gemäss beiden Parteien braucht es jetzt endlich eine klare Fokussierung auf diejenigen Punkte, die aus ihrer parteiinternen und somit rein partikulären Sicht wichtig sind. So verlangt die eine Seite ein klares Bekenntnis von Bundesrat und Parlament zu einer unabhängigen und neutralen Schweiz, die sich klar gegen einen EU-Beitritt ausspricht. Diese und weitere Zielsetzungen seien im Konzept des Bundesrates nicht enthalten. Deshalb beantragt diese eine Seite die Rückweisung an den Bundesrat. Die andere Seite wiederum verlangt in dieser Legislatur konkrete Beitrittsverhandlungen mit der EU. Diese und weitere Zielsetzungen seien im Konzept des Bundesrates nicht enthalten. Deshalb beantragt auch diese andere Seite Rückweisung an den Bundesrat.

Bei der Festlegung der Legislaturziele geht es nicht darum, Parteiprogramme in die Legislaturplanung hineinzudiktieren, sondern darum, auf konstruktive Art und Weise zum Kompromissvorschlag des Bundesrates Stellung zu beziehen, der ja dem Konsens des Bundesrates entspricht. Parteiprogramme sind Traktanden an den Parteitagen und nicht Traktanden in der Session auf Kosten der Steuerzahler.

Die Kommissionsmehrheit bittet Sie, beide Rückweisungsanträge abzulehnen. Unter den drei Chancen, die uns gegeben werden, ein Legislaturprogramm zu erarbeiten, ist der Entwurf des Bundesrates die konstruktivere Vorlage als die zwei Rückweisungsanträge der entsprechenden Minderheiten. Abgesehen davon können über Einzelanträge zu sämtlichen Zielen und Massnahmen Änderungen vorgenommen bzw. zuerst in der Kommission und anschliessend im Parlament beantragt werden. Das ist, so die Kommissionsmehrheit, der konstruktivere Weg des politischen Dialogs. Legislaturplanungsziele sollen politisch breit abgestützt sein; da haben Druckversuche mit Rückweisungsanträgen, von welcher Seite sie auch immer kommen, keinen konstruktiven Charakter.

Bei der nun anstehenden Behandlung der 59 Minderheitsanträge bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, sich jeweils zu gewärtigen, dass der Bundesbeschluss über die Legislaturziele Schwerpunkte enthalten muss, welche für unser Land in den nächsten vier Jahren prioritär sind. In einer direkten Demokratie kann das nur einschliessen, was für die überwiegende Mehrheit in diesem Land prioritär ist. Weiter stellt sich die Frage, wie konkret die einzelnen Massnahmen ausformuliert sein sollen. Es ist nicht möglich, in diesem Bundesbeschluss schon den ganzen politischen Meinungsbildungsprozess vorwegzunehmen. Darum hat sich die Kommissionsmehrheit meistens auf Anträge geeinigt, ohne die inhaltliche Ausgestaltung auszuformulieren. Unabhängig davon, ob wir, ob Sie mit dem vorliegenden Bundesbeschluss nun vollständig oder nur teilweise zufrieden sind, können wir dennoch feststellen, dass die politische Realität dieses Landes darin abgebildet wird. Ihre Zustimmung zum Bundesbeschluss beziehungsweise zu den Leitlinien, Zielen und Massnahmen bedeutet, dass wir, dass Sie den Bundesrat dabei unterstützen, das politisch Mögliche umzusetzen.

Bei der Beratung der fünf Leitlinien sowie der einzelnen Ziele und Massnahmen ist die Kommissionsmehrheit der bundesrätlichen Fassung grösstenteils gefolgt. Einzelne Ziele oder Massnahmen wurden präzisiert oder ergänzt, andere Ziele oder Massnahmen wiederum wurden ersatzlos gestrichen oder aber ersetzt. Die Diskussionen in der Kommission waren stets von der Frage geprägt, was unter politischem Gesichtspunkt als wichtig erachtet wird, mehrheitsfähig ist und somit dem Bundesrat mit auf den Weg in diese Legislaturperiode gegeben werden soll. Die Beratung in der Kommission und im Parlament kann ja auch bezwecken, dem Bundesrat eine Orientierungsgrösse zu geben in der Frage, wofür in dieser Legislatur im Parlament Mehrheiten gefunden werden können. In dem Sinne sind die Abstimmungen, die wir im Rahmen dieser Geschäfte durchführen werden, ein Indikator dafür, in welchen Bereichen und bei welchen Massnahmen mit Koalitionen parlamentarische Mehrheiten zustande kommen, die uns helfen, unser Land, die Schweiz, einen Schritt vorwärtszubringen.

Mit diesen einleitenden Bemerkungen möchte ich Sie einladen, die Vorlage zu behandeln und bei den einzelnen Anträgen der Kommission zu folgen.