Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2008-06-04
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-04
Wortprotokoll
Ich spreche nur zu den umstrittenen Punkten von Artikel 8, nicht generell zur Sicherheitspolitik. Bei all diesen Punkten folgt die CVP/EVP/glp-Fraktion der Kommissionsmehrheit. Artikel 8 befasst sich mit dem Beitrag der Armee zur Sicherheit der Schweiz. Um einer sterilen Aufgeregtheit zu begegnen, die manchmal auf dieser und manchmal auf jener Seite herrscht, wenn es um die Armee geht, muss man sich vielleicht mal drei Grundsätze bzw. drei Binsenwahrheiten vor Augen halten:
1. Noch selten, wenn überhaupt jemals in unserer Geschichte war die Wahrscheinlichkeit eines Angriffes eines anderen Staates auf unser Land so klein wie heute.
2. Wenn unsere Sicherheit heute gefährdet ist, so ist sie es durch Gewaltakte nichtstaatlicher Gruppen gegen unsere Bevölkerung. Die Gefährdung geht also nicht von einer Armee aus, sondern in erster Linie von dem, was wir mit dem unscharfen Begriff "Terrorismus" bezeichnen.
3. Der Ausbruch des ewigen Weltfriedens - das möchte ich der linken Seite sagen - ist nicht zu erwarten.
Die Armee ist ein Instrument zur Abwehr militärischer Angriffe durch andere Staaten. Aktuell, in der jetzigen Situation, ist der Beitrag der Armee zur Sicherheit der Schweiz deshalb kleiner, als er es in früheren Epochen unserer Geschichte war. Bei der Abwehr terroristischer Angriffe treten andere sicherheitspolitische Instrumente, die Polizei oder Nachrichtendienste, in den Vordergrund. Hier kann die Armee nur einen Teilbeitrag zu unserer Sicherheit leisten, und es sind auch nur Teile der Armee, die einen Beitrag dazu leisten können. Ich denke da vor allem an die Luftwaffe. In dieser Situation ist es erstens Aufgabe der Armee, den reduzierten Beitrag, den sie leisten kann, auch wirklich mit den geeignetsten Mitteln zu leisten. Zweitens muss sie das militärische Wissen und Können bewahren, weiterentwickeln und einen Aufwuchs entsprechend der geänderten Bedrohungslage ermöglichen. Diesen Anforderungen tragen die Anträge der Kommissionsmehrheit zu den Ziffern 40bis und 40ter Rechnung.
Die Aktualisierung der Strategie ist schliesslich eine Vorbedingung für eine flexible Reaktion auf neue Bedrohungslagen. Die internationale Kooperation dient schliesslich nicht nur unserer Sicherheit - Schutz bereits im Vorfeld einer Aktion -, sondern sie erhöht auch das Wissen und Können unserer Armee; das sei der rechten Ratsseite gesagt.
Die Luftwaffe kann erstens einen Beitrag an die Sicherheitspolitik leisten, weil der Luftraum auch bei der Abwehr terroristischer Angriffe eine Rolle spielt. Zweitens gilt es auch hier, militärisches Wissen und Können zu bewahren, um auf eine Änderung der Weltlage reagieren zu können. Der Antrag der Minderheit Roth-Bernasconi ist deshalb abzulehnen. Der reine Glaube - oder man könnte fast etwas böse sagen: der naive Glaube - an den ewigen Frieden zwischen den Staaten ist keine Grundlage für die Sicherheitspolitik.
Die Ergänzungsanträge aus der SVP-Fraktion bezüglich Landesverteidigung und Milizarmee sind nichts anderes als eine Wiederholung von Verfassungsaufträgen. Die Forderungen dieser Anträge sind also ohnehin in der Bundesverfassung verankert. Ein Auftrag, der schon in der Verfassung steht, braucht im Legislaturprogramm nicht wiederholt zu werden. Im Legislaturprogramm kann höchstens gesagt werden, was in einer gegebenen Situation zu konkretisieren ist. Eine solche Konkretisierung ist in diesen Anträgen aber nicht enthalten. Das Standortkonzept der Luftwaffe kann beispielsweise nicht losgelöst von der Entwicklung der Luftwaffe gesehen werden, das ist kein selbstständiges Ziel.
Deshalb: Folgen Sie auch hier der Kommissionsmehrheit!
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