Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-05
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-05
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich entschieden, dem Parlament nur eine Botschaft, aber zwei Genehmigungsbeschlüsse vorzulegen. Einerseits unterstreicht dies die Einheit der Materie, andererseits wird dem Parlament und der Schweizer Stimmbevölkerung so die Möglichkeit gegeben, sich möglichst differenziert zu äussern. Für das heutige Verfahren möchte ich Sie darum bitten, sich insbesondere über die Konsequenzen einer Aufteilung respektive einer Zusammenfassung des Geschäftes in einem Bundesbeschluss Gedanken zu machen.
Zu berücksichtigen ist, dass bei einer Ablehnung der Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens die unmittelbaren Folgen nicht die gleichen wären wie bei einer Ablehnung der Ausweitung. Lehnt die Schweiz die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens ab, hätte dies aufgrund der Guillotineklausel eine automatische Ausserkraftsetzung der übrigen bilateralen sektoriellen Abkommen - das heisst der Bilateralen I - zur Folge. Und auch gewisse Abkommen der Bilateralen II wären dadurch ernsthaft gefährdet, beispielsweise Schengen/Dublin.
Lehnt die Schweiz dagegen die Ausdehnung des Abkommens auf Rumänien und Bulgarien ab, besteht kein direkter Automatismus. Zugleich kann aber auch kein Zweifel daran bestehen, dass die EU eine dauerhafte Ungleichbehandlung zweier Mitgliedstaaten nicht akzeptieren kann. Entsprechend könnte sie das Freizügigkeitsabkommen sogar kündigen, was ebenfalls die Guillotineklausel auslösen würde.
Die Zusammenfassung beider Vorlagen in einem einzigen Bundesbeschluss gemäss Beschluss des Ständerates birgt mit seinem Ansatz politische Risiken. Die Folgen eines allfälligen Neins der Schweizer Bevölkerung zum Gesamtpaket "Freizügigkeitsabkommen" wären für unser Land und insbesondere für unsere Wirtschaft gravierend. Der bilaterale Weg der Schweiz mit der EU würde gesamthaft unmittelbar infrage gestellt.
Sowohl die Weiterführung als auch die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens liegen im unmittelbaren Interesse unseres Landes. Eine Zusammenlegung beider Geschäfte in einen einzigen Bundesbeschluss ist aber nach [PAGE 768] Auffassung des Bundesrates mit Risiken verbunden. Ich bitte Sie deshalb, dies bei Ihrem Entscheid zu berücksichtigen.
Sie haben gemäss Antrag Rechsteiner Paul beschlossen, dass der Bundesrat sieben Jahre nach Weiterführung des Abkommens einen Bericht über die Auswirkungen auf die Schweiz unterbreiten soll. Gleichzeitig soll der Bundesrat der Bundesversammlung erneut einen referendumsfähigen Bundesbeschluss unterbreiten. Die Möglichkeit der Kündigung des Freizügigkeitsabkommens besteht jederzeit; der Antrag Rechsteiner Paul für einen referendumsfähigen Bundesbeschluss zielt daher an sich ins Leere. Wichtig ist für den Bundesrat letztlich, dass es uns gelingt, den bilateralen Weg weiterzugehen. Sowohl die Weiterführung als auch die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens liegen im unmittelbaren Interesse unseres Landes.