Müller Walter · Nationalrat · 2008-06-05
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Es geht um Artikel 1d. Dieser vom Nationalrat mit Unterstützung der Fraktionen der SP und der SVP eingefügte Artikel birgt verschiedene Widersprüche in sich. Bei Artikel 1 haben wir die unbefristete Weiterführung der Freizügigkeit beschlossen; das entspricht auch Artikel 25 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens mit der EG: "Dieses Abkommen wird für eine anfängliche Dauer von sieben Jahren geschlossen. Es verlängert sich für unbestimmte Zeit, sofern die Gemeinschaft oder die Schweiz der anderen Vertragspartei vor Ablauf der anfänglichen Geltungsdauer nichts Gegenteiliges notifiziert ..."
Nun stellt sich die Frage, ob ein neuer Artikel 1d eine Befristung ist und damit in Widerspruch zu Artikel 1 des Bundesbeschlusses und dem Vertrag mit der EG steht. Nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement stellen sich die Juristen auf den Standpunkt, dass der neue Artikel rechtlich möglich wäre, da ja das Parlament nicht zwingend auf einen vom Bundesrat vorgelegten Bundesbeschluss eintreten müsste. Der Auftrag an den Bundesrat ist aber zwingend formuliert, und es wird klar gesagt: "Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung gleichzeitig" - d. h. eben gleichzeitig mit dem Bericht nach sieben Jahren - "einen Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht, über die Weiterführung oder Kündigung des Abkommens."
Nach meiner Beurteilung kann ein nicht gefasster Bundesbeschluss aber nicht dem Referendum unterstellt werden - verstehe das, wer wolle. Juristisch spitzfindig kann das vielleicht noch gehen, aber politisch suggerieren Sie dem Volk damit ganz klar, dass es nach sieben Jahren wieder entscheiden kann. Damit haben wir de facto auch eine Befristung. Ich denke, wir sollten diese ungedeckte Hypothek nicht stehenlassen. Kündigen kann die Schweiz das Abkommen ohnehin, das könnte der Bundesrat nach gängiger Praxis gemäss Artikel 184 Absatz 1 der Bundesverfassung auch selbstständig tun, oder das Parlament könnte das mit einer Motion verlangen. Also ist dieser Artikel auch diesbezüglich unnötig. Politisch setzt sich die SP - der Antrag kam aus ihren Reihen - in Widerspruch zu ihrem Parteiprogramm und der vor den Wahlen immer wieder gemachten Aussage, dass sie einen raschen Beitritt zur EU anstrebe.
Es gibt keinen befristeten Beitritt und keine befristete Freizügigkeit. Mich kann das zwar freuen, wenn Sie sich von der Beitrittseuphorie entfernen, aber Ihren Wählerinnen und Wählern müssen Sie das dann schon selber erklären. Aber auch die SVP kann ich nicht verstehen, wenn sie hier zustimmt. Es ist doch offensichtlich, dass dieser Artikel in erster Linie dazu dienen würde, bei jeder Verlängerung - man [PAGE 769] könnte ja das Spiel beliebig fortsetzen - neue flankierende Massnahmen zu verlangen und von einer Zustimmung dazu die Fortsetzung abhängig zu machen. Es wäre in höchstem Masse unredlich und schädlich, wenn wir unserer Wirtschaft, die in globalisierten Märkten konkurrenzfähig sein muss, immer neue Hürden auferlegen würden.
Lehnen Sie diesen Artikel im Interesse eines langfristig verlässlichen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandortes Schweiz ab. Die Wirtschaft muss auf Kontinuität bei den bilateralen Verträgen mit der EU zählen können. Das fördert die Wohlfahrt und hilft letztlich uns allen.
Der Ständerat hat diesen Artikel kommentarlos als unnötig abgelehnt. Schliessen wir uns ihm an. Die FDP-Fraktion unterstützt ganz klar die Minderheit.