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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2000-12-04

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Das heute geltende schweizerische Mietrecht ist im Grossen und Ganzen ein weitgehend gelungener und auch einigermassen fairer Kompromiss - ein Kompromiss zwischen Vermieter- und Mieterinteressen. Die Eingriffe in den Markt und in die Vertragsfreiheit sind zwar spürbar, im internationalen Vergleich beispielsweise aber trotz allem noch relativ bescheiden. Die Massnahmen, die wir haben, sind nicht allzu bürokratisch. Über alles gesehen zeigt sich auch, dass einerseits das geltende Mietrecht die Investitionen im Wohnungsbau nicht übermässig behindert, und dass andererseits die Mieten mehrheitlich als angemessen und vernünftig betrachtet werden dürfen.

Das heisst nun aber nicht, dass alles zum Besten bestellt wäre und kein Revisionsbedarf bestünde. Ich erspare mir und Ihnen die Aufzählung all dieser Revisionsgründe. Aus unserer Sicht aber sind es insbesondere drei Punkte, auf die man noch eingehen müsste:

1. Man müsste die komplizierten, für Nichtjuristen fast nicht zu durchschauenden Regelungen straffen, vereinfachen und wenn immer möglich übersichtlicher gestalten.

2. Es hat sich auch in der Praxis gezeigt, dass ein wirksamer Preisschutz nur mit einem einigermassen vernünftigen Kündigungsschutz möglich ist. Noch zu stark und zu verbreitet ist die Hemmung auf Mieterseite, den bestehenden Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, aus Angst vor den Verfahren, vor den Kosten, vor der Konfrontation mit den Vermietern und letztlich auch noch aus Angst - trotz gewissen Schutzmassnahmen - vor Kündigung.

3. Die heute schon mehrfach angesprochene Koppelung der Mietzinsen an den Hypothekarzins befriedigt eben nicht. Diese Koppelung beeinflusst in unerwünschter Weise den Geldmarkt und hat in der Praxis offensichtlich dazu geführt, dass Hypothekarzinserhöhungen relativ rasch in höhere Mietzinse umgesetzt wurden; Senkungen des Hypothekarzinses haben jedoch nicht mit der gleichen Kompetenz und Konsequenz zu Mietzinsreduktionen Anlass gegeben.

Dies, das darf man sicher sagen, ergab ungerechtfertigte Vorteile auf der Vermieterseite. Ob diese Vorteile "nur" einige wenige Milliarden Franken ausmachen, wie doch ab und zu - so unter der Hand - von Vermieterseite zugestanden worden ist, oder ob diese Vorteile gemäss der Bass-Studie in der Grössenordnung von 18,8 Milliarden Franken anzusiedeln sind, spielt an und für sich heute und hier keine Rolle. Entscheidend ist hingegen die Feststellung, dass hier etwas nicht wunschgemäss funktioniert hat und dass Verbesserungen notwendig sind. Es ist daher für die evangelische und unabhängige Fraktion unbestritten, dass auf die zur Diskussion gestellten Verbesserungsvorschläge einzutreten ist.

Es liegen heute zwei verschiedene Varianten vor:

Zuerst zur Initiative "Ja zu fairen Mieten": Die Volksinitiative bleibt grundsätzlich beim bisherigen System der Abhängigkeit der Mieten vom Hypothekarzins. Auch wenn dabei versucht wird, mit einer Glättung allzu grosse und schnelle Schwankungen auszugleichen, so bleibt doch die sowohl für den Geldmarkt als auch für die Vermieter- und Mieterseite problematische Verknüpfung mit dem Hypothekarzins bestehen. Dazu kommt, dass die Initiative Elemente aufweist, die gegenüber heute zu weiteren teils unnötigen Einschränkungen führen würden. Die Initiative wird daher in unserer Fraktion für die Lösung der anstehenden Probleme nicht als zweckmässig beurteilt.

Die andere Variante, die der Bundesrat als Gegenvorschlag vorlegt, hat einen grundsätzlicheren Ansatz gewählt, indem der Mietzins vom Hypothekarzins abgekoppelt wird und sich stattdessen - mindestens teilweise - an den Index der Konsumentenpreise anlehnen soll. Mit einem System der Vergleichsmieten soll der Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen bewerkstelligt werden.

Wir begrüssen diesen Systemwechsel grundsätzlich. Im Grossen und Ganzen - abgesehen von einer wichtigen Ausnahme, auf die ich noch zurückkomme - hat uns auch die weitere Ausgestaltung des Systemwechsels, wie ihn der Bundesrat entwirft, an und für sich befriedigt.

Wir müssen nun aber heute mit Enttäuschung feststellen, dass in der Kommission der einigermassen ausgewogene Entwurf des Bundesrates stark zugunsten der Vermieterseite und zulasten der Mieter verändert worden ist. Frau Thanei hat die entsprechenden nachteiligen Veränderungen deutlich aufgezählt; ich erspare mir die Wiederholung.

Eine solche Veränderung der Balance der Interessen war ja aber wohl nicht der Zweck der Übung - einer Übung, die einmal mit dem Ziel gestartet worden war, ein relativ gut eingespieltes Gleichgewicht der Interessen zu wahren, aber unbefriedigende Mechanismen zu eliminieren sowie einige wenige Lücken im Mieterschutz noch zu schliessen. Falls in der Detailberatung nicht noch massgebliche Veränderungen bzw. Verbesserungen an den Anträgen der Kommissionsmehrheit vorgenommen werden können, müsste unsere Fraktion die Revision als unausgewogen ablehnen.

Um doch noch mit einem anderen, positiven Aspekt der Kommissionsarbeit zu schliessen: Die Kommission hat an der Fassung des Bundesrates immerhin eine wichtige Verbesserung vorgenommen, indem sie in Artikel 1 der Schlussbestimmungen - es handelt sich übrigens nicht um Übergangsbestimmungen, wie es fälschlicherweise auf der deutschsprachigen Fahne heisst - dem Bundesrat die Möglichkeit einräumt, für gemeinnützige Wohnbauträger besondere Regelungen zu erlassen. Gedacht ist vor allem an die Kostenmiete.

Dazu noch ein paar Hinweise: Die wichtigsten Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus sind die Baugenossenschaften und natürlich die öffentliche Hand. Die gemeinnützigen Wohnbauträger wollen - im Gegensatz zu anderen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt - keine Gewinne erzielen. Die Mietzinse sollen nur so hoch sein, dass sie sämtliche Kosten decken. Das entspricht aber genau dem Modell der reinen Kostenmiete, und es führt dazu, dass Genossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger in aller Regel günstigere Mieten haben als kommerzielle Vermieter. Deshalb verfügen diese Bauträger auch nicht über dieselben Reserven wie kommerzielle Vermieter.

Unter diesem Aspekt hat die Kommission sicher richtig gehandelt, wenn sie für diese Besonderheit dem Bundesrat eine Ermächtigung gibt, spezielle Bestimmungen zu erlassen.

Ich erwarte auch, dass der Bundesrat von dieser Ermächtigung in geeigneter Weise Gebrauch macht. Diese Erwartung äussere ich nicht nur als Sprecher unserer Fraktion, [PAGE 1374] sondern - damit sind auch meine Interessenbindungen offengelegt - in meiner Eigenschaft als Präsident des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen, des Dachverbandes, dem in der Schweiz rund 1000 Baugenossenschaften mit weit über 100 000 Wohnungen angehören.