preparatory:AB 84965
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Wir stehen heute mit der Revision des Patentgesetzes vor einem wettbewerbspolitisch bedeutenden Entscheid für unser Land. Es geht um die Frage der Erschöpfung im Patentrecht und damit um die mit einem Patent vermittelten Ausschlussrechte im Handel mit einem patentgeschützten Produkt. Die sogenannte Erschöpfung bestimmt die geografische handelsrechtliche Reichweite des Ausschlussrechtes bzw. die Frage, ob eine Patentinhaberin Parallelimporte eines patentgeschützten Produktes aus dem Ausland abwehren kann oder nicht, und wenn ja, aus welchen Regionen sie den Parallelimport verhindern kann.
Zur Diskussion standen in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates drei Systeme, nämlich die nationale, die regionale und die internationale Erschöpfung. Die lange Vorgeschichte dieser Revision kennen Sie. Ich halte dazu nur die wichtigsten Stationen fest: Im geltenden Patentgesetz ist die Frage der Erschöpfung nicht geregelt. [PAGE 772] Das Bundesgericht hat in Erkennung einer echten Lücke mit seinem wettbewerbspolitischen Entscheid im Fall Kodak am 7. Dezember 1999 die nationale Erschöpfung zum Grundsatz erklärt. Eine Patentinhaberin kann damit den Import ihrer ins Ausland verkauften patentgeschützten Produkte in die Schweiz untersagen, sofern damit nicht eine Wettbewerbsbeschränkung verbunden ist, die das Kartellrecht verletzt. Dieser Entscheid führte zu einer Abschottung des Schweizer Marktes vor Parallelimporten bei den patentgeschützten Erzeugnissen und hemmte den Preiswettbewerb; der Entscheid führte schliesslich zu jahrelangen Kontroversen im Parlament.
Wir kennen im Bereich der Parallelimporte noch weitere Spezialregelungen wie die internationale Erschöpfung im Markenrecht; ich verweise auf das Chanel-Urteil im Urheberrecht, ich verweise auf das Nintendo-Urteil des Bundesgerichtes. Die internationale Erschöpfung kennen wir auch für landwirtschaftliche Produktionsmittel und Investitionsgüter; ich verweise auf den Entscheid der beiden Räte im Bereich der AP 2011. Dazu kommen die kartellrechtlichen Missbrauchsbestimmungen, die wir mit der Gesetzesrevision 2004 beschlossen haben.
Der Bundesrat nahm mit verschiedenen Berichten zum Kodak-Urteil und auch zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen Stellung; das in den Jahren 2000, 2002 und 2004. Es liegen auch ökonomische Studien zur Erschöpfungsfrage vor. Der Bundesrat verwarf einen Wechsel zur wettbewerbsfreundlichen Regelung der internationalen und regionalen Erschöpfung. Diese Haltung wollte er auch im Gesetz verankern, und zwar mit der Patentgesetzrevision gemäss der Botschaft vom 23. November 2005. Das führte zu heftigen Kontroversen in der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates und im Rat selbst. Wir beschlossen 2006 auf Antrag der Kommission für Rechtsfragen, die Frage der Erschöpfung aus der damaligen Revision herauszulösen, und beauftragten den Bundesrat, mit einer separaten Botschaft eine Lösung aufzuzeigen. Der Ständerat folgte 2007 diesen Beschlüssen.
Mit der Botschaft vom 21. Dezember 2007 legt uns der Bundesrat nun auftragsgemäss die ausgeklammerte Regelung zur Patenterschöpfung mit einer weiteren Revision des Patentgesetzes vor. Der Bundesrat hält, wie bereits mit der Botschaft von 2005, am Grundsatz der nationalen Erschöpfung fest. Dabei gilt eine kleine Ausnahme: Wenn das Patent nur eine untergeordnete Bedeutung für die Funktion des Produktes hat, so sind Parallelimporte zugelassen. Der Patentinhaber muss dann glaubhaft machen oder muss eben den Gegenbeweis dafür antreten, dass das Patent für die Funktion zentral ist. Dies ist im Patentgesetz bereits verankert, und zwar mit der Revision vom 22. Juni 2007.
Die WAK diskutierte und beschloss die vorliegende Teilrevision am 15. April 2008 im Beisein von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf. Die Kommission verzichtete dabei auf erneute Anhörungen, da sie die wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der Patenterschöpfung bereits im Vorfeld dieser Revision mit zahlreichen Anhörungen erörtert hatte. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Damit sprachen sich auch jene, die grundsätzlich am geltenden System der nationalen Erschöpfung festhalten wollen, für eine gesetzliche Regelung aus, und zwar aus Gründen der Rechtssicherheit.
Die Mehrheit der WAK will eine Veränderung des Status quo und schlägt Ihnen das jetzt auch vor. Von der Zulassung der Parallelimporte patentgeschützter Produkte aus dem regionaleuropäischen Ausland oder eben aus der ganzen Welt erwartet die Mehrheit der Kommission einen Beitrag zur Bekämpfung der hohen Preise in der Schweiz. Bei der Beseitigung der Hochpreisinsel Schweiz, was sich im Übrigen auch der Bundesrat zum Ziel gesetzt hat, braucht es nach Ansicht der Mehrheit der Kommission ein ganzes Bündel von Massnahmen, damit der gewünschte Preiseffekt erzielt wird. Dazu gehört neben dem Abbau zum Beispiel von technischen Handelshemmnissen, neben der strikten Anwendung des Kartellgesetzes eben auch die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Produkte. Die Mehrheit verspricht sich davon eine Belebung des Wettbewerbs und die Beseitigung von Monopolrenten, wie sie heute möglich sind. Die Missbrauchsbestimmungen im Kartellgesetz, die immerhin seit dem 1. April 2004 in Kraft sind, haben sich als viel zu wenig wirksam erwiesen.
Die Preiseffekte von Parallelimporten - das war ein wichtiges Thema in der Kommission - lassen sich abstrakt vielleicht nicht genau abbilden. Wenn aber die Wirtschaftsrealität in Betracht gezogen wird, so zeigt sich ganz klar, dass Parallelimporte eine preissenkende Wirkung haben. Ich verweise auf das Beispiel der Medikamente, bei denen die Patente abgelaufen sind. Hier ist ein Parallelimport möglich. Für die Aufnahme auf die Schweizerische Spezialitätenliste wird ein um 15 Prozent tieferer Preis verlangt. Von tiefen Preisen profitieren die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch die KMU und der Standort Schweiz generell. Relevant ist das - ich verweise hier auf die Botschaft - für folgende patentgeschützte Erzeugnisse: Arzneimittel, Computer, Unterhaltungselektronik, Küchengeräte, Fahrzeuge und Uhren.
Die Kommissionsminderheit macht geltend, dass mit einer Aufhebung der nationalen Erschöpfung die verfassungsrechtlichen Eigentumsrechte der Patentinhaber geschmälert würden, da sie nicht mehr selber bestimmen könnten, ob Parallelimporte zugelassen sind oder nicht. Dazu ist zu sagen, dass ja der Patentschutz als solcher nicht angetastet wird und auch nicht die damit verbundenen Lizenzgebühren als Entgelt für die Forschungskosten. Das Patent soll Nachahmungen verbieten, nicht aber die Zirkulationsfreiheit der Waren. Denn die Marktabschottung und die damit verbundene Monopolrente gehören nicht zum verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrecht. Wenn man schon mit dem Eigentumsrecht argumentieren wollte, wäre zu bedenken, dass dem Eigentumsrecht der Patentinhaber das Eigentumsrecht der Käufer der Ware entgegensteht. Sobald jemand ein Produkt erworben hat, soll er damit machen können, was ihm beliebt. Es ist für die Mehrheit der Kommission auch klar, dass mit der nationalen Erschöpfung andere Verfassungsrechte wie z. B. der Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und der Wettbewerbswirtschaft verletzt werden.
Die Kommission hat sich auch mit den Folgen für den Forschungsstandort Schweiz auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass keine Korrelation zwischen den Parallelimporten und der Schmälerung des Forschungsstandortes Schweiz besteht. Ich erlaube mir, hier den Bundesrat selber zu zitieren, nämlich seinen Bericht aus dem Jahr 2004: "Vor dem Hintergrund, dass die internationalen Firmen ihre Forschungsaktivitäten weltweit organisieren und dies vorab nach Massgabe der an den jeweiligen Standorten verfügbaren wissenschaftlichen Kompetenzen, ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass ein Wechsel in der Erschöpfung Bedeutung hat für die in der Schweiz aufgewendeten Forschungsbudgets." Das ist die korrekte Antwort, denn das entspricht auch den Erfahrungen, die EU-Staaten mit dem Wechsel zur EU-regionalen Erschöpfung gemacht haben.
Weiter wurden Bedenken geäussert in Bezug auf die Produktesicherheit und auf Produktefälschungen, vor allem bei Medikamenten. Hier ist darauf hinzuweisen, dass auch parallelimportierte Medikamente einer strikten Zulassungskontrolle durch Swissmedic unterliegen. Also sind auch diese Bedenken nicht am Platz.
Nach Abwägen aller Vor- und Nachteile kam die Kommission zu folgendem Schluss: Einstimmig sind wir auf die Vorlage eingetreten, und wir haben uns mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung für die regionale Erschöpfung ausgesprochen und damit für die Zulassung von Parallelimporten patentgeschützter Produkte.
Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen.