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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-09

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat vor nichts Angst, auch nicht vor dem Resultat. Aber es ist eine Tatsache, dass vor der Einbürgerung die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu prüfen sind. Dazu gehört insbesondere auch die Frage, ob sich die betreffende Person in den 15 oder 20 Jahren, in denen sie sich bereits in der Schweiz aufgehalten hat, bevor sie eingebürgert wird, einmal strafbar gemacht hat. Wenn das nicht der Fall ist, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Person allenfalls eingebürgert, und dann gilt sie als Schweizer Bürger. [PAGE 803]

Was man dann machen kann - und das wollen wir ja auch mit der Kriminalstatistik, und zwar zusammen mit den Kantonen -, ist eine Aufteilung in ausländische Wohnbevölkerung und schweizerische Wohnbevölkerung. Das kann man machen, wobei man dann bei der ausländischen Wohnbevölkerung aber berücksichtigen muss - und das wird zum Teil eben nicht gemacht -, dass dazu auch die Touristen, also Durchreisende, und auch die Asylsuchenden zählen, also nicht nur die ständige ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz. Ich denke, es ist ein guter Anhaltspunkt, diese unterschiedlichen Gruppierungen aufzuteilen, um zu sehen, wie sie sich verhalten.