Lexipedia

Thanei Anita · Nationalrat · 2000-12-05

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

Bei Artikel 269a und 269d OR geht es um die Möglichkeiten zur Anpassung der Miete während der Mietdauer. Wir haben bereits in der Eintretensdebatte gesagt, dass die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen aus diesem Artikel einen so genannten Killer- oder Spekulantenartikel gemacht hat. Weshalb? Der bundesrätliche Entwurf sieht in Artikel 269a einerseits die Indexmiete vor; d. h., ein Vermieter kann die Mietzinse während der Mietdauer der Teuerung anpassen. In Artikel 269d sieht der bundesrätliche Entwurf anderseits vor, dass die Mieten alle vier Jahre an die Vergleichsmieten angepasst werden können, sofern die Mieten während vier Jahren überhaupt nicht erhöht worden sind. Eine solche Erhöhung darf 20 Prozent des vorherigen Mietzinses nicht übersteigen.

Die Mehrheit der Kommission hat hier eine Öffnung verlangt, wonach die Vermieter jedes Jahr die Teuerung überwälzen können. Nach vier Jahren können sie zusätzlich überprüfen, ob ihre Mieten unter dem statistischen Mittel sind, und erhalten praktisch als Bonus noch die Möglichkeit, auf die erwähnten 20 Prozent aufzustocken. Man muss sich auch hier wieder einmal vergegenwärtigen, was das für die Mieterinnen und Mieter bedeutet. Stellen Sie sich vor, die Teuerung belaufe sich während vier Jahren auf knapp 2 Prozent jährlich. Das hiesse dann, dass die Vermieter die Mietzinse vier Jahre lang an diese 2 Prozent Teuerung anpassen und am Schluss auf 20 Prozent Erhöhung aufstocken könnten. Innerhalb eines Jahres könnten sie also eine Mietzinserhöhung von 12 Prozent durchsetzen. Zusätzlich sind jeweils noch Mietzinserhöhungen gestützt auf wertvermehrende Investitionen möglich.

Das Ganze muss im Zusammenhang mit der Art und Weise, wie die Statistiken erhoben werden, gesehen werden. Wir haben in diesem Rat vor einer Viertelstunde beschlossen, dass das preisgünstige Wohnungssegment nicht berücksichtigt wird. Einerseits werden also die Statistiken verfälscht und künstlich in die Höhe getrieben, anderseits erhalten die Vermieter als einzige Gruppierung ohne irgendeine Gegenleistung alle vier Jahre einen Bonus, der einzig zulasten der Mieterinnen und Mieter geht. Ich erinnere hier insbesondere die CVP-Fraktion an die jungen Familien, die darauf angewiesen sind, auf dem Wohnungsmarkt preisgünstigen Wohnraum zu finden.

Das heisst: Wenn Sie dieser Änderung zustimmen, dann gibt es im schweizerischen Mietrecht keinen Mieterschutz mehr; dann geht es wirklich nur noch darum, dass die Vermieter übersetzte Gewinne einstreichen können, und zwar ohne dafür irgendeine Gegenleistung erbringen zu müssen.

Ich bitte Sie also, sowohl in Artikel 269a als auch in Artikel 269d OR der Minderheit II zu folgen. Ich möchte darauf hinweisen, dass selbst der Bundesrat der Ansicht ist, dass es zu einer Preisspirale, zu einer Mietzinsexplosion führt, die [PAGE 1405] schlichtwegs nicht sozialverträglich ist, wenn diese beiden Modelle - Indexanpassung jedes Jahr und Anpassung an diese verfälschten Statistiken alle vier Jahre - nebeneinander bestehen.

Thanei Anita · Nationalrat · 2000-12-05 | Lexipedia | Lexipedia