Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-06-09
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-06-09
Wortprotokoll
Das Aufklärungsdrohnensystem 95 (ADS 95) wird innerhalb der Schweizer Luftwaffe wo immer möglich wie ein bemanntes Militärflugzeug behandelt. Das galt bereits für die Zulassung bzw. Zertifizierung des ADS 95, und es gilt noch heute für die Bereiche Wartung und Unterhalt. So wird das ADS 95 nur durch in der bemannten Fliegerei zertifizierte Besatzungen geflogen; bezüglich Qualitätssicherung unterliegen die Drohnenbesatzungen den gleichen strengen Vorschriften.
Um für das ADS 95 Zugang zum schweizerischen Luftraum zu erhalten, hat die Schweizer Luftwaffe unter Federführung des Bazl und in Zusammenarbeit mit Skyguide Verfahren und Abläufe entwickelt und eingeführt, die den internationalen Normen entsprechen und durch Externe einem Assessment unterzogen wurden.
Die Verfahren und Abläufe werden dauernd den neuen Gegebenheiten im Luftraum angepasst. Der Bundesrat hat deshalb keinen Grund, an der Sicherheit des Aufklärungsdrohnensystems 95 zu zweifeln. Eine hundertprozentige Sicherheit kann im Übrigen auch in der Aviatik nie garantiert werden. Die Frage der Sicherheit des Einsatzes von Drohnensystemen ist grundsätzlich abhängig vom Typ und von der Einsatzart. Der Bundesrat hat keine Kenntnis der exakten Vorschriften und Verfahren der amerikanischen Streitkräfte für den Einsatz von Drohnensystemen und kann sich deshalb zur Bewertung der amerikanischen Behörden nicht äussern.