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Huber Gabi · Nationalrat · 2008-06-10

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-10

Wortprotokoll

Mit dem Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds haben die eidgenössischen Räte dem Bau einer neuen Eisenbahnverbindung von Mendrisio an die Landesgrenze bzw. nach Varese grundsätzlich zugestimmt und 67 Millionen Franken für den Bau des auf schweizerischem Hoheitsgebiet gelegenen Teils des Projektes freigegeben. Mit dem Entscheid zur Finanzierung sind die SBB aber nicht automatisch zum Bau ermächtigt. Vielmehr ist für die Erweiterung des SBB-Netzes aufgrund von Artikel 4 Absatz 3 des SBB-Gesetzes zusätzlich ein einfacher Bundesbeschluss nötig. Es geht also heute nicht um die Finanzierung oder um neue Kosten, sondern um die rechtliche Grundlage für eine Netzerweiterung. Die Mitfinanzierung durch den Bund setzt voraus, dass mit dem Bau spätestens 2008 begonnen wird. Die Inbetriebnahme der neuen Linie ist für das Jahr 2013 geplant. Das Projekt Ferrovia Mendrisio-Varese gehört - zusammen mit der Durchmesserlinie Zürich und der Schienenverbindung Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse - zu den drei dringenden und baureifen S-Bahn-Projekten des Agglomerationsverkehrs. Im Gegensatz zu den anderen beiden dringenden Projekten des Agglomerationsverkehrs handelt es sich bei der Verbindung Mendrisio-Landesgrenze wie gesagt um eine Netzerweiterung. Die Erweiterung des SBB-Netzes in westlicher Richtung ab dem Bahnhof Mendrisio ist ein zentrales Projekt zum Angebotsausbau im Raum Tessin/Lombardei. Die neue Bahnlinie Mendrisio-Varese verbindet die Strecke Varese-Porto [PAGE 850] Ceresio und die Gleisanlage Stabio-Mendrisio mittels einer Neubaustrecke von 6,5 Kilometern Länge zwischen Arcisate und Stabio. Sie dient im Wesentlichen dem regionalen und grenzüberschreitenden Personenverkehr zwischen den Knotenpunkten Varese, Como und Lugano, die bislang nicht durch eine Bahnlinie verbunden waren. Zudem verbindet sie das Tessin mit dem Mailänder Flughafen Malpensa. Schliesslich ermöglicht sie eine effiziente Verbindung zwischen der Gotthard- und der Simplonlinie via Gallarate in Italien. Durch die Verbindung mit der Simplonlinie via Gallarate verkürzt sich die Reisezeit zwischen dem Tessin und der Westschweiz gegenüber der heutigen Verbindung via Gotthard um eine Stunde. Insgesamt wird von rund 8400 Reisenden pro Tag ausgegangen.

Auf den ersten 4,5 Kilometern der Neubaustrecke zwischen Mendrisio und Stabio wird das bestehende Gütergleis zu einer Doppelspur ausgebaut. Von Stabio bis zur italienischen Grenze entsteht neu ein 2 Kilometer langer Doppelspurabschnitt. Der 11,2 Kilometer lange Streckenteil von der Landesgrenze bis Varese wird von Italien finanziert und realisiert. Mit der Freigabe der Mittel durch das Parlament wurde sichergestellt, dass das dringende S-Bahn-Projekt rasch realisiert werden kann. Die Baukosten der neuen Strecke betragen 134 Millionen Franken, Preisbasis Juli 2003, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer. Davon gehen 67 Millionen als Kostendach zulasten des Infrastrukturfonds. Der Kanton Tessin ist verpflichtet, einen Beitrag in gleicher Höhe zu leisten. Das Tessiner Kantonsparlament hat dem Kreditbegehren am 19. September 2007 zugestimmt.

Die neue Strecke zieht Folgekosten nach sich. Für den Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur in den ersten fünf Betriebsjahren rechnen die SBB mit jährlichen ungedeckten Betriebskosten von 300 000 Franken. Laut Bundesrat kann davon ausgegangen werden, dass allein wegen der neuen Strecke die im Rahmen der nächsten Leistungsvereinbarung mit den SBB bereitzustellenden Mittel nicht erhöht werden müssen.

Bereits unserer Kommission - wie heute auch Ihnen - lag ein Rückweisungsantrag vor, welcher die Rückweisung bzw. die Sistierung der Vorlage verlangt, bis ein von beiden Ländern unterzeichneter und seitens des Parlamentes genehmigter Staatsvertrag vorliegt. Laut Verwaltung stützt sich die Vorlage auf den Staatsvertrag mit Italien ab, der 1999 abgeschlossen worden und durch Notenaustausch im Jahr 2001 in Kraft getreten ist. Die entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen, Beschlüsse und Entwürfe für dieses Geschäft lägen, so wurde uns versichert, auch auf italienischer Seite vor. Auch wird das Territorialitätsprinzip vollumfänglich eingehalten. Die Schweiz zahlt nur für den Bau auf schweizerischem Territorium. Der Bund gibt den SBB das Geld erst dann, wenn der paraphierte Vertrag unterzeichnet ist.

Der Rückweisungsantrag wurde in der Kommission mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Ständerat hat der Vorlage am 19. März dieses Jahres diskussionslos zugestimmt. Die nationalrätliche KVF hat die Vorlage am 22. April dieses Jahres in der Gesamtabstimmung mit 20 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der Kommission Eintreten, Ablehnung des Rückweisungsantrages und Zustimmung zum Bundesbeschluss.