Lexipedia

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2008-06-10

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-10

Wortprotokoll

Die Motion verlangt die Entkoppelung der Mietzinse von der Entwicklung der Hypothekarzinse. Die Mietzinse sollen sich dafür neu an der allgemeinen Preisentwicklung, insbesondere am Landesindex der Konsumentenpreise, orientieren. Begründet wird die Forderung der Motion im Wesentlichen mit dem Hinweis auf die im Vergleich mit unseren Nachbarländern hohen Mietkosten in unserem Land, welche neben anderen Faktoren auch auf die Koppelung der Mieten mit den Hypothekarzinsen zurückzuführen seien. Denn so würden bei steigenden Hypothekarzinsen die Mieten zügig angehoben, während Mietpreisreduktionen bei sinkenden Hypothekarzinsen nur zögerlich vorgenommen würden.

Der Ständerat hat die Motion gutgeheissen. Unsere Kommission für Rechtsfragen hat das Geschäft vorberaten und beantragt Ihnen mit 13 zu 12 Stimmen, die Motion ebenfalls anzunehmen. Eine Minderheit Lüscher will mit dem Beschluss zuwarten, und eine Minderheit Heer beantragt Ablehnung der Motion.

Worum geht es im Einzelnen? Unser heutiges Mietrecht stammt aus den Achtzigerjahren und ist seit 1990 in Kraft. Es befriedigt nicht in allen Teilen, weshalb bereits verschiedene Anläufe unternommen worden sind, um es zu revidieren. All diese Anläufe scheiterten bisher, entweder schon in den Vorverfahren oder dann an der Urne. Bei allen Differenzen im Rahmen der bisherigen Änderungsversuche hat aber doch weitherum die Einsicht Einzug gehalten, dass eine Entkoppelung von Hypothekarzinsen und Mietpreisen ein zentraler Punkt sei, um mit einem verbesserten Mietrecht voranzukommen. Ständerat Frick hat mit seiner Motion genau diesen zentralen Punkt im Auge. Seine Motion hatte er eingereicht, bevor aufseiten des Bundesrates ein neuer Anlauf zur Änderung des Mietrechtes unternommen wurde. Die diesbezüglichen Vorschläge des Bundesrates, die er in die Vernehmlassung gegeben hat, zielen genau in die gleiche Richtung wie die Motion. Deshalb stimmt auch der Bundesrat der Motion zu.

Natürlich geht es bei der beabsichtigten Revision des Mietrechtes nicht nur um die Entkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins, sondern auch noch um weitere Fragen. Eine davon ist beispielsweise diejenige, in welchem Umfang der neue Leitindex, allenfalls eben der Landesindex der Konsumentenpreise, bei den jeweiligen Mietpreisanpassungen zu berücksichtigen sei, ob zu 100 Prozent oder nur zu 80 Prozent. Dies muss uns aber hier nicht kümmern. Offenbar ist zwar auch bezüglich dieser nicht unwichtigen Nebenfragen eines Systemwechsels bei der Mietzinsberechnung ein Konsens zwischen den beteiligten Akteuren möglich geworden; unabhängig von solchen Nebenfragen geht es aber bei der vorliegenden Motion um nichts anderes als um den grundsätzlichen Entscheid zum Systemwechsel.

Nun möchte die Minderheit I (Lüscher) den Entscheid zur Motion nicht im jetzigen Zeitpunkt fällen, sondern das Geschäft einstweilen sistieren, bis die Resultate der Vernehmlassung und allenfalls eben dann eine Botschaft zur Gesetzesrevision vorliegen. Die Minderheit II (Heer) beantragt Ablehnung der Motion, mit der Begründung, diese sei eigentlich schon durch die vom Bundesrat jetzt eingeleiteten Aktivitäten erfüllt. Zudem bezweifelt diese Minderheit, dass aus der Erfüllung der Motion tiefere Mieten resultieren würden, da nicht so sehr die Bindung an den Hypothekarzins als vielmehr andere Faktoren einen starken preistreibenden Einfluss hätten, so insbesondere die hohen Bodenpreise in unserem Land, die ebenfalls hohen Baukosten, die in der Schweiz übliche hohe Qualität im Wohnungsbau und der relativ hohe Wohnflächenbedarf.

Nun bittet Sie aber die Kommissionsmehrheit, die Anträge der Minderheiten abzulehnen, um mit der Annahme der Motion zum Ausdruck zu bringen, dass der Rat zum schon längst fälligen Systemwechsel steht und dem Bundesrat für die weiteren Schritte der entsprechenden Gesetzesrevision den Rücken stärken möchte. Ich bitte Sie daher, mit der Mehrheit zu stimmen, den Bundesrat entsprechend mit einer Entkoppelung zu beauftragen und die Minderheitsanträge abzulehnen.