Haller Ursula · Nationalrat · 2008-06-11
Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-11
Wortprotokoll
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrte Frau Bundesrätin, sehr geehrte, liebe erste oder allenfalls letzte Mohikaner hier im Saal, ich möchte Ihnen herzlich dafür danken, dass wenigstens Sie Interesse daran haben, die wichtige Debatte über diese beiden Gesetze zu verfolgen. Es wäre eine einzigartige Situation, dass wir überhaupt nicht beschlussfähig wären, und trotzdem beginnen wir, weil wir ja gesagt haben, wir wollen die Sitzung um eine Stunde vorziehen, damit alle Fussball schauen können. Jetzt ist offenbar nicht der Fussball schuld, sondern irgendwie das verspätete Mittagessen.
Trotzdem wollen wir ernsthaft sein. Ich möchte Ihnen gerne im Namen der Kommission einen Überblick über diese beiden Gesetze geben. Wie Sie alle wissen, geht es vorliegend um die Änderung zweier Bundesgesetze: das Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst - das Zivildienstgesetz - und das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG). Erster Punkt: Beim Zivildienstgesetz soll auf die Darlegung des Gewissenskonflikts verzichtet und der sogenannte Tatbeweis eingeführt werden. Zweiter Punkt: Beim WPEG geht es um die Erhöhung der Mindestabgabe auf 400 Franken zum Ausgleich der Belastung zwischen abgabepflichtigen und dienstleistenden Personen. Dritter Punkt: Die Erhöhung der Wehrpflichtersatzabgabe war im ursprünglichen Text der Motion Studer Heiner 04.3672 nicht vorgesehen. Mir scheint dies sehr wichtig, weil ja über diese Motion sowohl hier im Nationalrat als auch im Ständerat breit diskutiert worden ist. Wie gesagt, die Erhöhung war im ursprünglichen Text der Motion, welche den Anstoss zu dieser Revision gab, nicht vorgesehen. Die entsprechende Umformulierung wurde durch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt und schlussendlich von beiden Räten angenommen.
Die Vorlagen wurden im Vernehmlassungsverfahren gut aufgenommen. Die nun vorliegenden Entwürfe setzen die Anliegen der erwähnten Motion wie folgt um:
Zuerst zum Zivildienstgesetz: Bei diesem Gesetz soll das Verfahren zur Zulassung zum Zivildienst geändert werden. Erster Punkt: Wer zum Zivildienst zugelassen werden will, muss sein Gesuch nicht mehr detailliert schriftlich begründen, und es findet keine Anhörung mehr statt. Zweiter Punkt: Wer Zivildienst leisten will, muss nur noch schriftlich erklären, er sei bereit, Zivildienst gemäss dem Zivildienstgesetz zu leisten, weil er den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne. Dritter Punkt: Als Beweis für die Gewissensgründe genügt die Bereitschaft, einen Zivildienst zu leisten, der 1,5-mal so lange wie der nicht geleistete Militärdienst dauert. In der Bereitschaft hierzu liegt der Kern der Tatbeweislösung. Aber Achtung: Die Bereitschaft und der Faktor 1,5 sind schon Teil der heutigen Lösung. Neu ist, dass künftig für die Zulassung zum Zivildienst neben der genannten schriftlichen Erklärung die Bereitschaft zu einem solchen Dienst allein genügen soll. So weit zum Zivildienstgesetz.
Beim WPEG werden die Motionsanliegen wie folgt umgesetzt:
1. Die Wehrpflichtersatzabgabe wird von heute minimal 200 Franken pro Jahr, in dem kein Dienst geleistet wird, auf minimal 400 Franken angehoben.
2. Die halbe Ersatzabgabe wird nur noch erlassen, wenn mindestens die Hälfte des pro Jahr zu leistenden Dienstes geleistet worden ist.
3. Doppelspurigkeiten in der Bemessung des taxpflichtigen Einkommens werden abgebaut.
4. Die Wehrpflichtersatzabgabe wird künftig erst zurückerstattet, wenn die Gesamtzahl der Diensttage geleistet ist.
Wie erwähnt, hat die Sicherheitspolitische Kommission die beiden Vorlagen an ihrer Sitzung vom 7. April 2008 beraten und beide Revisionsentwürfe schliesslich deutlich angenommen: die Revision des Zivildienstgesetzes mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Revision des WPEG mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung. Dabei beliess die Kommission den WPEG-Entwurf so, wie ihn der Bundesrat vorgelegt hatte. Aber sie nahm im Zivildienstgesetz zwei kleine Änderungen vor: Sie ergänzte erstens Artikel 4 Absatz 2bis, und sie nahm zweitens den im Vernehmlassungsentwurf enthaltenen Artikel 8a wieder auf, der es erlaubt, den Faktor zur Anpassung der Dauer der Zivildienstleistungen zu erhöhen, wenn die Armeebestände dies verlangen sollten.
Einzelne Punkte wurden intensiv diskutiert: zunächst, das werden wir auch noch hören, die Frage, ob auf diese beiden Vorlagen überhaupt eingetreten werden solle, dann die Frage des Tatbeweises an sich, aber auch die Frage nach dem Gewissen - soll dieses im Rahmen der Gesuchseingabe angesprochen werden? Eine Detailfrage zu Zivildiensteinsätzen in der Forstwirtschaft wurde diskutiert. Der Faktor zur Berechnung - wir haben es bereits gehört - bzw. die richtige Dauer der Zivildienstleistung war Thema einer Diskussion. Es wurden schlussendlich auch die Fragen der Gefährdung und Sicherung der Armeebestände und der Erhöhung der Minimalabgabe beim WPEG - wir haben es eben gehört - von 200 auf 400 Franken erörtert.
Insbesondere wurde die Rolle des Zivildienstes im Verhältnis zur Wehrpflicht diskutiert. So wurde die Frage aufgeworfen, ob Strenge am Platz sei und ob der "Zivi" als Drückeberger betrachtet werden müsse. Die Kommission kam zur [PAGE 902] Feststellung, dass es gesellschaftspolitisch wertvoller sei, junge Schweizer einen Dienst leisten zu lassen als sie auszumustern. Die Kommission erachtete es als nicht angebracht, beim Faktor 1,5 für die Dauer der Zivildienstleistungen von Drückebergerei zu sprechen.
Sie hören, dass wir das Gesetz intensiv diskutiert haben. Wir werden dann zu den Nichteintretensanträgen anschliessend noch einmal Stellung nehmen.