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Leuthard Doris · Nationalrat · 2000-12-05

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

Ich hoffe, Sie beruhigen sich wieder ein bisschen. Der Vorwurf an die Kommissionsmehrheit, sie habe den Gegenvorschlag zu einseitig vermieterfreundlich gestaltet, stimmt nicht. Das können Sie schon daran feststellen, dass die zahlreichen Anträge auf der Fahne sowohl weitere mieterfreundliche als auch weitere vermieterfreundliche Begehren beinhalten.

In der Linie hat sich die Kommissionsmehrheit für die Version des Bundesrates ausgesprochen. Aufgrund der Diskussion stelle ich auch fest, dass grosse Angst vor einer Preisspirale besteht und das Modell der Vergleichsmiete Ängste hervorruft. Das ist unbegründet, wird dieses System doch vor allem durch Lage, Fläche, Zustand und Ausstattung sowie Alter einer Wohnung, also relativ stabile Kriterien, beeinflusst.

Im Übrigen darf den Vermietern nicht einfach unterstellt werden, sie würden in jedem Fall den Mietzins am maximal Zulässigen orientieren. Vermieter sind zum grössten Teil Kleinvermieter - von bis zu sechs Wohnungen -, die sicher eine Rendite anstreben, vor allem aber zufriedene Mieter und keinen grossen Mieterwechsel wollen. Es ist ein Geben und Nehmen und in der Regel ein faires Vertragsverhältnis.

Artikel 269d wurde als Schicksalsartikel bezeichnet. Die Kommission war sich dessen sehr wohl bewusst - er war höchst umstritten. Durch die verschiedenen Anträge haben Sie die Möglichkeit, die für Sie richtige Version festzulegen.

Die Indexierung zu 100 Prozent wurde kritisiert. Dieser Kritik ist entgegenzuhalten, dass dies schon heute der Fall ist. Der Gegenvorschlag der Kommissionsmehrheit übernimmt lediglich die geltende Ordnung, die offenbar nicht zu grossen Problemen geführt hat.

Zentral ist wirklich nur eine Frage: Welcher Mietzins ist missbräuchlich? Diese Frage haben wir im Gesetz in Erfüllung von Artikel 109 der Verfassung zu klären. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen als Antwort vor, dass die Grenze dort liegt, wo die Bandbreite von 15 Prozent der Vergleichsmiete überschritten wird, wie der Bundesrat dies vorgeschlagen hat. Diese Vergleichsmiete wird vom Markt beeinflusst. Hier ist es wie bei anderen Konsumgütern oder Produkten: Je mehr Objekte auf dem Markt sind, desto mehr Wettbewerb und Konkurrenz und damit mehr Preisdruck. Das muss heissen: Der Mieter müsste eigentlich mehr Markt [PAGE 1385] anstreben. Eine Auswahl von Objekten und auch ein breites Angebot an fairen Preisen, das ist es, was zu niedrigen Preisen und entsprechend mieterfreundlichen Systemen führt. Hier braucht es den Staat nicht, hier regelt der Markt selber.