Stamm Luzi · Nationalrat · 2008-06-12
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-12
Wortprotokoll
Es geht um das Schlichtungsverfahren. Die Minderheit I, die ich hier vertrete, will eigentlich nur die Stellung des Friedensrichters bzw. die Stellung des Schlichtungsverfahrens ein bisschen aufwerten. Es geht bei diesem Minderheitsantrag nur um die Scheidungsverfahren.
Ich glaube, ein Teil ist klar: Wenn sich zwei Scheidungswillige geeinigt haben, muss man sie sicher nicht zwingen, noch zum Friedensrichter zu gehen. Beim extrem einfachen Verfahren, welches die Folge ist, ist es sicher der richtige Weg, direkt ans Bezirksgericht, direkt an die erste Instanz zu gelangen. Die Frage ist aber: Was machen wir, wenn sich die Eheleute nicht einig sind? Es gibt zurzeit einige Kantone, die in diesem Bereich das Friedensrichterverfahren haben. Diese Kantone teilen also auf: Wenn noch Probleme da sind, muss man zum Friedensrichter gehen; man muss dieses Schlichtungsverfahren vorziehen und kann erst nachher vor Gericht gehen. Dieses System macht meines Erachtens Sinn. Gerade bei vielen rechtsunkundigen Leuten kann der Friedensrichter informieren: Normalerweise sieht eine Konvention so und so aus; normalerweise wird ein Besuchsrecht so und so formuliert; es gibt die Kinderalimente, es gibt die persönlichen Alimente, die Pensionskasse darf nicht vergessen werden usw. Das macht Sinn. Gerade für die Leute, die dafür sind, dass man nicht nur auf Rechtsanwälte setzt, sondern dass es auch andere Instanzen geben sollte, welche die Eheleute informieren und instruieren, macht der Friedensrichter Sinn.
Jetzt komme ich zur Fahne: Sie sehen, dass der Bundesrat vorgesehen hat, dass die Schlichtungsverfahren, die Friedensrichter im Scheidungsverfahren nichts mehr zu suchen haben. Der Ständerat hat genau das beschlossen, was ich vorher empfohlen habe, nämlich dass bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren die Friedensrichter nichts zu suchen haben. Demgegenüber empfiehlt die Mehrheit der Kommission, bei Scheidungsverfahren den Friedensrichter nicht mehr vorzusehen. Die Minderheit I, also ich, empfiehlt Ihnen jetzt, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Man sagt damit den Friedensrichtern: Bei Konventionalscheidungen, bei einvernehmlichen Scheidungen, habt ihr nichts zu suchen; da braucht man eure Hilfe nicht. Bei umstrittenen Scheidungen braucht man sie jedoch sehr wohl; formell müssen die Eheleute in diesen Fällen zuerst zum Schlichtungsverfahren. Das scheint mir Sinn zu machen.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit I zuzustimmen.