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Vischer Daniel · Nationalrat · 2008-06-12

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2008-06-12

Wortprotokoll

Herr Reimann befürchtet - das legt sein Antrag nahe -, dass vorschnell querulatorisches Prozessieren, rechtsmissbräuchliches Prozessieren angenommen wird. Bei der Bestimmung, wie sie hier steht, benutzen ja beide, Mehrheit und Minderheit, den Begriff der querulatorischen oder rechtsmissbräuchlichen Prozessführung bzw. Eingabe. Bei beiden ist davon auszugehen, dass nicht leichthin angenommen werden darf, dass dieser Tatbestand gegeben ist; ich glaube, da gibt es keine Differenz. Die Differenz liegt darin, was die Rechtsfolgen sind, wenn eine Rechtsschrift als querulatorisch oder rechtsmissbräuchlich taxiert wird. Sie, Herr Reimann, sagen, sie sei unzulässig. Die Mehrheit sagt, sie werde zurückgeschickt.

Mit der Fassung der Mehrheit geschieht das, wie Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ausgeführt hat, mithin mittels eines formlosen Entscheides; es folgt, blöd gesagt, einfach ein Rückantwortcouvert. Bei Ihrer Fassung, Herr Reimann, muss ein förmlicher Nichteintretensentscheid formuliert werden, der das Ergreifen eines Rechtsmittels ermöglicht. Wenn wir davon ausgehen, dass dieser Tatbestand nicht leichthin anzunehmen ist, dann muss man sagen, dass es bei querulatorischen Rechtsschriften schon mühsam ist, wenn jedes Mal ein neuer Entscheid gefällt werden muss, der wiederum einen Instanzenzug auslösen kann. Es ist zwar richtig: Es gibt den berühmten Satz, der besagt, die Anwälte machten nie so viele Fehler wie bei Klientinnen und Klienten, von denen sie vorschnell meinen, sie seien querulatorisch. Das besagt aber nur, dass nicht alles, was nicht als makellos ausgeführte Rechtsschrift daherkommt, einfach querulatorisch ist. Aber ich glaube, alle, die mit Gerichten zu tun haben, wissen, dass es notorisch querulatorische prozessführende Parteien gibt, die die Gerichte teilweise sogar lahmlegen. Genau auf diesen Fall zielt die Fassung der Mehrheit ab, weshalb ich Sie in enger Auslegung ihrer Fassung bitte, ihr zuzustimmen. Die Kommission hat dies mit 12 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen getan.

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